Freisten für Einreichung eines Mahnantrages?

Hallo, ich habe eine ganz allgemeine Frage. Gibt es eigentlich Fristen für den Antrag eines Mahnantrages? Ich hatte glaube mal etwas gelesen von 3 Jahren? Ist dies noch so?ALso wenn der Verkäufer mit der Lieferung der Ware am 15.05.2008 in Verzug gerät, wäre der letztmögliche Zeitpunkt für einen Mahnantrag der 14.05.2011 oder?

Muss außerdem zwingend eine Mahnung dem Mahnantrag vorangegangen sein? Oder würde hier auch ein Gerichtsurteil(bei dem die Schuld des Verkäufers bestätigt wird) ausreichen?

Dankeschön

3 jahre ist die regelmäßige Verjährungsfrist für Forderungen.
Bei einem Gerichtsurteil hat man einen Titel zum Vollstrecken.