Freiw. ALV als Betriebsausgabe: Wat denn nu'?

Hi,

habe gerade im Netz widersprüchliche Infos bzgl. der Absetzbarkeit von der freiwALV für 2011 gefunden.

Quelle A sagt „Ja, ist 'ne Betriebsausgabe“: http://existenzgruendung-profis.de/versicherungen/fr…

Quelle B sagt „Nö, isse nicht“: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2008/04/14/freiwi…

Konkret geht’s mir um das Jahr 2011 und eine EÜR für Freiberufler.

Kann da jemand eine sichere Quelle nennen? Vielleicht den Paragrafen, der das regelt?

Danke
sgw

Quelle A sagt „Ja, ist 'ne Betriebsausgabe“:
http://existenzgruendung-profis.de/versicherungen/fr…

Quelle B sagt „Nö, isse nicht“:
http://www.betriebsausgabe.de/blog/2008/04/14/freiwi…

Quelle B hat diesbezüglich recht.

Geregelt ist das - nicht speziell, jedoch zutreffend - im § 12 EStG.

Davon unabhängig ist die Abziehbarkeit als Sonderausgabe.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Ronald,

danke für deine schnelle Antwort.

Greift dann Abs. 1, Stichwort „Lebensführung“? Da könnte man ja dagegen argumentieren, dass eine freiwillige ALV ja nicht zum Ziel hat, dem wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Status gerecht zu werden, sondern den Versicherten in der Notsituation abzusichern.

Oder greift Abs. 2? Da geht es ja mehr um Zuwendung, als so etwas würde ich die freiwALV aber nicht verstehen…

Was meinst du?

Viele Grüße
sgw