Freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

Hallo,

ich werde bald einer geringfügigen Beschäftigung als sog. studentische Hilfskraft nachgehen (18 h monatlich à € 6,30). Nun soll ich mich entscheiden, ob ich freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen will (das wären knapp € 30 im Monat). Ich weiss, dass das wohl eine reichlich naive Frage ist, aber was wären denn die Vor- bzw. Nachteile einer solchen freiwilligen Zahlung? Ist es evt. vorteilhafter das Geld in eine private Rentenversicherung zu investieren? Die Beschäftigung wird sich über 9 Monate erstrecken.

Danke!

hallo Kathy,
Vorteil: staatlich
Nachteil: miserable Rendite, permante Abwertung, Zukunft sehr unsicher.

Empfehlung: eine private Ansparmöglichkeit. Wenn Rentenversicherung, dann bitte lass Dir die Kostenstruktur, das Ranking (z.B. Fitchreport) zeigen. Ca 60 % der Versicherer sind z.Zt. nicht empfehlenswert.
eine LV rentiert sich nur, wenn du mindestens 20 jahre einzahlst und auch bis dahin dabei bleibst.
ansonsten: Kapitalanlage.
Grüße
Raimund

Hallo,

wir müssen hier schon unterscheiden. Das, was du meinst, sind keine freiwilligen Beiträge, sondern nennt sich „Aufstockungsbeiträge“.

Du wandelst dadurch die Beiträge aus der versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung zu vollwertigen Pflichtbeiträgen um.

Diese haben eine komplett andere Bedeutung, wie freiwillige Beiträge. Diese Aufstockungsbeiträge können durchaus sinnvoll sein. Sie erhöhen zwar nur sehr, sehr geringfügig die spätere Rente, sichern aber beispielsweise den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Ewerbsfähigkeit oder Leistungen zur Rehabilitation.

Viele Grüße
Florian

Hi mephisto,

aufbauend auf Florian gebe ich mal meinen Senf dazu.
Aufstockungsbeiträge KÖNNEN sinnvoll sein. Das hängt z. B. von Deinem weiteren Versicherungsverlauf ab - aber wer kann den schon prognostizieren??? Darum solltest Du jetzt auf Nummer sicher gehen!

Was bringt also die Beitragszahlung für Dich?

  1. einen MINIMAL höheren Rentenanspruch (siehe Flo)
    Ob der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erst durch Beiträge erworben wird oder ob es Sonderregelungen bei verlängerten Ausbildungszeiten (Studium) gibt, weiß ich zwar nicht, ABER das:
  2. Die Höhe der EM-Rente berechnet sich aus dem Durchschnitt der eingezahlten Beiträge! Da diese bei Deiner Hiwi-Stelle äußerst gering sind, kannst Du Die resultierende EM-Rente schlichtweg vergessen! Und das bleibt die ersten Berufsjahre so, weil der Durchschnitt aufgrund der dann hohen Pflichtbeiträge (da Du hoffentlich Schwerverdiener wirst) nur langsam ansteigt.
    Und das ist das HAUPTPROBLEM: Du hast für mehrere Jahre keinen vernünftigen EM-Schutz, die restliche Zeit des Studiums eingeschlossen!

Deshalb ist es viel notwendiger, eine private BU-Versicherung abzuschließen statt Aufstockungsbeiträge zu zahlen!

Das entspricht auch der Logik der Vorsorge, zuerst das vorhandene „Vermögen“ abzusichern, u. a. eben auch gegen Einkommensverlust, bevor man sich dem Vermögensaufbau (Altersvorsorge) zuwendet.

Wenn Du schon eine BU hast ist alles bestens. Dann kannst/solltest Du Dich um die Altersvorsorge kümmern - sofern das Geld übrig ist. :wink: (Hierbei ist nämlich Zeit ein überaus wichtiger Faktor.)

Falls Du noch keine BU hast, musst Du bei der Auswahl folgendes beachten: (BU für in Ausbildung stehende Menschenkinder ist, je nach Anbieter nach der Hälfte der Ausbildungszeit oder auch schon nach dem Grundstudium für den angestrebten Berufsabschluss möglich)

  • selbstständige BU wählen (d.h. KEINE BUZ wie bei Kopplung an Sparvertrag, KLV, PRV, FLV, FRV)
  • bewerte die Vertragsbedingungen höher als den Beitrag
    (siehe dazu z.B. http://www.versicherungen-einfach.de/ -> dort BU-Vergleich -> Checkliste)
  • z. B. ist abstrakter Verweisungsverzicht mittlerweile Standard, aber manche gewähren unter bestimmten Voraussetzungen sogar schon den konkreten Verweisungsverzicht!
  • Wähle bei der Art der Überschussbeteiligung die Beitragsverrechnung

Infos dazu gibt es massenhaft im Netz:
http://www.faq-versicherungen.de
http://www.versicherung-portal.com/
http://www.versicherungsnetz.de/
http://www.usw.de :wink:

Noch etwas zur gesetzlichen Rentenversicherung: Wenn Du später ordentlich verdienst und dann Deine Rentenansprüche optimieren willst, hast Du bis zum 45. Lj. die Möglichkeit dazu; beispielsweise durch Schließen von Lücken im Versicherungsverlauf mittels Nachzahlungen. Hierbei gilt aber wieder: erst Rat einholen und durchrechnen, manches kann auch nachteilig sein!

SWE, gomezz

Danke für die hilfreichen Beiträge!
Kathleen