Hallo,
einem Studenten wird ein Arbeitsvertrag für eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft vorgelegt (nicht auf selbstständiger Basis, also kein Werkvertrag). Ein Punkt des Vertrages lautet „Aus diesem Vertrag heraus entsteht kein Anspruch auf Urlaub“.
Wie passt das mit dem BGB zusammen? Hat nicht jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub, bzw. bei einer Teilzeitbeschäftigung anteilig nach der geleisteten Arbeitszeit?
Danke und Grüße, Sonja