Hallo,
ich habe im august eine neue arbeitsstelle angetreten. seitdem bin ich freiwillig in der gesetzl.krankenversicherung versichert.
da ich im vertrieb bin, schwanken meine bruttobezüge.
nun habe ich im september 400 euro mehr brutto gehabt als im august, auf meinem gehaltszettel wurde jedoch der gleiche beitrag für die kv einbehalten.( mein grundgehalt liegt jedoch generell über der bemessungsgrenze).
ist das korrekt dass ich , egal bei welchem bruttogehalt, immer die gleiche beitragsbemessung habe?
danke schon mal im voraus.
gruss
olli