Hallo,
gehe ich richtig in der Annahme, dass ein Schuldner bei einem Notar (gg. relativ geringe Gebühr) freiwillig einen Titel erstellen lassen kann?
Bei Unterhaltsschulden geht das, und die Jugendämter machen das anscheinend sogar kostenlos.
Daher nehme ich an, dass das auch bei anderen Schulden geht, und der Titel dann auch 30 Jahre vollstreckbar ist.
TM
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