Hallo,
einem Studenten wird ein Arbeitsvertrag für eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft vorgelegt (nicht auf selbstständiger Basis, also kein Werkvertrag). Ein Punkt des Vertrages lautet „Aus diesem Vertrag heraus entsteht kein Anspruch auf Urlaub“.
Wie passt das mit dem BGB zusammen? Hat nicht jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub, bzw. bei einer Teilzeitbeschäftigung anteilig nach der geleisteten Arbeitszeit?
Danke und Grüße, Sonja
einem Studenten wird ein Arbeitsvertrag für eine Tätigkeit als
studentische Hilfskraft vorgelegt (nicht auf selbstständiger
Basis, also kein Werkvertrag). Ein Punkt des Vertrages lautet
„Aus diesem Vertrag heraus entsteht kein Anspruch auf Urlaub“.
Wie passt das mit dem BGB zusammen? Hat nicht jeder
Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub, bzw. bei einer
Teilzeitbeschäftigung anteilig nach der geleisteten
Arbeitszeit?
Danke und Grüße, Sonja
Hallo Sonja,
es gilt m.A.n. das Bundesurlaubsgesetz. "Aus diesem Vertrag heraus…"
hihiii, es gilt DAS GESETZ.
Für jede/n Angestellten oder Arbeiter mit Arbeitsvertrag. 24 Tage.
Gruß
Jogi
ODER:
http://www.leitsatzkommentar.de/webdoc47.htm
Hallo Sonja,
vielleicht hilft dies weiter: http://dejure.org/gesetze/BUrlG
Viele Grüße!
Hallo
Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Erholungsurlaub besteht, auf den man auch nicht wirksam verzichten kann.
Gruß,
LeoLo
Vielen Dank für eure Antworten!
-) Sonja