Freistellungserklärung

Habe heute eine knifflige Frage:

Ist eine Bank verpflichtet auf eine fehlende Freistellungserklärung hinzuweisen ?
Es handelt sich um den Verkauf einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Der Verkäufer hat die Kaufsumme nicht gezahlt und vor Gericht recht bekommen, weil versäumt wurde die Freistellungserklärung zu erteilen.
Meine Frage dazu war:
Wäre die Bank nicht verpflichtet gewesen, schon bei Verkauf gleich auf die fehlende Erklärung hinzuweisen, damit man diese zuerst einholen kann ??
Erst jetzt, nach fast 2 Jahren Prozessieren kam durch Gericht heraus: Freistellungserklärung fehlt!
Wir hatten davon keine Ahnung…
Jetzt haben wir von einem Bekannten gehört, das er in der Zeitung gelesen haben will:
„Ein Kreditinstitut ist dazu verpflichtet auf eine fehlende Freistellungserklärung hinzuweisen.
Urteil eines Landgerichtes.“

Ich wollte dies aber gerne bestätigt haben und dachte jemand hätte auch davon gehört. ??
Für ein paar Tips wäre ich sehr dankbar.

Hat keiner eine Idee oder einen Rat zu diesem zugegebenen Schwierigen Thema ???

Hallo,

wer sollte den von der Bank hingewiesen werden.

Der Käufer hat kein Problem, da er ja erst zahlen muss, wenn die Freistellungserklärung vorliegt.

Der Verkäufer ist ja derjenige, der die Freistellungserklärung beibringen muss. Dessen Bank wird die Erklärung nur auf Auftrag des Verkäufers erstellen. Woher sollte die Bank wissen, dass der Verkäufer eine Freistellungserklärung benötigt und warum sollte sie den Job des Verkäufers machen?