Guten Tag,
hier kann ich nur begrenst Antwort geben.
Steuerlich als Sonderausgaben angerechnet werden Zahlungen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung – aber nur bis zu der Höhe, die den gesetzlichen Basisleistungen entspricht. Beiträge an die Privaten für eine besondere Versorgung wie etwa Chefarztbehandlung und Einbettzimmer gehören nicht dazu.
Versicherungsbeiträge für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder werden ebenfalls von der Steuerbefreiung erfasst. Die Beiträge werden bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, bei gesetzlich Versicherten in pauschalierter Form.
Dies ist ein Zitat aus dem Focus!
Wo es in der Steuerrklärung angesetzt werden muss, bitte ich einen Steuerberater zu fragen.
Hier noch das üblich:
Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste Einschätzung des Sachverhaltes unter Berücksichtigung der angegebenen Daten. Es handelt sich um KEINE Rechts- oder Steuerberatung.
Grüße aus Köln
K.Esser