Freiwillie GKV + Formblätter + Gründungszuschuss

HAllo!

mich würde folgendes interessieren:

Person A ist mit dem Gründungszuschuss selbständig und muss sich selbst versichern. Person A entschied sich z.B. für die weitere freiwillige GKV. Meldet dies der GKV, dass Person A seit dem 1.X. 2007 mit dem Gründungszuschss selbständig ist, dass die voraussichtlichen Einkünfte sich auf ca. z.B. 500 Euro montalich belaufen und sonst keine weitere Einkünfte bestehen.

Die GKV wünscht nun, dass man die Formblätter ausfüllt. Hat die GKV eine rechtlich handhabe, dass man die Formblätter ausfüllen muss? Reicht es nicht, wenn man der GKV schriftlich mitgeteilt hat und eine Kopie des BEwilligungsbescheides des Gründngszuschuss mitgesandt hat?

Vielen Dank.

Grüße
Sonnenschein

Hallo,

und immer wieder die gleiche Laier…

Unter Umständen würde es der Krankenkasse auch reichen, wenn die Daten in einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden.

Es gibt aber gute Gründe, weshalb die Kasse ein standarisiertes Antragsformular verwendet. Beispielsweise müssen bei freiwillig Versicherten alle Einkünfte abgefragt werden. Es reicht nicht aus, wenn der Versicherten geltend macht, er hätte nur den Gründungszuschuss und die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Vielleicht gibt es ja auch noch Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung un Verpachtung…und und und

Rechtsgrundlage ist § 206 SGB V.

Person A sollte sich also das Leben einfach nicht so schwer machen. In der Zeit, die A für die Frage bei WWW aufgebracht hat, kann A auch locker den Fragebogen ausfüllen :smile:

Viele Grüße
Florian