Freiwillig Abfindung anfragen, da Firma Sozialplan mit Entlassungen plant, anstatt kündigen - CV?

Sehr geehrte Damen & Herren,

ich arbeite in einem Unternehmen (ca. 500 MA am Standort). Letzte Woche wurde verkündet, dass es Mitarbeiterentlassungen geben wird. Ich weiß nicht, ob ich auf der Kündigungsliste stehe (5 Jahre Betriebszugehörigkeit). Laut Sozialplan bekommt man eine Abfindung, wenn man sich freiwillig meldet und gehen möchte. Wieviel Abfindung steht einem dann zu? Muss die Firma jeden gehen lassen und ihm eine Abfindung zahlen, wenn er gehen will (oder bekommen eh nur die Personen etwas, die auf der „Abschussliste“ stehen?)
Irgendwie kommt die Sache gerade ganz gut, ich möchte den Job wechseln. habe seit gestern auch schon ein entsprechendes Angebot und hatte vor zu kündigen. In der IT Branche findet man ja schnell neues.
Nun meine Frage: wie sieht das im Lebenslauf aus, wenn ich sage, ich möchte eine Abfindung - also, dass ich von dem Angebot gebrauch mache. Es steht ja dann sicher im Zeugnis: „hat mit Abfindung das Unternehmen verlassen“ (als hätten sie mich nicht mehr gewollt)…
Vielen Dank für eure Tipps und eure Hilfe!

Grüße aus Bayern!

Hallo nach Bayern,

das ist ja ein ganzer Stapel von Fragen.

Grundsätzlich hat man keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Der AG muss allerdings einige Schutzrechte die der Angestellte hat, beachten wenn Personal entlassen werden soll.

Wenn bei Ihnen auf einen Schlag ganz viele Arbeitsplätze abgebaut werden sollen, würden wohl teilweise dies Schutzrechte verletzt bzw. oft die Pflicht zur Sozialauswahl nicht beachtet werden können. In solchen Fällen würden wohlmöglich viele Kündigungsschutzklage auf den AG zukommen.

Um so etwas zu vermeiden oder weil sich manche Arbeitgeber durchaus ihrer sozialen Verpflichtung bewusst sind, werden dann Abfindungsangebote gemacht oder direkt mit dem Betriebsrat verhandelt/vereinbart. Soviel zum grundsätzlichen Verständnis.

Man kann also (aus der Ferne, ohne nähere Information) nicht sagen, wieviel Abfindung bestimmten Personen zustehen würde. Das läßt sich aber erfahrungsgemäß sehr einfach aus dem Sozialplan heraus lesen.

Dort ist auch meistens beschrieben, für wen bzw. welche Betriebsteile oder Abteilungen die Abfindungen angeboten werden. Ich habe es letztes Jahr erlebt, das in einem Werk 30 Stellen in der Verwaltung abgebaut werden sollten. Also galt das Abfindungsangebot nur dort und nicht in der Produktion und Lager/Versand.

Deswegen kann ich Ihnen nur raten, sich den Sozialplan genau durchzulesen. Alternativ könnten Sie auch den Betriebsrat ansprechen. Die werden wissen für welche Bereiche die Angebote gelten und die können ihnen auch genau ausrechnen, wieviel Ihnen zusteht.

In Zeugnissen werden Abfindungen grundsätzlich nicht benannt. Das wäre ein negatives Kriterium und solche dürfen nicht in Arbeitszeugnissen auftauchen. Im Zeugnis würde wohl eher stehen „. . . hat unser Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen“.

Beste Grüße aus dem Rheinland

Die Fragen müssten alle im Sozialplan (den ich nicht kenne) geregelt sein. Frag mal beim Betriebsrat nach.

Allgemeine Infos zum Abfindungsanspruch und mehr findest Du u.a. auf www.abfindunginfo.de

Freiwillig Abfindung anfragen…?
Hallo,
im Zeugnis sollte nichts über die Abfindung stehen .Das Zeugnis muss „wohlwollend“ formuliert sein, aber es gibt auch unter den Personalentscheidern eine Art „Geheimsprache“. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der richtige Ansprechpartner für die Frage wegen der Kündigung und Abfindung.
Alles Gute!
Franziska

Hallo,
eine Abfindung steht einem nie zu. Es gibt also keinen rechtlichen Anspruch auf Abfindung.

Wenn eine Firma einen Sozialplan macht, dann ist das immer eine freiwillge Sache, d.h. man bekommen nicht pro Jahr festgelegt x Euro sondern das, was die Firma im jeweiligen Sozialplan festschreibt. Das können zwischen ein paar Euro bis mehrere tausend Euro alles sein.

Uch ob die Firma jeden gehen lässt kann man aus der Ferne nicht sagen, dazu müsste man schauen, was im Sozialplan steht.

Im Lebenslauf selbst steht ja nichts drin von einer Abfindung. Ich würde nur schauen, dass ein gerade Datum - also am besten Monatsende drinsteht.

Im Zeugnis wird meist die Formulierung „Herr/Frau … verlässt uns auf eigenen Wunsch“ verwendet.

Alles Gute

Steferl