Hallo
Frau macht sich selbständig,Mann ist Beamter und privat versichert.Im Fragebogen der GKV wird nach dem Einkommen des Mannes gefragt. Dies hat doch keinen Einfluss auf die Bemessungsgrenze (1200€s/Monat) oder doch?
LG
Mikesch
Frau war vorher auch in GKV
Mannes gefragt. Dies hat doch keinen Einfluss auf die
Bemessungsgrenze (1200€s/Monat) oder doch?
Doch, es gibt Situationen, bei denen der Beitrag für die Frau nach dem Einkommen des Mannes berechnet wird. Ist die Frau ohne Einkommen, wird der beitrag der GKV nach der Hälfte des Einkommens des Mannes berechnet.
Je nach Beihilfevorschrift, hat die Frau einen Beihilfeanspruch und wäre damit in der PKV günstiger versichert.
Hallo Mikesch,
bei einer „Bemessungsgrenze“ von 12?? € handelt es sich um die reduzierte Einkommenshöhe, die zugrunde gelegt wird, wenn das voraussichtliche Einkommen des Selbstständigen nicht die 18?? € normale Einkommenshöhe erreicht, auf Antrag. Dazu wird aber das Einkommen des Ehemannes oder der Bedarfsgemeinschaft => Sozialgesetzbuch
berücksichtigt:
Die Hälfte der beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft muss 3/4 der monatlichen Bezugsgröße unterschreiten.
Für 2007 waren die Summen:
Mindestbemessungsgrenze 1837,50 € (3/4 der monatlichen Bezugsgröße)
auf Antrag reduzierte Bemessungsgrenze 1225 € (1/2 der monatlichen Bezugsgröße)
Gruß
BT