Hallo,
ich habe eine Frage, die mir ziemlich auf den Nägeln brennt. Ich war jetzt lange Zeit arbeitslos und bin nun inzwischen selbständig. Exakt gesagt seit dem 15.07.04. Nun hatte ich die Info, daß ich 3 Monate Zeit habe mich wieder zu versichern und habe mich somit zum 01.09.04 bei meiner Krankenversicherung freiwillig versichert. Die Krankenversicherung will jetzt von mir aber die Beiträge für Juli und August bezahlt haben - ist das rechtens? Nach den mir vorliegenden Infos brauche ich, wenn ich im Juli und August keine Leistungen in Anspruch genommen habe (was bei mir der Fall ist) erst ab 01.09.04 die Beiträge für die freiwillige Versicherung bezahlen. Was stimmt jetzt? Wer kann mir da eine kompetente Auskunft geben? Die Krankenkasse ist natürlich darauf bedacht zu kassieren, von der bekomme ich also keine andere Auskunftl…
Bitte um rasche Antwort, weil mir die Zeit wegläuft.
Hallo,
deine Krankenkasse ist im recht.
Begründung:
Nach dem ende der Versicherungspflicht (ALG-Bezug) hast du das
Recht zur freiwilligen Weiterversicherung. Um diese Recht
auszuüber hast du drei Monate Zeit und zwar von dem Zeitpunkt
an, an dem dich die Kasse davon in Kenntnis setzt.
Allerdings muss diese Versicherung nahtlos an die Pflichtversicherung
hergestellt werden.
Sicher hast du Recht mit dem Anspruch auf Leistungen, wenn diese
innerhalb von einem Monat nach Ende der Pflichtversicherung eintreten.
Beispiel:
ALG bis 31.08.2004 - keine freiwillige Weiterversicherung, aber
auch keine Familienversicherung möglich.
Eintritt der Arbeitsunfähigkeit am 15.09.2004.
Krankengeldanspruch vom 16.09.2004 bis einschl. 30.09.2004 - dies
ist der nachgehende Leistungsanspruch. Dann ist aber am 1.10.2004
Ende.
Alg_ bis 31.08.2004 - freiwillige Weiterversicherung wird gewählt
als Selbständige mit Krankengeldanspruch ab dem 22. Tag.
Eintritt der ASrbeitsunfähigkeit am 15.09.2004 - Krankengeld wird
ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit für max 78 Wochen gezahlt.
Konkret zu deinem Fall - wenn freiwillige Weiterversicherung, dann
ab Folgetag nach Ende des Arbeitslosengeldes.
Gruss
Günter Czauderna