Hallo,
wenn man sich einer alternativen Methode „bedient“ ist es ganz oft (immer?) so, dass dem Klienten dann eine Freiwiligkeitserklärung zur Unterschrift vorgelegt wird.
Darin steht dann aufgeklärt, was genau der macht, der nun seine Methode anwendet und das man selbstverantwortlich und freiwillig dort ist und mitmacht.
Meine Frage ist- schützt denn so ein Dokument den Behandelnden tatsächlich??
Schon die Aussage der Freiwilligkeit wirkt auf mich absurd-- warum sonst sollte man dort sein??
Das sich die Behandler absichern möchten- sie zB keine Heilversprechen abgeben dürfen- kann ich verstehen, aber was soll eine Unterschrift absichern, wenn zB ein später gesagtes Wort dann doch anders war?
Oder umgekehrt- kann doch ein Nutzer des Angebotes hinterher immer hergehen und noch etwas behaupten, was nicht ist.
Was genau bedeutet dann so ein Schrieb, der von sehr vielen Anbietern von alternativen Methoden vorgelegt wird?
lg kitty
Servus,
von was für „Methoden“ sprichst Du? Psychotherapie? Medizin? Kosmetik? Irgendwas anderes?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
ich war beim Heilpraktiker- dann mal bei einer Reiki-Behandlung…ich glaube, als ich mal vor Jahren Shiatsu ausprobiert habe war es auch-- immer habe ich am Anfang einen Zettel bekommen, den ich unterschreiben musste.
Eine Freundin macht Coaching und erzählte dasselbe.
lg kitty
Schon die Aussage der Freiwilligkeit wirkt auf mich absurd–
warum sonst sollte man dort sein??
psychischer zwang? erpressung?
Das sich die Behandler absichern möchten- sie zB keine
Heilversprechen abgeben dürfen- kann ich verstehen, aber was
soll eine Unterschrift absichern, wenn zB ein später gesagtes
Wort dann doch anders war?
die soll absichern, dass man vielleicht auf eine echte behandlung verzichtet hat und deshalb schäden davonträgt. des weiteren könnte je nach behandlung und folgen eine körperverletzung vorliegen.
Oder umgekehrt- kann doch ein Nutzer des Angebotes hinterher
immer hergehen und noch etwas behaupten, was nicht ist.
du verwechselst da vertragslage und beweislage. falsche behauptungen kann man auch mit einem zettel auch ohnehin nicht einfach so be- oder widerlegen.
ob der zettel tatsächlich was nutzt, kann ich dir aber nicht sagen. das kommt immer auf die einzelne formulierung an.
btw., dass man im krankenhaus vor jeder op auch was unterschreiben muss (freiwillig, aufgeklärt etc.) ist dir natürlich bekannt?
Hallo,
und ein Dankeschön für diese Information!
Gibt es ein Schlagwort oder gar Paragraphen, bei denen ich weiter zu diesem Thema nachlesen/ mich selber informieren kann?
lg kitty