Guten Tag an alle!
Meine Frage:
nach Gewerbeabmeldung und Aufnahme in die Familienversicherung bei der KV meiner Frau, gingen unerwartete Zahlungen eines Insolvenzverwalters im Folgejahr ein.
Die KV steht nun auf dem Standpunkt, dass für das gesamte Kalenderjahr Beiträge (aus Einkommen Gewerbebetrieb) zu zahlen sind, 12 x 350.- € (Mindestbeitrag freiwillige Vers.), dies bei Erlösen von 2.000.- €.
Wie lässt sich diese Forderung verhandeln, bzw. abwehren?
Vielen Dank an die Experten,
Gruss, ulliwi
Klären Sie das bitte mit dem Insovenzverwalter - der muss dies in Ihrem Speziellen Fall schlüssig beantworten können.
MfG
Dr. Schamberger
Hallo UlliWi,
die Gewerbeabmeldung ist unerheblich.
Die Zahlungen an die GKV müssen ja irgendwie begründet sein. Der Insolvenzverwalter zahlt doch nicht einfach nur so Beiträge an die GKV - handelte es sich dabei um alte offene Forderungen?
Ansonsten richtet sich eine GKV-Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung nach dem Einkommen. Bestanden im „Folgejahr“ denn noch Einnahmen aus Gewerbebetrieb?
Die Forderung lässt sich im Zweifelsfall sicherlich noch mindern - „Nebenberuflich Selbständig“ bei geringem Einkommen ist auch noch möglich, da liegt der Beitrag aktuell bei knapp 150,-EUR im Monat.
Beste Grüße
Vom Prinzip her hat die Kasse Recht!
Denn das Gesetz verlangt, dass jeder in Deutschland kranken- und pflegepflichtversichert ist. Wenn also jemand einige Monate nicht versichert war (ob zum Beitragssparen oder weil er einfach kein Geld hatte) muss er diese nachzahlen. Ich weiß jetzt nicht ob diese Regel noch gilt: die ersten drei fehlenden Monate zu 100 % und die anderen fehlenden zu 50 % nachzahlen.
Ich würde mit der Kasse mal reden, ob der Nachzahlungsbeitrag richtig ist und wenn ja, ob Du den in Raten abstottern darfst. Wenn die stur sind, dann lass´ durchblicken, dass es auch für die Frau noch andere Kassen gibt. (Ich empfehle immer die nach meiner Meinung beste: die HEK).
Hallo,
wenn beitragspflichtige Einkünfte vorliegen, sind diese anzugeben und unterliegen dem KV Beitrag. Da werden Sie wohl kaum was abwehren können.
Eine Kasse erlässt den Beitragsbescheid auf dieser Grundlage - dagegen können Sie zwar Widerspruch einlegen, den sie aber begründen müssen.
Reden Sie mit der GKV und versuchen eine Lösung zu finden
Das Problem wird nur sei, dass auch die KAssen geprüft werden, ob die Beitragseinstufung korrekt ist.
Früher war manches möglich, was heute nicht mehr geht !
gruß
Beiträge musst du nur nach den tatsächlichen Erlösen zahlen.
Das wären als0 14,9 % der 2.000 €. Bei Gewerbetreibenden, gehört das gesamte Einkommen bis zur Bemessungsgrenze zur beitragspflichtigen Grundlage. Daher will die Krankenkasse auch den ESt-Bescheid jeweils im Folgejahr vorgelegt haben.
Hallo
es kommt darauf an, welchem Jahr die Einkünfte steuerlich zugerechnet werden. Für das Jahr können dann auch Beiträge gefordert werden.
Gruß
Yvonne
Hallo,
2000 EUR insgesamt oder pro Monat ?
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung war 375 EUR/Monat, also 4500 EUR pro Jahr. Bei 2000 EUR insgesamt kann ich den Wegfall der Familienversicherung nicht nachvollziehen.
Vorausgesetzt, das Gewerbe war schon abgemeldet.
Wenn das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird, kann die Kasse m.E. auch nicht mehr den Mindestbeitrag für Selbstständige fordern, sondern den Mindestbeitrag für einkommenslose freiwillig Versicherte, das wären 145 EUR/Monat.
Viel Glück
Barmer
Hallo Ulliwi,
du hast ja dann bestimmt auch Einnahmen aus Deinem Gewerbe und dies darf eine Grenze von monatlich 350 Euro nicht überschreiten, dann kommt es drauf an was ist versteuert wurden, denn das liegt zu Grund.
Das Geld von dem Verwalter muß unbedingt an Dich gehen oder geht das auch über Deine Frau ( da kenne ich mich leider nicht aus)
Weil wenn sie es als Einnahme hätte wäre es nicht auf Dein Einkommen an zurechnen.
Alles Gute!
Hallo,
Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung hat nur, wer maximal durchschnittliche Einnahmen von 375,00 € (2012) monatlich hat. Haben Sie höhere Einnahmen ist die Familienversicherung ausgeschlossen. Wer seinen Vertrieb nach Abmeldung des Gewerbes verkauft und dadurch einen Gewinn erzählt, bei dem wird diese Einmalzahlung für 12 Monate berücksichtigt. Genauso ist es, wenn der Insolvenzverwalter noch Geld für Sie rausgeholt hat. Legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein und überlegen Sie sich eine Begründung, warum Sie von Ihren Einnahmen keine Beiträge zahlen müssen. Ich kann Ihnen aber aus Erfahrung sagen, dass dieser Widerspruch selbst vor Gericht sehr wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird. Viel Glück.
N.
Hallo,
meines Erachtens liegt die Summe von 2000,- Euro insgesamt unterhalb der Grenze, ab der eine Beitragspflicht entsteht.
Das ist allerdings eher eine Frage, die ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht beantworten sollte.
Gruß
J. Schnitzler
Hallo,
bräuchte noch ein paar Angaben:
wann sind die Zahlungen vom Insolv.verwalter bei Ihnen eingegangen?
Haben Sie in der Zeit der Zahlungseingänge noch irgendwelche Arbeiten (im Zusammenhang mit der selbst.Tätigkeit)geleistet?
Wie wird voraussichtlich der Steuerbescheid (im Jahr der Zahlungseingänge) aussehen (bezogen auf Gewinn selbst.Tätigkeit)?
Gruß
OM
Hallo,
da kann ich so konkret nichts zu sagen. Alleine die Aufnahme in die Familienversicherung und der Mindesbeitrag für Freiwillig Versicherte widersprechen sich.
Es könnte hier ein Kommunikationsfehler vorliegen. Ich würde hier direkt mit der Krankenkasse sprechen. die Abteilungsleiterin ist hier besser als die Hotline . Evtl. läßt sich das so schnell und unkompliziert klären.
Gruß
fair123
Hallo Ulli,
sobald ein selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird aus der ein Erlös von mehr als 375,00 EUR monatlich ( 2012 )erzielt wird, ist eine beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr möglich. Die freiwilligen Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge berechnen sich nach dem steuerrechtlichen Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit.
mfg
Marianne