Hallo zusammen,
wenn man vergisst der Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, bekommt man dann die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungsstuer durch die Einkommensteuererklärung zurück?
Danke und Gruß
Daniel
Hallo zusammen,
wenn man vergisst der Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, bekommt man dann die zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungsstuer durch die Einkommensteuererklärung zurück?
Danke und Gruß
Daniel
Wenn sie denn tatsächlich zu viel einbehalten wurde-ja!
Wird der Bank der Freistellungsauftrag nachträglich erteilt, schreibt sie die einbehaltenen Steuern dem Konto wieder gut.
Man kann alle Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen) in seiner Steuererklärung angeben inkl. gezahlte Steuern. Wenn diese den Betrag des zu verteilenden Freistellungsauftrags in Summe nicht überschreiten, erhält man die Abgeltungssteuer zurück.
Nötig ist dazu eine Jahressteuerbescheinigung der Bank.
Gruss Aron