Hallo,
da gab es doch mal die Möglichkeit, dass geringverdienende Selbständige auf Antrag bei den Gesetzlichen mit einem geringeren KV-Beitrag versichert werden konnten.
Zu DM-Zeiten waren das glaube ich so 3.500DM Einnahmen (?) oder zu versteuerndes Einkommen (?).
gibt´s das heute noch und wenn ja wie sind die Grenzen / Bedingungen / Voraussetzungen und ist dies ist die Bemessungsgrundlage Einnahme oder Einkommen ?
Danke + Grüße
jwd