Liebe/-r Experte/-in,
Hallo.
Ich bin als selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen KV.
Meine Einnahmen- Überschussrechnung mache ich selbst. Kann ich den Beitrag vollständig oder teilweise als Betriebsausgabe verbuchen? Ichn hatte in der Vergangenheit gelesen, dass dies ab 2010 möglich sei.
Sorry, ist für mich auch neu, muß mich mal schlau machen.
Gruß
Gregor
sorry, da kann ich auch nicht weiterhelfen
Sorry, ist für mich auch neu, muß mich mal schlau machen.
Gruß
Gregor
Hallo Gregor. Danke erst mal für die Antwort und für das Schlau machen.
mfg
Wolfgang
Hallo,
ich kann hier leider nicht weiterhelfen, da ich keine Steuerberaterin bin.
MFG Sunny2
Trotzdem Danke für die Antwort. Ich habe die Frage wohl an die falschen Experten geschickt (Buchhaltung statt Steuern). Die Frage habe ich vom Finanzamt beantwortet bekommen, welches eine Beratung bei uns in einem Einkaufszentrum durchführte. Geht nicht als Betriebsausgabe.
mfg
Wolfgang
Trotzdem Danke für die Antwort. Ich habe die Frage wohl an die falschen Experten geschickt (Buchhaltung statt Steuern). Die Frage habe ich vom Finanzamt beantwortet bekommen, welches eine Beratung bei uns in einem Einkaufszentrum durchführte. Geht nicht als Betriebsausgabe.
mfg
Wolfgang.
Hallo nochmal,
also wir verbuchen diese Ausgaben als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben über ein Unterkonto der Privatkonten.
Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben sind u. a.:
Altersvorsorgeaufwendungen, die deutlich darauf ausgelegt sind, die Menschen im Alter zu versorgen und nicht oder nur eingeschränkt vorzeitig in Anspruch genommen werden können.
Sonstige Aufwendungen, die sich eventuell auch um die Vorsorge drehen jedoch nicht unter die direkte Altersvorsorge fallen. Das können Krankenversicherungen, Haftpflicht- und Hausratsversicherungen und noch einige andere Ausgaben sein.
Vielleicht hilft das ja etwas weiter.
Gruß Suny2