Hallo zurück,
das Jugendamt sollte bestrebt sein, eine EInrichtung in der Nähe zu finden, damit du weiterhin deine Schule und Kontakte pflegen kannst. Wenn die dir androhen, eine Einrichtung weit weg von zuhause zu wählen, wollen sie dich offenbar abschrecken. Mein Tipp: Erkundige dich nach Einrichtungen in der Nähe, frag die telefonisch selbst an nach einem freien Platz für dich und gib dann die Adresse dem Jugendamt. Es gibt viele Gründe, warum es für einen selbst wichtig ist, in der Nähe zu bleiben. Diese musst du dem Jugendamtsmitarbeiter nahelegen und darauf pochen, ín der Nähr bleiben zu können.
Nur in wenigen Fällen ist es auch gut, weit weg zu ziehen, wenn man einen kompletten Naustart machen will oder muss. In deinem Fall scheint das nicht so zu sein. Bleib beharrlich.
Paragraph 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sieht vor, dass das engere soziale Umfeld des Jugendlichen in die Hilfeplanung einbezogen werden.
Paragraph 5 (Wunsch- und Wahlrecht) sieht vor, dass die Leistungsempfänger (du, bzw deine Eltern, die den Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen) „das Recht haben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.“
Hier steht ganz deutlich, dass man dir nicht einfach eine x-beliebige Einrichtung aufdrücken kann, sondern dass man verpflichtet ist, auf deine Wünsche einzugehen.
Hier kannst du eine Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Kinder- und Jugendhilfegesetz herunterladen:
www.hilfe-mein-kind-bockt.de/downloads
Mein Buch ist vielleicht auch interessant…
Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Informierst du mich?
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Viel Erfolg bei den weiteren Verhandlungen!
Martin Pfennigschmidt