Freistellungsbescheinigung Handwerker

Hallo,

ein Bauauftrag wird erteilt. Bevor dieser Auftrag fertig ist wird bei gleicher Firma ein weiterer Bauauftrag erteilt.

1.Bauauftrag ist fertig - Rechnung über 10.500 € kommt ohne Freistellungsbescheinigung. Bescheinigung wird bei Firma angefordert und nach Versprechen dass die Bescheinigung nachgeliefert wird, wurde Rechnungsbetrag am 11.03.11 überwiesen.

Am 14.03. zeigt Handwerker eine im August 2010 abgelaufene Freistellungsbescheinigung vor mit dem Versprechen eine neue so schnell wie möglich nachzubringen.

2.Bauauftrag ist am 15.03. fertig - Rechnung über 8500 € kommt erneut ohne Freistellungsbescheinigung.

Am 16.03.2011 bringt Handwerker Freistellungsbescheinigung gültig ab 15.03.

Heißt das nun, dass für die 1.Rechnung die Bauabzugssteuer vom Auftragsgeber in Höhe von 15 % noch von der 2.Rechnung abgezogen werden muß/kann - weil keine Freistellungsbescheinigung für diesen Zeitraum vorliegt?

Gruß von Sid

Fragestellung hat doch nicht gegen die FAQ verstoßen :smile:

Hallo, jedenfalls würde ich die Re. über 8.500€ erst nach Rücksprache
mit dem FA. überweisen. Gruß

Hallo!

Es wurde unterlassen die 15% bei der ersten Zahlung abzuziehen. Der Leistungsempfänger ist diesbezülich eindeutig in der Haftung. Das hätte so nicht laufen dürfen, ist halt dumm, dass die neue Bescheinigung erst nach dem Zahlungstag gültig ist.

Ob der Leistungsempfänger nun bei der zweiten Zahlung die 15% der ersten Zahlung einbehalten darf, ist eher ein nicht-steuerrechtliches Problem, eher zivilrechtlich.

Dem Leistungsempfäner wäre eigtl. anzuraten dem so zu tun, wobei dies sicherlich nicht auf Gegenliebe beim Leistungserbringer stoßen wird. Der Leistungserbringer kann zwar über das Geld verfügen, weil es ja dann als Guthaben beim Finanzamt hängt, die diesbezüglichen Verrechnungsregelungen sind aber derart „beknackt“ dass die Kohle wahrscheinlich erst mal Monate bis Jahre beim Finanzamt hängt.

Gruß

Jörg

Danke für die Antworten, auch an denjenigen der per Mail geantwortet hat

Gruß von Sid