Hallo zusammen,
Tilly Teufel hat sich selbständig gemacht und sich auf Empfehlung der Arbeitsagentur freiwillig arbeitslosenversichert - da sie nicht wusste, ob sie nicht nach einem Jahr scheitert und wieder auf der Straße steht.
Nun läuft die Selbständigkeit gut und sie sie möchte die Arbeitslosenversicherung kündigen.
Dies geht aber angeblich, „erstmals nach einer Dauer von 5 Jahren“ oder wenn man die Beiträge nicht mehr bezahlt…
Ist eine so lange „Mindesdauer“ überhaupt rechtens in einer freiwilligen Versicherung?
Und wenn Tilly nun einfach nicht mehr bezahlt, wie im Brief praktisch vorgeschlagen wird, zieht das irgendwelche negativen Konsequenzen nach sich (außer, dass sie natürlich nicht mehr versichert ist?)
Sie hat 14 Monate eingezahlt, behält sie die daraus erwachsenen Ansprüche?
Fraug Bixie