Lieber Thomas - Du bist Experte, deshalb meine Frage an Dich:
Jetzt bin ich Rentner. Vor einigen Jahren haben meine Frau und ich uns eine Wohnung gekauft, die bis dato abbezahlt wurde - aber noch nicht schuldenfrei ist.
Meine Krankenkasse, bei der ich freiwillig versichert bin, zieht die Mieteinnahmen zur Berechnung meines Beitrags heran - lehnt aber die Berücksichtung der Schuldzinsen zur Beitragsberechnung ab.
Ist das so rechtens?
Wir haben nun die Wohnung verkauft. Deshalb Mitteilung an die Krankenkasse, daß die Mieteinkünfte fortfallen.
Antwort der Kasse: wir sollen den Verkaufspreis mitteilen, damit der Beitrag berechnet werden kann.
Ist das alles so rechtens?
Danke vielmals im voraus,
Guten Tag,
bei beitragsrechtlichen Fragen bin ich leider nicht mehr auf dem neuesten Stand, da ich seit Jahren nur noch im Leistungsbereich tätig bin.
Das wenige dass ich noch weiß teile ich aber gerne mit Ihnen.
Mieteinnahmen sind auf jeden Fall Bestandteil der Beitragsberechnung genau wie Zinseinkünfte (evtl. zielt die Verkaufspreisfrage darauf ab ?, denn eigentlich sollte der Verkaufspreis der Kasse egal sein ). Für die Beitragsberechnung wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herangezogen.
MfG
Thomas H.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Wenn es doch heißt, meine wirtschaftl. Leistungsfähigkeit wird herangezogen, dann müsste das doch bedeuten, daß ich auch meine Schuldzinsen für die Immobilie dagegensetzen muß bzw. kann. -
Warum die Kasse nach dem Verkaufspreis fragt, weiß ich auch nicht. Auf jeden Fall ist mein Vertrauensverhältnis zu dieser Kasse gestört, und wir werden die Kasse wechseln - egal ob sie recht hat oder nicht.
Noch einen wunderschönen Sonntag und nochmals vielen Dank für die Auskunft,
herzlichst,
Gert