Freiwille Krankenversicherung

Guten Tag,

mein Mann ist Beamter und privat versichert. Er versichert mich und die zwei Kinder freiwillig bei einer gesetzl. Krankenkasse. Kann man diese freiwillige Krankenversicherung, die mein Mann für uns bezahlt, nun ab 1.1.2010 über die Einkommensteuererklärung zurückbekommen. Was und wo muss man das angeben?

Gruß

Katte1

Hallo Kattel,

diese Frage kann ich leider nicht beantworten, da es sich um Steuerrecht handelt. Sorry.

G. Neupert

Guten Tag,

hier kann ich nur begrenst Antwort geben.

Steuerlich als Sonderausgaben angerechnet werden Zahlungen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung – aber nur bis zu der Höhe, die den gesetzlichen Basisleistungen entspricht. Beiträge an die Privaten für eine besondere Versorgung wie etwa Chefarztbehandlung und Einbettzimmer gehören nicht dazu.

Versicherungsbeiträge für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder werden ebenfalls von der Steuerbefreiung erfasst. Die Beiträge werden bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, bei gesetzlich Versicherten in pauschalierter Form.
Dies ist ein Zitat aus dem Focus!

Wo es in der Steuerrklärung angesetzt werden muss, bitte ich einen Steuerberater zu fragen.

Hier noch das üblich:
Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste Einschätzung des Sachverhaltes unter Berücksichtigung der angegebenen Daten. Es handelt sich um KEINE Rechts- oder Steuerberatung.

Grüße aus Köln

K.Esser

Hallo liebe Frau „Katte1“

bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.
Ich bin kein Experte für Steuerrecht. Allerdings ist es meines Erachtens so, dass alle Beiträge unabhängig davon, ob sie für die private oder gesetzliche Krankenversicherung anfallen in der Steuererklärung angegeben werden. Was sich geändert hat ist lediglich die Grenze, bis zu der Beiträge zur Krankenversicherung anerkannt werden und abzugsfähig sind.
Ich kenne die Formulare für 2010 nicht.
Bei den bisherigen Formularen (für 2008; 2009 liegt mir bislang nicht vor) wird das auf Seite 3 des Hauptvordrucks in der Rubrik „Sonderausgaben“ unter Nummer 70 (Beiträge zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen bei Nichtarbeitnehmern) im Kästchen rechts für „Ehefrau“ eingetragen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Das Finanzamt müsste Ihnen diese Frage aber auf jeden Fall beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Beyersdorffer

PS: Familienangehörige von Beamten haben Anspruch auf Beihilfe. Der Ehegatte 70% und unterhaltspflichtige Kinder 80%. Da es sich um eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV handelt, nehme ich an, dass Sie kein Dozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben. Wäre es dann nicht sinnvoller und auch preiswerter, die fehlenden 30% bzw. 20% mit einer Ergänzungsversicherung eines Beihilfetarifs der PKV zu versichern?