Liebe/-r Experte/-in,
ich bin freiwillig in der GKV versichert und seit knapp einem Jahr in Elternzeit. Mein Mann war bis November 2011 privat versichert, musste das Geschäft allerdings aufgeben und wechselte zum Februar 2012 in die Familienversicherung meiner Krankenkasse. Hierüber sind auch unsere zwei Söhne versichert.
Nun soll ich ab Februar 2012 wieder KK Beiträge zahlen, deren Höhe sich an der Mindestbeitragsbemessungsgrenze orientiert.
Ist dies zulässig? Die Krankenkasse (DAK) beruft sich hierbei auf die Beitragsverfahrenssätze Selbstzahler. Am Telefon teilte man mir mit, dass ich im Falle einer möglichen Familienversicherung über meinen Mann wieder beitragsfrei versichert wäre. Das geht aber momentan nicht, da er noch auf Jobsuche ist und aufgrund der früheren Selbstständigkeit auch keine Leistungen über das Arbeitsamt bezahlt.
Wir empfinden diese Forderung mehr als ungerecht und würden gern dagegen vorgehen. Wie stehen dabei die Chancen?
Ganz vielen Dank!
Viele Grüße