Freiwillig abgegebene Waffe

Hi,

http://www.dernewsticker.de/news.php?id=152217&i=cftmrg

Da ist von mehreren Menschen die Rede, die eine ererbte Waffe freiwillig zur Polizei bringen, und dann wegen „Führen“ angeklagt werden.

Abgesehen von der Ironie im Artikel, ist der doch inhaltlich falsch:

Soweit ich weiss, darf jeder Erwachsene auch ohne Waffenschein (z.B. mit Waffenbesitzkarte oder im Auftrag eines WBK-Besitzers) eine Waffe „transportieren“. Ist das korrekt?

Gruss, Marco

Hallo Marco

Soweit ich weiss, darf jeder Erwachsene auch ohne Waffenschein
(z.B. mit Waffenbesitzkarte oder im Auftrag eines
WBK-Besitzers) eine Waffe „transportieren“. Ist das korrekt?

§12 Punkt 3 WaffG besagt folgendes:
(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt

Wenn der gute Mann die Waffe also ungeladen in einem verschlossenen Behältnis (=nicht zugriffsbereit) zur Polizei gebracht hat, besteht keine Straftat.

Hat er sie jedoch z.B. in die Jackentasche gesteckt, wird dieses als „Führen“ angesehen und ein Waffenschein benötigt.

Gruß
Beowolf