Auch wenn es total unsinnig scheint: Ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer, der im letzten Jahr die BBG erheblich überschritten hat (und es auch in diesem Jahr tun wird) nicht freiwilliges, sondern auf eigenen Wunsch weiterhin pflichtversichertes (also mit den - sagen wir mal - 13,9%) Mitglied in der GKV bleibt?
Nö, möglich ist das nicht.
Allerdings ist die Weiterversicherung bei der Krankenkasse möglich, als freiwilliges Mitglied zum allgemeinen Beitragssatz (d.h. mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche).
Gruß,
Henning
Ps. 13,9 v. H. ist ziemlich hoch …
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Nö, möglich ist das nicht.
Allerdings ist die Weiterversicherung bei der Krankenkasse
möglich, als freiwilliges Mitglied zum allgemeinen
Beitragssatz (d.h. mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche).
Gruß,
Henning
Ps. 13,9 v. H. ist ziemlich hoch …
Hi!
Soweit war es mir auch fast klar! Aber ich war mir halt nicht hundertprozentig sicher - und das versuche mal einem Mitarbeiter zu erklären, der meint, bei einem monatlichen Gehalt von 5650 DM (bei 14 Monaten) mehr zu zahlen!
Genau das habe ich ihm auch vorgerechnet - mit dem Ergebnis, dass er meint, ich sei ein Betrüger, etc. (Personalwesen macht Spass!). Ich habe ihn dann zur Krankenkasse geschickt, die er dann als miese Abzocker beschimpfte!
Zum Glück ist es der Beschäftigte eines Kunden - ich muss mich also nicht grossartig mit ihm rumärgern…
Hallo,
Also wenn er die Versicherungspflichtgrenze(6525,00) mit seinem
mtl. Bruttogehalt deutlich überschreitet,dann wäre tatsächlich
unsinnig auf soviel zu verzichten nur um weiterhin versicherungspflichtig zu bleiben. Er hat ja die Möglichkeit
sich bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiter
zu versichern und zahlt dann auf das Jahr gerechnet einen
Beitrag (entspr. Beitrassatz der Kasse) nach max.
6525,00 x 12.
Bei dieser Beitragsberechnung ist es übrigends egal ob man
pflicht oder freiwillig versichert ist.
Folglich meine Frage - wo hat der Mann das wirkliche Problem ?
hallo, Guido
frag ihn doch mal, ob er 2114,- DM im Jahr einsparen will (die Hälfte der Arbeitgeber, wenn er AN ist). Dann soll er in die BK Mann & Hummel gehen. Die verlangt nur 11,2% statt 13,9%.
Und für NRW ist die auch zuständig.
Adresse: http://www.mhplus.de/index.asp
Grüße
Raimund