Freiwillig in der GKV - Anmeldefrist

Liebe Experten,

ich bin zur Zeit als Arbeitnehmer GKV. In einigen Wochen
endet mein Arbeitsverhältnis und ich weiss bereits jetzt,
dass ich 2 Monate später wieder regulär als Arbeitenehmer
beschäftigt sein werde. In der Zwischenzeit (2 Monate)
habe ich keine Einkünfte (auch kein ALG I, II oder III),
allenfalls evtl. ein 400-EURO-Job (durch den ich aber
nicht krankenversichert bin, korrekt?).

Soweit ich weiss, kann ich mich in diesen beiden Monaten
freiwillig gesetzlich versichern (die erforderliche Versicherungsdauer
habe ich schon hinter mir).

  1. Wie hoch ist dieser Beitrag, wenn ich keinerlei Einkünfte
    habe, also 2 Monate von Erspartem lebe.

  2. Kann ich folgendes „Glücksspiel“ eingehen und mich erstmal
    nicht freiwillig anmelden.

Ich werde in den 2 Monaten nicht krank: Glück gehabt.
Ich werde in den 2 Monaten krank: Dann melde ich
mich noch nachträglich „freiwillig“ bei meiner GKV, denn
ich habe gehört, dass man dafür 3 Monate Zeit hat.
Und das gilt dann rückwirkend ab dem Ende meiner
jetzigen Beschäftigung ?
Wäre froh, wenn mir jmd. sagen kann, ob das ein vollkommen legaler
risikoloser Weg ist oder ob es irgendwelche Fallstricke dabei gibt.

Vielen Dank,
trobi

Hallo Trobi,
also grundsätzlich hast du recht, du kannst es darauf ankommen
lassen. Zum einen hast du einen nachgehenden Leistungsanspruch von einem Monat (wenn du versicherungspflichtig warst - davon gehe ich
mal aus), zum anderen kannst du dich tatsächlich innerhalb von
drei Monaten rückwirkend (nahtlos) freiwillig weiterversichern.

Gruss

Günter Czauderna