Freiwilige Krankenkasse - Höhe der Beiträge

Hallo

Mal angenommen man hat geerbt und geht nicht arbeiten, ist freiwillig versichert und muss den beitrag selber zahlen. Wie werden die beiträge berechnet?

Es gibt wohl einen Hausfrauentarif, der geht bis zur grenze von 851€ oder ähnlich. Wenn man sich nun aber mehr als dieen Betrag monatlich vom Vermögen nimmt, muss man dann einen höheren Krankenkassen Beitrag zahlen?

Für die Versicherte ist das jeweilige Einkommen maßgebend.
Ich gehe von einer Einzelperson ohne Kinder aus:

Der Höchstbetrag liegt bei 553,16 € für die Krankenversicherung +
Pflegeversicherung von 81,68 € mtl.

Gruß

Hallo,
für die Beitragshöhe sind die regelmässigen, für die Lebenshaltung verwertbaren monatlichen Einnahmen zugrunde zu legen, wobei es zu beachten gilt, dass bei Barvermögen beispielsweise nur der Kapitalertrag genommen wird, nicht aber der „Abschmnelzungsbetrag“ vom
Kapital als solches.
Einen „Hausfrauentarif“ gibt es nicht in der GKV.
Die Mindestbeitragsbemssungsgrenze beträgt mtl. 851,67 € die Höchstbeitragsbemessungsgrenze mtl. 3.712.50 €.
Gruss
Czauderna

Nungut, wenn die PErson also unter 851€ pro monmat zum leben nimmt von dem vErmögen, wäre es noch der Mindestbeitrag.

Wenn sie aber nun eines tages mehr nimmt? Müßte man das der krankenkasse mitteilen? damit die neu ebrechnen können?

Die Berechnung erfolgt nicht über den Betrag der Entnahme,
sondern nach den Jährlichen Einkünften z.B. aus Miete, Zinserträge usw.

Hallo,

Die Berechnung erfolgt nicht über den Betrag der Entnahme,
sondern nach den Jährlichen Einkünften z.B. aus Miete, Zinserträge usw.

Werden Aktiengewinne (Spekulationsgewinne) eigentlich auch als Einkünfte gerechnet? Also muss man von diesen Gewinnen auch Krankenkassenbeiträge bezahlen?

Gruss ich_vogel

Hallo,
ja, Spekulationsgewinne sind Kapitalerträge und von daher grundsätzlich beitragspflichtig. In unserem Beispiel gehe ich davon aus, dass von einer Summe X. ein monatlicher Betrag für die Lebenshaltung verbraucht wird, diese Summe ist nicht beitragspflichtig, wohl aber die Erträge aus dem Restbetrag.
Gruss
Czauderna

1 Like

Hallo.

Ich ahbe jedoch von einem realen fall gehört, die person nimmt sich monatlich 1000€ vom vermögen und muss daher einen höheren Beitrag zahlen. Das grenzt doch an wie sagt man Vermögensverzehr, wenn die Krankenkasse einen da „rupft“

Hallo,
ja, ich sehe das ach so, allerdings kann ich mir vorstellen, dass sich die Kasse auf folgenden Passus der einheitliche Grundlage zur Beitragsbemessung stützt.:
Beitragspflichtige Einnahmen
(1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen,
der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der
Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können,
ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. Einnahmen,
die nicht in Geld bestehen, sind entsprechend den für die Sachbezüge geltenden
Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Die
Einnahmen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen; eine die
beitragspflichtigen Einnahmen mindernde Berücksichtigung von Zwecksetzungen
einzelner Einnahmen findet nicht statt.

Gruss
Czauderna

http://rentenberatung-aktuell.de/20070717169/kranken…

tja die Krankenkasse beruft sich vielleicht auf das was in ihrer satzung oder so steht…die gerichte sehen es anders (wenn auch schon älter) - aber sich mit der krankenkasse anlegen uiui