Freiw. ges. KV, Anrechnung eines Beamten?

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin ratlos und hoffe und vertraue auf Euer Fachwissen.

Folgender Fall.
Ich bin Beamter und bin privat versichert. Habe einen eigenen Sohn der bei seiner Mutter lebt und auch über sie krankenversichert ist. Desweiteren habe ich ein Insolvenzverfahren.

Meine Lebensgefährtein (wir sind nicht verheiratet)hat ebenfalls einen eigenen Sohn und wir haben ein gemeinsames Kind. Die Kinder sind über sie krankenversichert.

Nun hat sich meine Lebensgefährtin als Tagesmutter selbstständig gemacht und will sich mit den Kindern weiterhin freiwillig gesetzlich versichern. Ihr Bruttoverdienst ca 1100€ mtl.

Nun haben wir von der Krankenkasse ein Formular bekommen wo auch mein Einkommen (netto ca 1940€ mtl.) teilweise mit angerechnet werden soll um Ihren monatlichen Versicherungsbeitrag zu berechnen.

Meine Frage. Warum wird mein Einkommen zur Berechnung ihres Beitrags benötigt?
Welche Höhe wird von meinem Einkommen zur Berechnung angerechnet?
Finden mein Insolvenzverfahren und meine Unterhaltsleistungen sowie mein Beitrag zur privaten Krankenversicherung bei der Berechnung Berücksichtigung?

Bin für jeden Ratschlag und jede Antwort dankbar.

Hallo,

nach meinem Wissen, wird das halbe Einkommen von Ihnen zum Einkommen Ihrer Lebensgefährtin gerechnet. Dies ist der Fall da Sie kein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind und Sie auf diese Weise Ihren „Beitrag“ zur Solidargemeinschaft leisten.

Die Mindestbemessungsgrundlage in der GKV beträgt 2012 mtl. 1968,75€ hiervon wird der geminderte Beitragssatz 14,9%, falls kein Krankentagegeld abgesichert werden soll,(mit Krankentagegeld 15.5%) berechnet, so kommt man auf einen mtl. Beitrag von 293,34€ plus 1,95% Pflegepflichtversicherung = 38,39€, gesamt Beitrag 331,73€.
Es macht also Sinn eine Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen/Ausgaben einzureichen, damit die GKV eine „echte“ Berechnungsgrundlage hat.

Danke für die zügige Antwort.
Verstehe das trotzdem nicht so ganz.
Warum haben meine Bezüge als Beamter was mit der Berechnung meiner Lebensgefährtin zu tun? Vorallem da wir ja nicht verheiratet sind.

Also muss die KV ein „bereinigtes“ Nettoeinkommen errechnen?
Dazu zählen z.B. auch die Betriebsausgabenpauschale für jedes Tageskind.
Damit läge das Nettoeinkommen meiner Freundin bei ca. 700€

Da ist eine private KV ja fast billiger für sie.

bitte gern geschehen,

es ist halt gesetzlich so geregelt, das sie GKV auch das Einkommen und Vermögen des Partners mit berücksichtigen kann. Auch wenn Sie nicht verheiratet sind, leben Sie in eheähnlichen Verhältnissen.

Die private Versicherung wird wahrscheinlich nicht günstiger sein, denn die berechnet die Beiträge pro Person, Alter und Geschlecht.

In der GKV zahlt Ihre Partnerin ein Beitrag und die Kinder sind beitragsfrei mitversichert.

Thema: bereinigtes Einkommen: ja Ihre Partnerin soll eine Aufstellung machen und diese einreichen, denn es gibt auch noch die sogenannte „Härtefall-Regelung“.

Auf Antrag können auch Selbstständige ohne Gründungszuschuss die Beitragsbessungsgrundlage auf 1312,50 Euro senken. Damit die Härtefall-Regelung greift, dürfen aber Vermögen und Einkünfte - auch das des Partners - bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bei steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, ist die Reduzierung generell ausgeschlossen.