Freiw.krankenvers.Rentner-Beitragssätze

Hallo,

meine Mutter hat das Pech, bei der Krankenkasse als freiwillig versichert zu gelten. Sie ist nun seit einiger Zeit in Rente und muss jedes Jahr aufs Neue fürchten, dass ihr mal wieder, abhängig vom Steuerbescheid, rückwirkend hohe Nachzahlungen aufs Auge gedrückt werden, deren Höhe vorher nicht zu überblicken ist. Nachträglich deshalb, weil das mit dem Steuerbescheid immer etwas dauert, sie ist Miteigentümerin eines kleinen Häuschens, das Mieteinnahmen erwirtschaftet. Leider hat sie persönlich jedoch wegen ebenfalls geerbter hoher Belastungen auf dem Haus keine wirklichen Einnahmen, die gehen zu einem großen Teil für Tilgung weg.

Meine Frage: Gibt es eine Liste, aus der man ersehen kann, um wie viel die Beiträge im Verhältnis zu jeweiligen Mehreinnahmen steigen?

Pumuckl

Hallo Pumuckl,

die Beiträge bleiben immer konstant.

Der Unterschied ist nur, dass der Rentenversicherungsträger/ Knappschaft nur den Zuschuss zur normalen Regelaltersrente zahlen. ( Hälfte als Zuschuss, doppelte als Abzug)

Darüber hinaus zahlt deine Mutter für alle zusätzlichen Einnahmen den Regelsatz weiterhin. Nur eben alleine. Macht also ihren normalen Beitrag mal zwei.
Den genauen Satz habe ich leider nicht, der liegt aber bei etwa 13,6%

Die Gesamtbeiträge muss sie aber auch nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze entrichten. Also bis zu monatlichen Einnahmen *gesamt mit Rente* in Höhe von 6525 DM mtl.

In diesem Sinne…

Marco

Hallo Marco,

die Beiträge bleiben immer konstant.

Der Unterschied ist nur, dass der Rentenversicherungsträger/
Knappschaft nur den Zuschuss zur normalen Regelaltersrente
zahlen. ( Hälfte als Zuschuss, doppelte als Abzug)

Kannst du das bitte erklären? Ich habe keinen Schimmer, wovon du da redest. Entschuldige, aber ich kenne mich gar nicht aus.

Darüber hinaus zahlt deine Mutter für alle zusätzlichen
Einnahmen den Regelsatz weiterhin. Nur eben alleine. Macht
also ihren normalen Beitrag mal zwei.

Wie, mal zwei? Also, wenn deine Schätzung unten stimmt, von jeder Mark 2 x 13,6%, oder wie?

Den genauen Satz habe ich leider nicht, der liegt aber bei
etwa 13,6%

Die Gesamtbeiträge muss sie aber auch nur bis zur Höhe der
Beitragsbemessungsgrenze entrichten. Also bis zu monatlichen
Einnahmen *gesamt mit Rente* in Höhe von 6525 DM mtl.

Könntest du mir ein Beispiel vorrechnen?

Danke,

Pumuckl

Hallo Pumuckl,

( Hälfte als Zuschuss, doppelte als Abzug)

Kannst du das bitte erklären? Ich habe keinen Schimmer, wovon
du da redest. Entschuldige, aber ich kenne mich gar nicht aus.

Okay…

Bei der Rente funktioniert es folgendermaßen…

Du hast eine Regelaltersrente ( sagen wir 2000 DM) … um die Werte rund zu machen… einen Beitragssatz von 20%.
Jetzt geht das nicht wie bei einem Arbeitnehmer… 2000 - 20% (10% Rententräger - 10% Arbeitnehmer) sondern…

2000 DM + 10% -20% (von der Regelaltersrente)

Also…

2000 + 200 DM (Rententräger) = 2200 DM
2200 DM - 400 = 1800 DM

So besser zu verstehen?

Darüber hinaus zahlt deine Mutter für alle zusätzlichen
Einnahmen den Regelsatz weiterhin. Nur eben alleine. Macht
also ihren normalen Beitrag mal zwei.

Wie, mal zwei? Also, wenn deine Schätzung unten stimmt, von
jeder Mark 2 x 13,6%, oder wie?

Sie hat 2000 DM Regelaltersrente und 2000 DM Mieteinnahme.

Jetzt wieder

2000 + 200 (Rententräger) = 2200
2200 - 400 (GKV-Beitrag)= 1800 ------ Also 200 KV sie, 200 KV Rententräger

jetzt aber 2000 DM Mieteinnahme

2000 - 400 (GKV-Beitrag) = 1600 DM … kommen nochmal 400 DM dazu. ohne Zuschuss vom Rententräger.

Auch das besser erklärt?

Bei 6525 DM würde ein KV-Beitrag in Höhe von

(bei 20%) 1305 DM maximal zu zahlen sein…

Bei 13,6% entsprechend weniger.

Dieser Gesamtbeitrag (hier wird der Anteil des Rententrägers miteingerechnet) wird bis zu dieser Höhe zu zahlen sein.

Hat sie höhere Einnahmen, so zahlt sie dafür keine Mehrbeiträge…

Marco

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Hallo Marco,

vielen Dank für deine Mühe. Das bringt ein bisschen Licht ins Dunkel.

Noch ein schönes Wochenende,

Pumuckl