Konnte leider nicht antworten.Ich bin selbständig u. hab bis jetzt die Erfahrungen im Internet bei den Kassen gemacht,daß der Beitrag für einen Selbständigen höher liegt als der doppelte Beitrag eines AN.Man kann oftmals den Beitrag für einen AN und für ein freiw. Mitglied ausrechnen und der letztere ist immer höher als der doppelte AN-Beitrag. Macht es wirklich Sinn in eine prozentual günstigere Kasse zu gehen oder gelten die Prozente nur für AN.Ich hatte den Eindruck,daß es für uns mehr oder weniger feste Beiträge gibt,also für Einkommen ab xxx EUR einen bestimmten Beitrag, dann bei 1000EUR mehr wieder ein fester Beitrag u. nicht genau prozentual berechnet.Auf jeden Fall möchte ich gesetzlich bleiben.Lohnt sich nun auch für mich der Wechsel in eine „günstige“ Kasse wie z.B. BKK Taunus? Vielen Dank für Eure Mühe.
Hallo Hansilo,
Konnte leider nicht antworten.Ich bin selbständig u. hab bis
jetzt die Erfahrungen im Internet bei den Kassen gemacht,daß
der Beitrag für einen Selbständigen höher liegt als der
doppelte Beitrag eines AN.
Kurzer Hintergrund. Es gibt den normalen Beitragssatz, den ermäßigten und den erhöhten. Der normale gilt für Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch ab dem 42. Tag. Der erhöhte für Selbständige mit einem Anspruch ab dem 21. Tag und der ermäßigte hat keinen Tagegeldanspruch. Du könntest als Selbständiger zwischen allen drei Varianten wählen.
Gruß
Marco
PS: Die Bemessung wird normalerweise meines Wissens nach am durchschnittlichen Einkommen aller Arbeitnehmer bemessen. Auf Antrag kann allerdings auch das geändert werden.