Freiwillig krankenversichert

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Krankenversicherung von meiner Mutter. Sie ist bei der TK „freiwillig krankenversichert“ (mit Pflegevers.)und zahlt jeden Monat ca. 146,00 EUR an die Versicherung.

Sie erhält lediglich eine kleine EU-Rente in Höhe von 593,50(Erwerbsunfähigkeitsrente), Grundsicherung 140,00 EUR und verdient sich nebenbei auf Lohnsteuerkarte als Familienpflegerin bei Privatleuten noch 208,00 EUR, so das sie im Monat auf rund 940,00 EUR netto kommt. Sie ist nicht selbstständig.

Meine Frage(n):

(1). Ist der Versicherungsbeitrag bei ihrem „Verdienst“ realistisch oder wird hier zuviel berechnet?

(2). Gibt es eine andere Art (Pflichtversicherung?) wie sie sich krankenversichern kann, in der sie monatlich günstiger davonkommt?

Diese Fragen kamen mir auf, da ich als normaler Angestellter in Vollzeit bei einem deutlich höheren Verdienst als gesetzlich Krankenversicherter ca. 159,00 EUR jeden Monat in meiner Lohnabrechnung aufgelistet bekomme.

Über jede Antwort bin ich sehr dankbar.

m.E. ist das richtig berechnet; sollten noch Zweifel bestehen, dann bitte bei einer gesetzl. KV nachfragen.
LG
WS

  1. der Beitrag in die GKV stimmt
  2. nein. Sie ist bei der TK pflegepflichtversichert!

Zu Deinem Einkommen:
zwei Möglichkeiten:

  1. du verdienst weniger (das fällt flach, da Du sagst, dass Du mehr verdienst)
  2. Du liest nur Deinen Anteil. Sieh mal nach, was Dein Arbeitgeber noch dazu bezahlt! Es ist fast genauso viel! Heißt also, dass Dein Beitrag in die Kasse ca. 300 € beträgt.
    Grüße
    Hupftiegel

Offensichtlich ist sie freiwilliges Mitglied in der TK und zahlt den Mindestbeitrag.
Bei ihrer Rentenversicherung erhält sie einen Zuschuss hzur Krankenversicherung (7,5%). Normalerweise wäre sie bei Bezug einer Rente pflichtversichert. Dass sie das nicht ist, zeigt, dass sie den überwiegenden Teil ihrer Versichertenzeit entweden privat versichert oder auch gar nicht versichert war, Dadurch kommt sie jetzt nicht mehr in den „Genuss“ der Krankenversicherung der Rentner- Da ist sicher nicht viel zu ändern. Sie hat ja trotz allem die Grundsicherung zur freien Verfügung.

Hallo, 146 EUR incl. Pflegeversicherung ist der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte, billiger kann es bei keiner Kasse werden.

Sie müßte von der Rentenversicherung noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen von ca. 44 EUR (wenn das nicht vergessen wurde zu beantragen).

Ist das ein Minijob bei den Privatleuten ? d.h. ohne SV-Beiträge ?

Grundsätzlich könnte es evtl. günstiger werden, wenn masn sie über einen richtigen Job in die Pflichtversicherung bekäme. Dann wären von der Rente nur ca. 48 EUR Beitrag zu zahlen (Zuschuss eingerechnet). Und der Arbeitgeber würde für die Krankenversicherung knapp die Hälfte zahlen. Das ist das Geheimnis bei Ihnen:

bei 2000 EUR Gehalt ist der KV-Beitrag 310 EUR plus Pflege, der Arbeitgeber zahlt ca. 150 dazu und es bleiben ca. 160 EUR Eigenanteil plus Pflege.

Bei einem besseren Job wäre aber sicher die Grundsicherung weg und sie darf auch zur EU-Rente nicht allzuviel hinzuverdienen (steht im Rentenbescheid).

War die Mutter längere Zeit privat versichert oder warum wurde sie als Rentnerin nicht pflichtversichert ?

Gruss

Barmer

(1). Ist der Versicherungsbeitrag bei ihrem „Verdienst“
realistisch oder wird hier zuviel berechnet?

Antwort: ist realistisch

(2). Gibt es eine andere Art (Pflichtversicherung?) wie sie
sich krankenversichern kann, in der sie monatlich günstiger
davonkommt?

NEIN

Diese Fragen kamen mir auf, da ich als normaler Angestellter
in Vollzeit bei einem deutlich höheren Verdienst als
gesetzlich Krankenversicherter ca. 159,00 EUR jeden Monat in
meiner Lohnabrechnung aufgelistet bekomme.

Wenn Deine Mutter eine Beschäftigung nachgehen könnte, in welcher Sie pflichtversichert sein würde, würde der Beitrag geringer sein, da 50% vom Arbeitsgeber übernommen wird.

Eine Wirtschaftsberatung kannst Du direkt (außerhalb dieser Plattform) von mir erhalten.

Viele Grüße
Jochen Seidel

www.finanzcheck24.de

Hallo,
zunächst solltest du bedenken, dass bei dir auch noch der AG annähernd den gleichen Beitrag an die KK abführt. Zu deinen Fragen: Am besten einmal zur TK gehen und sich ausführlich beraten lassen. Wenn deine Muitter EU-Rente bezieht, hat sie wohl gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Die meisten Rentner (auch EU-Rentner) sind als Rentner bei ihrer KK kv-Pflichtversichert, warum nicht deine Mutter ? Evt. Vorversicherungszeit nicht erfüllt ? Mit der KK reden und dies erfragen. Ebenso solltest du dir von der KK vorrechnen lassen, wie sich der freiwillige Beitrag von 146,- ergibt.

VG
ayro

Es tut mir leid, aber nachdem ich schon wieder im Krankenhaus/oder immer noch - bin, bitte ich Sie die Fragen an eine(n) Kollegin (en) erneut zu stellen, da ich keinerlei Unterlagen dabei habe.

Ich würde mir vorab mal von der TK-Krankenkasse die Berechnungsgrundlage für den Krankenversicherungs-Beitrag besorgen. Aus meinen Bauch heraus erscheint mir der genannte Beitrag nicht zu hoch.

MfG

Hallo,
nein billiger geht nicht das ist gesetzlich geregelt - bei Ihnen beteiligt sich der Arbeitgeber daher zahlen sie selber so wenig.
15,5% vom Brutto Beitrag ist die Formel für die gesetzliche Krankenversicherung, da muß ihre Mutter bei 940,-€ Netto und dem Beitrag von 146,00€ noch auf passen das sie nicht noch nach zahlen muß, die gesetzliche Krankenversicherung kann bis zu 4 Jahren zurück forden,

Hallo,
bei der freiwilligen Versicherung gibt es eine gesetzliche Bindesbemessungsgrundlage und zwar 851,67 €.

Da das Bruttoeinkommen sogar höher liegt, hat man die 208,00 € nicht berücksichtigt. Vermutlich, weil es alls Geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) angemeldet worden ist.

Es kommt aber eher selten vor, dass Rentner nicht pflichtversichert sind. Diese Art der Versicherung wäre um ca. 40 € günstiger. Vermutlich liegt der Grund in der Art der Vorversicherung, z.B. durch ein früheres Versicherungsverhältnis in einer privaten Krankenversicherung!?

In Deiner Lohabrechnung fehlt der AG-Anteil.

Deine Mutter bekommt ebenfalls (hoffentlich) einen Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger, d.h. die Nettorente ist höher als die Bruttorente.

Die 146,00 € ist der Gesamtbeitrag, der Eigenanteil liegt bei ca. 90 €.

Gruß
Olaf

Hallo,

ich kann mich nur anschließen. Es ist bereits der Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Eine geringere Einstufung ist nicht möglich. Der Rentenversicherungsträger zahlt noch die Hälfte des Beitrages aus der Rente zur Krankenversicherung dazu.

Viele Grüße

Nicinic

Hallo,
die Höhe des Beitrages hört sich nach dem Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte an. Darunter ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nichts zu machen.

Da sie freiwillig versichert ist, wird anscheinend keine Pflichtversicherung zustande gekommen sein. Wie der Name schon sagt, entsteht die Pflichtversicherung kraft Gesetzes. Man kommt gar nicht drumherum. Pflichtversicherung entsteht z.B. bei Rentenbeziehern, die während ihres Berufslebens überwiegend gesetzlich versichert waren (90%). Oder bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, die vom Umfang her, für den Lebensunterhalt dienen kann. Also keine geringfügige Beschäftigung.
Also wird es wohl keine Alternative geben. Ich finde eine Krankenversicherung für weniger als 150 Euro im Monat bei unbegrenzter Kostendeckung für Krankenhaus, Arztbehandung und Medikamente gar nicht so unangemessen. Schließlich würde so ein Monatsbeitrag gerade mal einen halben Tag Krankenhaus (ohne OP und Co.) finanzieren.
Gruß
Karsten

die ca. 150€ sind schon die geringste einstufung.
problem ist wenn ein rentner nicht immer gesetzlich versichert war sondern mehr privat dann muss er als rentner seine beiträge selbst zahlen und die sind rentenhöhenunabhängig!!

Hi
das klingt als ob Sie freiwillig versichert wäre.
zu prüfen ob Sie durch die Rente nicht pflichtversichert wird/ ist.
ansonsten bleibt nur ein Job mit 401 Euro.
Gruß

Hallo,

der Betrag ist korrekt. Es ist der gesetzlich festgelegte Mindestbeitrag bei der freiwilligen Kranken-und Pflegeversicherung. Deine Mutter wird aber einen kleinen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn sie diesen beantragt hat.

Dein Krankenversicherungsbeitrag ist vergleichsweise niedrig, da ja auch der Arbeitgeber nochmals den fast gleichen Beitrag zahlt.

LG

Marianne

Hallo metrosexua1984,

eine günstigere Möglichhkeit gibt es leider nicht.
Es handelt sich bei dem monatlichen Betrag bereits um den Mindestbeitrag.
Ich schlage vor, die auszahlende Stelle der Grundsicherungsleistung (Rentenversicherung) zu informieren. Teilweise werden von dort aus auch die Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung übernommen.
die genauen gesetzlichen Paragrafen dafür sind mir aber nicht bekannt. Aber einfach mal dort nachfragen und sich eine eventuelle Ablehnung schriftlich begründen lassen.

viele Grüße
sigi-der-schwabe