Freiwillig gesetzlich versichert, und schwanger ?

Hallo,…
mal eine Grundsatzfrage:

Frau ist schwanger. Durch Höhe ihres Einkommens ist sie bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Laut Gesetz muss sie in der Elternzeit auch weiterhin Krankenkassen-beiträge zahlen, obwohl sie nichts mehr verdient.

Ist dies nicht eine „Ungleichbehandlung“ gegenüber anderen Frauen ? Zwischen „keine Beiträge“ und „volle Beiträge“ ist immerhin ein rießiger Unterschied ?

Gruß,
P.K.

Hallo,
zum einen hast du wohl recht - die Befreiung während der Elternzeit
gilt tatsächlich nur für versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.
Andererseits halte ich eine beitragsfrei Versicherung u.U. mit
mehreren Kindern für zwei Jahre auch für ungerecht.
Die freiwillige muss aber nicht den gleichen Beitrag zahlen wie
vor Beginn der Schutzfrist, sondern nur nach ihrem tatsächlichen Einkommen, also in der Regel 0,00€ - das wären dann ca. 121,00 €
u.U. mit Kindern - das ist nichr mehr als richtig.
Aber wie heisst es so schön - Gesetz ist Gesetz.

Gruss

Günter Czauderna

Hi PK,

das was Du da schreibst haben wir so ähnlich hinter uns. Meine Frau ist Beamtin und war während ihrer Berufstätigkeit privat versichert, ging nicht anders.
Ich war normaler Arbeitnehmer und gesetzlich versichert.
Dann wurde meine Frau schwanger, ging in Erziehungsurlaub und hatte kein Einkommen mehr. Ich wurde krank und erwerbsunfähig( habe MS).
Tja, das war die absolute Arschkarte. Nur noch EU-Rente, und meine Frau ohne Bezüge privatversichert. Da gibts nichts, habe alles versucht meine Familie in meiner Versicherung mitzuversichern. Mich wollte keiner verstehen.
Habe dann die Krankenkasse gewechselt und dort bei der neuen endlich jemanden gefunden der wußte worum es geht. Nach 3 Jahren konnte meine Frau dann bei mir mitversichert werden und seit dem sind wir alle (hab 2 Kinder) über mich gesetzlich versichert.
Wenn Du wissen willst welche GKV das ist, schreib mich privat an. Will hier keine Werbeaktion draus machen.

Gruß,
Stephan

Nachtrag
Hallo,
ich gehe natürlich bei meiner Antwort davon aus dass der Ehemann (wenn es ihn denn gibt) nicht bei einer
gesetzlichen KV versichert ist.
Zu dem was in dem Beitrag unten steht noch soviel.
Beamte haben solange keinen Familienversicherungsanspruch, solange sie noch einen Beihilfeanspruch
haben - fällt der weg ist die Familienversicherung möglich.
Wenn das nicht so in dem u.g. Fall war, hat er wirklich Glück gehabt und sollte sich freuen dass seine Kasse
(wie immer die auch heissen mag) da ggf. falsch gelegen hat - das gilt aber nur für die Ehefrau, das Kind hatte
in jedem Falle Anspruch beim Vater.

Gruss

Günter Czauderna