Kann mir jemand erklären wie es abläuft, wenn man über der Freistellungspauschale liegt, was man dann bei der Steuerklärung machen muß/soll/kann?
Danke
Klaus
Kann mir jemand erklären wie es abläuft, wenn man über der Freistellungspauschale liegt, was man dann bei der Steuerklärung machen muß/soll/kann?
Danke
Klaus
Rückfrage
Hi,
meinst Du den „Sparerfreibetrag“ von DM 3000 + Werbundgskostenpauschale von DM 100 ?
Bevor ich mir was falsches aus den Rippen leiere…
Gruß
Christian
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Ja!!
Irgenwie ist das ja ein ziehmliches HickHack! Hier und da schauen wie hoch man die Freistellung macht und dann reichts zum Schluss doch nicht!
Für Erklärungen und Tips bin ich dankbar!
Klaus
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Hi,
bin im Augenblick ziemlich im Stress, daher erstmal nur folgender Tip: Alle Anlagen bei möglichst wenigen Banken konzentrieren. Das erspart die Freistellungsauftragsdisposition. Zum Thema „KSO neu“, (hoffentlich) morgen eine Erklärung von mir.
Gruß
CB
Irgenwie ist das ja ein ziehmliches HickHack! Hier und da
schauen wie hoch man die Freistellung macht und dann reichts
zum Schluss doch nicht!Für Erklärungen und Tips bin ich dankbar!
Klaus
Ich habe exakt dieselbe Frage, nur noch etwas konkreter
Ich habe Aktien
Ich habe Aktienfonds
Ich habe ein Sparbuch!
Ich verstehe, dass ich auf das SParbuch einen
Freistellungsauftrag brauche, wenn die Zinseinnahmen mehr als
3100 DM sind (single)
Aber mit meinen Aktien und meinen Fonds mache ich ja keine
Zinsen. Ich weiss auch, dass ich meine Aktiengewinne, wenn ich
welche mache, mit zu meinem Einkommen rechnen muss.
Aber: Was ist mit den Fonds. Die habe ich gekauft und die ligene
da nun rum, bis ich in Rente gehe, wieso brauche ich dafuer
einen Freistellungsauftrag?
Ich habe doch keine Zinseinnahmen dadurch
Wenn ich sie innerhalb eines Jahres verkauft haette, haette ich
den Gewinn zu meinem Einkommen gerechnet und dann versteuern
muessen.
Und habe ich da was falsch verstanden?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
So,
allgemein gilt der u.g. Tip tatsächlich: Möglichst alle steuerrelevanten Geschäfte bei einer Bank tätigen, dann reicht ein Freistellungsauftrag und es gibt keinen Streit. Die praktischen Probleme kenne ich auch, dennoch ist das die einfachste Lösung.
Wenn Du den Freibetrag aufteilst und Dir aufgrund schlechter Disposition Steuern von den Erträgen abgezogen werden, mußt Du in der Steuererklärung die Anlage KSO ausfüllen und zusammen mit den Steuerbescheinigungen der Banken und dem Rest der Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Waren Deine Einkünfte unter DM 3.100 (zzgl. Werbungskosten), werden sämtliche abgeführte Steuern mit der festgestellten Einkommensteuer verrechnet. Bist Du über DM 3.100, wird der darüber hinausgehende Betrag Deinen übrigen Einkünften zugeschlagen und mit diesen versteuert.
Ab 2000 wird’s ein bißchen anders. Dann gibt’s die Anlagen KAP und SO. KAP ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden usw.). SO ist für sonstige Einkünfte, d.h. insbesondere Einkünfte aus Spekulationsgeschäften mit Aktien u.a. Außerdem ändert sich die Besteuerung bei Aktien generell, aber das jetzt zu erklären, dafür fehlt mir echt der Nerv. Wenn Du es trotzdem unbedingt wissen willst, werde dazu natürlich auch was schreiben.
Ich hoffe damit habe ich wenigstens etwas geklärt.
Fehlt was?
Gruß
Christian
Hi,
Ich habe exakt dieselbe Frage, nur noch etwas konkreter
Ich habe Aktien
Ich habe Aktienfonds
Ich habe ein Sparbuch!
Ich verstehe, dass ich auf das SParbuch einen
Freistellungsauftrag brauche, wenn die Zinseinnahmen mehr als
3100 DM sind (single)
Du brauchst einen Freistellungsauftrag eigentlich nur, wenn Deine Einkünfte UNTER 3.100 liegen, denn dann führt die Bank keine Steuern ab. Liegst Du drüber, wird, wenn der Freistellungsbetrag ausgeschöpft ist, von der Bank entsprechend Steuer abgeführt. Die letztendliche Steuerfestsetzung erfolgt aber erst mit der Steuererklärung. Somit brauchst Du eigentlich keinen Freistellungsauftrag. Allerdings gibst Du dann dem Staat einen zinslosen Kredit, und das wollen wir ja auch nicht.
Aber mit meinen Aktien und meinen Fonds mache ich ja keine
Zinsen.
Aber: Was ist mit den Fonds. Die habe ich gekauft und die
ligene
da nun rum, bis ich in Rente gehe, wieso brauche ich dafuer
einen Freistellungsauftrag?
Auch bei Fonds (wenn nicht vollständig thesaurierend=wiederanlegend) fallen Erträge an (jährliche Ausschüttungen). Die müssen durch einem Freistellungsauftrag gedeckt sein, wenn nicht, werden Steuern abgeführt.
Noch Fragen?
Gruß
Christian