Hallo,
ein Bauauftrag wird erteilt. Bevor dieser Auftrag fertig ist wird bei gleicher Firma ein weiterer Bauauftrag erteilt.
1.Bauauftrag ist fertig - Rechnung über 10.500 € kommt ohne Freistellungsbescheinigung. Bescheinigung wird bei Firma angefordert und nach Versprechen dass die Bescheinigung nachgeliefert wird, wurde Rechnungsbetrag am 11.03.11 überwiesen.
Am 14.03. zeigt Handwerker eine im August 2010 abgelaufene Freistellungsbescheinigung vor mit dem Versprechen eine neue so schnell wie möglich nachzubringen.
2.Bauauftrag ist am 15.03. fertig - Rechnung über 8500 € kommt erneut ohne Freistellungsbescheinigung.
Am 16.03.2011 bringt Handwerker Freistellungsbescheinigung gültig ab 15.03.
Heißt das nun, dass für die 1.Rechnung die Bauabzugssteuer vom Auftragsgeber in Höhe von 15 % noch von der 2.Rechnung abgezogen werden muß/kann - weil keine Freistellungsbescheinigung für diesen Zeitraum vorliegt?
Gruß von Sid