Freiwiliges soziales Jahr + vermögenswirksame Leis

Hallo,
hat ein 16 jähriges Mädchen, das bei den Eltern wohnt die Kindergeld für sie beziehen, in einem Freiwilligen sozialen Jahr Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen? Durch den ‚Arbeitgeber‘ Oder durch wen?
Muß sie sich selber Krankenversichern? Ich meine gelesen zu haben, das das der AG übernimmt, kann Sie sich den die K-Kasse aussuchen ?
Wieviel Urlaub muß sie bekommen? Wie lange darf sie abends arbeiten?
Wieviel Stunden in der Woche maximal? Welche Verantwortung hat sie (Medikamente verteilen aber auch Menschen baden / aus dem Bett heben …)
Finde im Internet zig verschiedene Aussagen zu Arbeitszeit, Bezahlung und Urlaub, werd aber nicht wirklich schlau aus den Texten.
vielen Dank
Robert

Auch hallo,
erstmel muss ich sagen, das ich nicht sicher bin ob man mit 16 schon ein FSJ machen darf…
Und hier erstmal ein Link zu dem Gesetzestext zum FSJ: http://www.pro-fsj.de/index.php?module=ContentExpres… weitere Links und Infos hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliges_Soziales_Jahr
Und dann mein Erfahrungsbericht:

  1. Bezahlung: hängt vom Anbieter des FSJ ab, kann zwischen 100€ und 400€ sein (wobei der IB glaub ich am besten zahlt und die Kirchen am wenigsten, wenn ich mich richtig erinnere)
  2. Stunden: i.d.R. arbeitet man 38,5 Stunden die Woche, wobei das auch vom jeweiligen Einsatzgebiet abhängt (wie viele Stunden dort üblich sind) und das auch von Woche zu Woche variieren kann (wg. Wochenenddienst z.B.)
  3. Aufgaben: Auch das variiert je nach Einsatzgebiet, wobei man i.d.R. das macht was andere Beschäftigte auch machen. ABER: Was genau man tun darf/muss hängt auch sehr von der Person ab, man sollte an Aufgaben herangeführt werden. Beispiel: Ich habe in einer Wohngruppe mit erwachsenen Behinderten gearbeitet, teilw. mussten die Bewohner auch geduscht werden. Da habe ich erstmal nur zugeschaut und als ich bereit dazu war hab ich´s erst unter Aufsicht und als meine Kollegen gesehen haben, das ich das gut mache auch alleine gemacht (ich glaube nach ca.2 Monaten). Gerade der Umgang mit Medikamenten ist FSJlern i.d.R. nicht erlaubt (z.B. Diabetiker spritzen)
  4. Krankenkasse, Kindergeld: KK übernimmt der Träger, KiGe wird weitergezahlt

Ich hoffe das hat schonmal etwas geholfen, ansonsten frag nochmal nach
Backs

Hallo und danke,
ja, mit 16 darf sie das, sie hat ja die Stelle schon.
Weisst du wie das mit Vemögenswirksamen Leistungen ist ?
und …
Nach der 10 Klasse Realschule gibt es doch noch Schulpflicht, was ist damit ?
Zur Verantwortung: ist sie rechtlich belangbar oder nicht (im Fehlerfall durch Sie?)
Danke
Robert

Auf der Seite http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?SI…
steht unter Buchstabe V,
dass dort Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf das entsprechende Anlagekonto gezahlt werden können, der Arbeitgeber gibt aber nichts dazu. Es geht also vom Netto ab.

Ich würde diesen Teil der Frage (nach den VL) aber auch mal im „Forum Kredite, Wertpapierhandel & Geldanlage“ stellen.

Sonstige Tipps für ZDL und FSJ: http://www.klicktipps.de/zivildienst.php

Gruß JK