Freiwillig Krankenversichert

Problem,
ich finde es unfair, dass man sich als Selbständiger freiwillig versichern muss. Wenn ich nur 800,00 Euro im monat verdiene, zahle ich Beiträge für 1.916,00€ nicht mehr nicht weniger, dass ist unfair, denn mein Einkommen ist jeden monat anders. WEnn ich angestellt wäre, würde für mein Gehalt entsprechend höhere oder niedrigere Beiträge berechnet werden.
WArum kann ich mir nicht selbst ein geregeltes Gehalt zahlen, warum muss immer alles pauschal berechnet werden und warum sind selbständige so benachteiligt.

Private Versicherungen nehmen mich im übrigen nicht, weil ich eine Behinderung habe, also bitte nicht mit diesem Argument kommen, außerdem kann ich das noch weniger leisten.

Hallo,
ich könnte das mit einem Satz beantworten, der da lautet „Weil es Gesetzlich so bestimmt ist“.
Dass Sie das unfair finden, dass ist Ihr gutes Recht, ändert aber nichts an den Fakten.
Die entscheidende Frage ist ob jemand wirklich hauptberuflich selbständig ist - das hängt vom Einkommen und dem wöchentlichen Zeitaufwand ab.
Die Prüfung obliegt der Kasse bzw. dem Rentenversicherungsträger. Wenn man sich also in der heutigen Zeit selbständig macht, dann muss die Kalkulation so aussehen, dass neben dem Geld zum Leben,
also essen,trinken, Wohnung, Kleidung usw. auch das Geld für eine Krankenversicherung/Pflegeversicherung, aber auch für eine Altersversorgung rausspringt.
Kann man das nicht sicherstellen, dann sollte man sich das dann auch mehr als dreimal überlegen, ob man dieses
Risiko wirklich eingehen will.
Gruss
Czauderna

Hallo,

ich mach es mir einfach, bevor ich die Seite abtippe.
Hier der Link:
http://www.billiger-krankenversichert.de/gkv/beitrae…

MfG
Leo

Da musst Du Dich beim Gesetzgeber beschweren, der ist dafür zuständig.
Ich werde aber mal bei einer Kasse, zu der ich einen guten Draht habe, nachhaken ob es Möglichkeiten gibt, weniger zu zahlen. also einkommensabhängig.
Zu den Privaten: es gibt Private, die Dich trotzdem nehmen. Es kommt da auf die Schwere Deiner Behinderung an. Die haben sich freiwillig einem „Kontrahierungszwang“ unterworfen. allerdings verlangen sie halt einen Risikozuschlag.
Wenn es Dich interessiert, dann schreibe mir an [email protected] (nicht hier öffentlich. Es geht niemanden was an, was Du hast)
Versprechen kann ich nichts, nur dass ich es versuchen werde.
Hupftiegel

Hallo,
was ist schon fair heutzutage?
Wie lautet denn nun die Frage an die Community? Oder wolltest du nur deinen Unmut loswerden?

du solltest dich bei unseren politikern beschweren …

Hallo,
dass nicht jeder Selbständiger - insbesondere auch bei Existenzgründung oder in der Anfangsphase der Selbständigkeit keine 1960,- € Einkjomnmen hat, wissen auch die Krankenkassen. Von daher kann ich das nicht ganz nachvollziehen, wobei natürlichz auch die Frage besteht, wie man von 800,- € abzüglich der Abgaben, leben kann. Normalerweise wird bei der Beitragsberechnung der letzte Steuerbescheid zu Grunde gelegt. Ist dieser nicht relevant, wird mann das Einkommen schätzen. Hierzu ist es erforderlich, dass du bezüglich deines gesamten Einkommens alle Fakten auf den Tisch der Krankenkasse legst. Im Regelfall lassen die mit sich reden. Umsonst geht es allerdings nicht, wenn du berücksichtigst, was heute 1 Tag Kreankenhausaufenbthalt kostet.
VG
ayro

Hallo,

früher war die gesetzliche Krankenkasse nur für versicherungspflichtige Personen zugänglich. Dann würde sie auf für Selbstständige geöffnet. Allerdings hat der Gesetzgeber die Mindestbemessungsgrenzen eingeführt, um sicherzustellen, dass dieser Personenkreis sich mit einem geringen Einkommen nicht die günstige gesetzliche Krankenversicherung „erschleicht“ und damit die Solidargemeinschaft über Gebühr belastet, sondern einen angemessenen Beitrag für das Risiko der Krankheit entrichtet wird. Soviel zur Historie.

Ich empfehle Ihnen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Beitragsentlastung zu stellen. Das mindert die Mindestbemessungsgrenze von derzeit 1.916,25 € auf 1.277,50 €, womit Sie ca. 100,00 € im Monat sparen. Allerdings sind die Prüfungen ähnlich wie bei einem Hartz IV-Antrag, d.h. sie dürfen kein Vermögen besitzen, das über 10.500,00 € liegt und keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte besitzen. Außerdem darf das durchschnittliche Familieneinkommen nicht über 1.916,25 € liegen. Grundlage für die Beitragsberechnung ist jeweils der letzte Einkommensteuerbescheid, nur zu Beginn einer Tätigkeit werden die Einnahmen geschätzt.

MfG
N.

Manche Antworten sind echt peinlich wie diese hier. Klar hab ich frust, aber meine Frage ist doch ganz klar zu lesen: WArum kann ich mir nicht selbst ein Gehalt zahlen.

Was ist mit den Jahren, wenn es eine Krise gibt, dann zahle ich doch auch den mindestbeitrag, auch wenn ich schon 20 jahre vorher selbständig war und nun am Hungertuch nage. Eine Arbeit als Angestellte bekommt man auch nicht von heute auf morgen.

Meine Frage lautete: Kann ich mir selbst ein GEhalt zahlen? So wie ein Angestellter eben, oder einer der ne GMBH hat, der kann sich selbst lohn zahlen.

sorry aber so will es der gesetzgeber.
gibt wohl noch die möglichkeit nach 1312,50€ bemessen zu werden, wenn man als hilfebedürftiger selbstständiger gilt.
ist immernoch keine 800€ bemessung aber etwas besser.
frag bei deiner kk nach einem antrag für beitragsentlastung für selbstständige

Ich finde es auch nicht fair, jetzt sind wir schon 2 :smile:Letzten Steuerbescheid nehmen und mit der Kasse reden.
Gruß

Die einzige Möglichkeit ist bei der Kasse zu fragen welche Voraussetzungen für eine geringfügige Selbstständige Tätigkeit dort zu erfüllen sind. Wenn es sich um eine geringfügige Selbständigkeit handelt dann kann die Kasse prüfen ob eine Einstufung nicht als Selbständiger sondern als „sonstig freiwillig Versicherter“ in Frage kommt. Die Entscheidung trifft die jeweilige Krankenkasse.

Hallo, ich verstehe, dass Sie verärgert sind. Zuerst ist allerdings der Gesetzgeber für diese Einstufung verantwortlich. Die Krankenkassen für die Umsetzung. Und da gibt es halt gewaltige Unterschiede. Es gibt Krankenkassen, die ihre Versicherten nicht darüber informieren, dass es auch günstigere Einstufungen gibt. Von der sogenannten Gesundheitskasse weiß ich aus Erfahrung, dass diese die günstigeren Einstufungen nicht anbietet, wenn man danach fragt. Die niedrigste Einstufung ist mit 1200 Euro (Existenzgründer)möglich, dann gibt es noch eine mit ca. 1500 Euro (einkommens- und vermögensabhängig). Sprechen Sie Ihre Krankenkasse daraufhin an.

Hallo MACHMICHSCHLAU0203,

ob diese Regelung fair oder unfair ist, kann bzw. will ich nicht bewerten. Allerdings gilt diese Regelung und ist gesetzlich geregelt.
Es gibt also keine andere Möglichkeit, als den Mindesbetrag von ca. 330 € für die Krankenversicherung in Kauf zu nehmen.
Ich wünsche Dir eine besser laufende selbstständige Tätigkeit und höhere Einkünfte.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen !

Es gibt ein sogenanntes Beitragsentlastungsgesetz. Deine Krankenkasse soll dir dafür mal die Unterlagen zuschicken. Und dann ist die Frage auf was die Beitrageinstufung basiert? Hast Du eine Schätzung fürs Finanzamt gemacht oder gehen die einfach von Deinem bisherigen Einkommen aus.

Alles Gute.

Hallo schlau…,
ja, für Selbständige gibt es in der gesetzlichen KV einen hohen Mindestbeitrag, weil ein hohes fiktives Mindesteinkommen angenommen wird. Der Beitrag kann nur gesenkt werden, wenn man Bedürftigkeit nachweist, ähnliche Kriterien, wie bei Hartz 4 werden bemüht. Der Mindestbeitrag wird dann auf ein Einkommen von ca. 1.200 € im Monat berechnet, sind knapp 100 € weniger Beitrag als der normale. Sonst gibt es nur die Möglichkeit bei Verheirateten, wenn man nicht der Hauptverdiener, weniger als 18 Stunden im Monat selbständig ist und keine eigenen Angestellten hat mit einem Mindestbeitrag von ca. 150 € (Einkommen bis ca. 850 €). Für selbständige KünstlerInnen und Publizisten gibt es noch eine günstigere Beitragsvariante - im Rahmen der Künstelersozialkasse…
Das BVerfG hat vor Jahren die Beitragsbemessung der Krankenversicherungen für Selbständige für rechtens erklärt…Leider. Ich hab das mit Sicherheit nicht erfunden und finde es ebenfalls unerfreulich…
Beste Grüße,
Birgitt Torbrügge

1.Guten Tag,

leider kann ich dir nicht weiter helfen.LG d.k.
2.Hierbei möchte ich die Frage stellen. Wie komme ich aus meiner Freiwilligen Pflichtvericherung in die nur Pflichtversicherung?