Hallo,
angenommen A ist Kassenwart eines gemeinnützigen Vereines und muss sich erst noch in die Materie einfinden.
Es gilt eine Spendenbescheinigung auszustellen. Darauf wird die Freistellung von der Körperschaftssteuer vermerkt. Die Freistellungsbescheinigung ist ausgestellt im Jahre 2006 und gilt für die Jahre 2003-2005. Der Verein wurde bereits aufgefordert, im Laufe von 2009 eine neue Steuererklärung für die Jahre 2006-2008 einzureichen.
Ist es richtig so, dass auf die aktuell auszustellende Spendenbescheinigung diese o.g. Freistellungsbescheinigung aufgeführt wird. Mir kommt es so komisch vor, weil 2003-2005 schon so lange her ist. (Auch wenn auf der Bescheinigung drauf steht, dass sie nicht älter als fünf Jahre sein darf).
Also noch mal zur Sicherheit hier: Richtig so?
VG
Monroe