Freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

Hallo Zusammen,

meine Fragen
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis
Ich bin bei der letzten Meldung meines Arbeitgebers nicht den Status freiwillig versichert bekommen.
Seit diesem Monat habe ich dank einer Lohnerhöhung diese Grenze evtl überschritten. (Hinzufügung ich nutze die Möglichkeit der Bruttoumwandlung als Rentenabsicherung direkt beim Arbeitgeber was nun leider mein Brutto senkt) Ich habe es dann von der zuständigen sachbearbeiterin ausrechnen lassen und wie es aussieht würde ich nun drüber sein. Ich habe sie dann gefragt ob sie mich nicht gleich ummelden kann, dieses verneinte sie. Ich habe dann auf Nachfrage erfahren das Sie das Sozialgesetzbuch auch nicht darf. Ist das richtig ?? ich bezweifele das.

Ich bin gerade dabei über einen Makler eine PKV auszusuchen. Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile aus diesem Vorgehen ???

Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese Klausel greift und ich wieder zurück muss.

Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss (soweit ich weiss 2 Monate vorher ???) und dann nicht weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu befürchten ???

Alter 29
Gesundheit I.O.

Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten

Zum Thoralf noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist. Danke

Gruß
Micha

PS: ich habe wenig Ahnung Thema PKV sieht man ja auch :wink:

Hallo Zusammen,

meine Fragen
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis
Ich bin bei der letzten Meldung meines Arbeitgebers nicht den
Status freiwillig versichert bekommen.
Seit diesem Monat habe ich dank einer Lohnerhöhung diese
Grenze evtl überschritten. (Hinzufügung ich nutze die
Möglichkeit der Bruttoumwandlung als Rentenabsicherung direkt
beim Arbeitgeber was nun leider mein Brutto senkt) Ich habe es
dann von der zuständigen sachbearbeiterin ausrechnen lassen
und wie es aussieht würde ich nun drüber sein. Ich habe sie
dann gefragt ob sie mich nicht gleich ummelden kann, dieses
verneinte sie. Ich habe dann auf Nachfrage erfahren das Sie
das Sozialgesetzbuch auch nicht darf. Ist das richtig ?? ich
bezweifele das.

Lesen Sie noch einmal durch, was Sie geschrieben haben und schreiben Sie es so, das man es versteht!

Ich vermute, dass die die Pflichtversicherungsgrenze der Krankenversicherung in diesem Jahr überschreiben werden, richtig?

Ich bin gerade dabei über einen Makler eine PKV auszusuchen.
Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
aus diesem Vorgehen ???

Da haben Sie ja eine Prachtexemplar erwischt!

Warten Sie ab, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die Versicherungsfreiheit mitteilt. Wenn die Gesundheitsreform so durchgeht, wie sie bis gestern geplant war, würden Sie eh erst zum 01.01.2009 versicheurngsfrei.

Lassen Sie die Finger von diesem tollen Makler, scheinbar hat er Angst, dass Sie weiter Vergleichen und ihm weglaufen, wenn er Sie so schnell zur Unterschrift bewegen möchte!

Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch
das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig
versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was
ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese
Klausel greift und ich wieder zurück muss.

Schön, das er es weiß, somit sollte er evtl. etwas Zurückhaltung üben und abwarten. Definitiv ist noch nix!

Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
(soweit ich weiss 2 Monate vorher ???) und dann nicht
weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
befürchten ???

Schön, das ihr Makler auch da nichts zu gesagt hat, bei einem Statuswechsel (pflichtversichert auf Freiwillig) entfällt die Kündigungdfrist.

Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten

Zum Thoralf noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit
deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib
doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist.

Glaub mir, er hätte seinen Spaß mit Dir :wink:

Hallo Zusammen,

meine Fragen
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis
Ich bin bei der letzten Meldung meines Arbeitgebers nicht den
Status freiwillig versichert bekommen.

Wollte schreiben „habe“

Seit diesem Monat habe ich dank einer Lohnerhöhung diese
Grenze evtl überschritten.

Muss ich nochmals mit der Sachbarbeiterin klären

(Hinzufügung ich nutze die

Möglichkeit der Bruttoumwandlung als Rentenabsicherung direkt
beim Arbeitgeber was nun leider mein Brutto senkt) Ich habe es
dann von der zuständigen sachbearbeiterin ausrechnen lassen
und wie es aussieht würde ich nun drüber sein. Ich habe sie
dann gefragt ob sie mich nicht gleich ummelden kann, dieses
verneinte sie. Ich habe dann auf Nachfrage erfahren das Sie
das

„laut“

Sozialgesetzbuch auch nicht darf. Ist das richtig ?? ich

bezweifele das.

Lesen Sie noch einmal durch, was Sie geschrieben haben und
schreiben Sie es so, das man es versteht!

tut mir leid war heute ein sehhhhr langer Tag und nun bin ich eifrig am lernen was bei der PKV wichtig ist.

Ich vermute, dass die die Pflichtversicherungsgrenze der
Krankenversicherung in diesem Jahr überschreiben werden,
richtig? (passiert dir ja auch :stuck_out_tongue_winking_eye: die die??)

Völlig korrekt

Ich bin gerade dabei über einen Makler eine PKV auszusuchen.
Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
aus diesem Vorgehen ???

Da haben Sie ja eine Prachtexemplar erwischt!

nun gut niemand ist perfekt, bis jetzt war die Zusammenarbeit gut (habe immer alles verglichen was ich ja auch jetzt tue)

Warten Sie ab, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die
Versicherungsfreiheit mitteilt. Wenn die Gesundheitsreform so
durchgeht, wie sie bis gestern geplant war, würden Sie eh erst
zum 01.01.2009 versicheurngsfrei.

das habe ich befürchtet

Lassen Sie die Finger von diesem tollen Makler, scheinbar hat
er Angst, dass Sie weiter Vergleichen und ihm weglaufen, wenn
er Sie so schnell zur Unterschrift bewegen möchte!

Die Eile kam seiner Meinung daher das er evtl. noch die Frist unterlaufen wollte. (er hat mich darauf hingewiesen das die Frist Mitte diesen Monats sein soll wobei unsere Sachbearbeiterin den Juli angab)

Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch
das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig
versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was
ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese
Klausel greift und ich wieder zurück muss.

Schön, das er es weiß, somit sollte er evtl. etwas
Zurückhaltung üben und abwarten. Definitiv ist noch nix!

meinte er auch aber nach dem Motto man kann es ja probieren

Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
(soweit ich weiss 2 Monate vorher ???) und dann nicht
weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
befürchten ???

Schön, das ihr Makler auch da nichts zu gesagt hat, bei einem
Statuswechsel (pflichtversichert auf Freiwillig) entfällt die
Kündigungdfrist.

ich habe nicht danach gefragt muss ich ehrlich gestehen und er hat mir erst mal eine Mappe mit mehreren Versicherungen geschickt
Morgen ist dann das Gespräch zur näheren Klärung

Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten

Zum Thoralf noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit
deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib
doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist.

Glaub mir, er hätte seinen Spaß mit Dir :wink:

Angst macht mir das sicher nicht denn wer nicht in der Lage ist sich sozial zurückzuhalten wird auch kaum freudige Kunden haben.
Ausserdem kann man sowas auch a) ignorieren und b) wenn ich was lerne halte ich auch was aus.

Eine weitere Frage
Sollten die 3 Jahres Frist greifen meinte mein Makler, dass dieses Jahr in dem ich zwar nicht als freiwillig Versicherter gemeldet war, es aber denoch (durch die Lohnerhöhung) überschritten habe, mit angerechnet wird (also nur noch 2 Jahre warten) Ist das korrekt??

Ausgesucht hat er übrigens folgende Tarife

Hallesche NK/ NK3 ambulant KT43 TG ab 43 Tag PVN Pflege Pflicht NK stat 1 Bett NK Höchzte Zahl Leist

AOldenb.

A80/100
K20
Z100/80
KTV 6
PVN

SüdDeutsche

A80
S101
AZ75
TA6
PPN

Arag
201
240
529
37
PVN

DKV
M4BR4
M4-BR
TC/43
PVN

Falls sich da jemand auskennt, wäre mal eine Meinung sehr nett.
Preise lagen alle generell dicht zusammen

tut mir leid war heute ein sehhhhr langer Tag und nun bin ich
eifrig am lernen was bei der PKV wichtig ist.

Keine Problem, irgendwie kenn ich das!

Ich vermute, dass die die Pflichtversicherungsgrenze der
Krankenversicherung in diesem Jahr überschreiben werden,
richtig? (passiert dir ja auch :stuck_out_tongue_winking_eye: die die??)

Völlig korrekt

Treffer!

Ich bin gerade dabei über einen Makler eine PKV auszusuchen.
Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
aus diesem Vorgehen ???

Da haben Sie ja eine Prachtexemplar erwischt!

nun gut niemand ist perfekt, bis jetzt war die Zusammenarbeit
gut (habe immer alles verglichen was ich ja auch jetzt tue)

Bahalten Sie sich dies bei und fragen Sie auch bei der einen oder anderen Versicherung direkt nach.

Warten Sie ab, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die
Versicherungsfreiheit mitteilt. Wenn die Gesundheitsreform so
durchgeht, wie sie bis gestern geplant war, würden Sie eh erst
zum 01.01.2009 versicheurngsfrei.

das habe ich befürchtet

Leider ist das derzeit eine sehr dynamisches Gebiet, da Sie aber vor 01.01.2007 eh nichts machen können, warten Sie einfach ab. So sind in Deutschland nunmal die Spielregeln.

Lassen Sie die Finger von diesem tollen Makler, scheinbar hat
er Angst, dass Sie weiter Vergleichen und ihm weglaufen, wenn
er Sie so schnell zur Unterschrift bewegen möchte!

Die Eile kam seiner Meinung daher das er evtl. noch die Frist
unterlaufen wollte. (er hat mich darauf hingewiesen das die
Frist Mitte diesen Monats sein soll wobei unsere
Sachbearbeiterin den Juli angab)

Die ist mir absolut unbekannt!

Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch
das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig
versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was
ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese
Klausel greift und ich wieder zurück muss.

Schön, das er es weiß, somit sollte er evtl. etwas
Zurückhaltung üben und abwarten. Definitiv ist noch nix!

meinte er auch aber nach dem Motto man kann es ja probieren

Was bringt es Ihnen? Nix, evtl. war er da nicht der Treuhänder seines Kunden!

Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
(soweit ich weiss 2 Monate vorher ???) und dann nicht
weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
befürchten ???

Schön, das ihr Makler auch da nichts zu gesagt hat, bei einem
Statuswechsel (pflichtversichert auf Freiwillig) entfällt die
Kündigungdfrist.

ich habe nicht danach gefragt muss ich ehrlich gestehen und er
hat mir erst mal eine Mappe mit mehreren Versicherungen
geschickt
Morgen ist dann das Gespräch zur näheren Klärung

Naja!

Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten

Zum Thoralf noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit
deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib
doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist.

Glaub mir, er hätte seinen Spaß mit Dir :wink:

Angst macht mir das sicher nicht denn wer nicht in der Lage
ist sich sozial zurückzuhalten wird auch kaum freudige Kunden
haben.
Ausserdem kann man sowas auch a) ignorieren und b) wenn ich
was lerne halte ich auch was aus.

Hr. Müller ist manchmal etwas sehr eigen und hat auch teilweise Ansichten und Bewertungen, die ich nicht teile, aber fachlich steckt er glaube ich hier fast alle in die Tasche, daher sehen Sie es als den Preis für die Auskunft an.

Eine weitere Frage
Sollten die 3 Jahres Frist greifen meinte mein Makler, dass
dieses Jahr in dem ich zwar nicht als freiwillig Versicherter
gemeldet war, es aber denoch (durch die Lohnerhöhung)
überschritten habe, mit angerechnet wird (also nur noch 2
Jahre warten) Ist das korrekt??

01.01.2009!

Ausgesucht hat er übrigens folgende Tarife

Hallesche NK/ NK3 ambulant KT43 TG ab 43 Tag PVN Pflege
Pflicht NK stat 1 Bett NK Höchzte Zahl Leist

AOldenb.

PVN

Falls sich da jemand auskennt, wäre mal eine Meinung sehr
nett.
Preise lagen alle generell dicht zusammen

Da ich nur ein Unternehmen vertrete sehe ich vieles etwas anderst, also halt ich mich mal zurück, außer, dass er meine Unternehmen wohl nicht im Angebot haben wird!

Gute Nacht!

Warten Sie ab, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die
Versicherungsfreiheit mitteilt. Wenn die Gesundheitsreform so
durchgeht, wie sie bis gestern geplant war, würden Sie eh erst
zum 01.01.2009 versicheurngsfrei.

Das hat sich doch schon wieder erledigt. Wenn überhaupt (was ich NICHT glaube) die Gesundheitsreform 2007 kommt, dann nicht vor April. Überschreitest Du also die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenzen, wie die PFlichtversicherungsgrenzen ja nun eigentlich heißt) in diesem Jahr überschreitest, kannst Du Dich nach aktuell gültigem Recht ab 01.01.2007 privat versichern.

Lassen Sie die Finger von diesem tollen Makler, scheinbar hat
er Angst, dass Sie weiter Vergleichen und ihm weglaufen, wenn
er Sie so schnell zur Unterschrift bewegen möchte!

Oder er versucht, mit einem Antrag und der Annahme den Gesundheitszustand abzusichern. Nicht gerade unmoralisch, finde ich!

Ausgesucht hat er übrigens folgende Tarife

Hallesche NK/ NK3 ambulant KT43 TG ab 43 Tag PVN Pflege
Pflicht NK stat 1 Bett NK Höchzte Zahl Leist

Bin ich selber versichert, also parteiisch: Ich find die gut.

AOldenb.

siehe meinen Kommentar weiter unten im Forum zur Alten Oldenburger und Ihren A-Tarifen

SüdDeutsche A80 S101 AZ75 TA6 PPN

Das ist interessant. Der Kompakt-Tarif A80 leistet 80% für Zahnbehandlung und -ersatz bis 1300€, dann noch der AZ75 als Zusatztarif im Zahnbereich, der aber 75% des darüber hinausgehenden leistet? Klärt mich mal jemand auf, ob das so richtig ist?
ACHTUNG: Hilfsmittel werden nur bis 130 Euro bezahlt, darüber hinaus nur 60% (kleine 40%), und das auch nur 1 mal im Kalenderjahr. Das ist übel! Transportkosten: Nur die Rückfahrt wird bezahlt, die Taxi-Fahrt zur Dialyse zahlt man selbst.
Tarif bleibt zum 01.01. aller voraussicht nach stabil

Arag 201 240 529 37 PVN

Vorsicht, die Arag erhöht den Tarif 201 zum 01.01.2007. Hier bitte die genauen Zahlen abwarten und nicht auf alten Tarifständen einen Antrag stellen!

DKV M4BR4 M4-BR TC/43 PVN

Jo, da hat sich die DKV vor nicht allzulanger Zeit die Tarife der Zürich eingekauft, laufen jetzt unter „VollMed“. Hohe Beitragsrückerstattung auch bei Inanspruchnahme stationärer Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Rücktransport … solange sonst nix passiert: Cool. Teuer wird’s dann natürlich, wenn man in Rente geht, ein leistungsfreies Jahr als Rentner ist ja nicht unbedingt die Regel!! Hier bitte ausreichend Polster schaffen.
Bleibt zum 01.01.07 ebenfalls konstant.
Eigentlich ein geiler Tarif, da muss Thorulf mal die schlechten Seiten rauskehren,ich finde sie nicht.

Günstiger geht’s immer - sind ja schon absolute Top-Tarife von der LEistung her. Ich werfe nochmal den Dt. Ring Esprit mit ins Rennen, aber da möchte ich gerne Kommentare anderer Experten hören.

Frank

Warten Sie ab, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die
Versicherungsfreiheit mitteilt. Wenn die Gesundheitsreform so
durchgeht, wie sie bis gestern geplant war, würden Sie eh erst
zum 01.01.2009 versicheurngsfrei.

Das hat sich doch schon wieder erledigt. Wenn überhaupt (was
ich NICHT glaube) die Gesundheitsreform 2007 kommt, dann nicht
vor April. Überschreitest Du also die JAEG
(Jahresarbeitsentgeltgrenzen, wie die
PFlichtversicherungsgrenzen ja nun eigentlich heißt) in diesem
Jahr überschreitest, kannst Du Dich nach aktuell gültigem
Recht ab 01.01.2007 privat versichern.

Ich/Wir hoffen es, ich bin aber gegenwärtig etwas zurückhaltend geworden!

Lassen Sie die Finger von diesem tollen Makler, scheinbar hat
er Angst, dass Sie weiter Vergleichen und ihm weglaufen, wenn
er Sie so schnell zur Unterschrift bewegen möchte!

Oder er versucht, mit einem Antrag und der Annahme den
Gesundheitszustand abzusichern. Nicht gerade unmoralisch,
finde ich!

In Verbindung mit dieser ominösen Frist, der unklaren Rechtslage (die Beratung war nicht heute, mit den neuen Infos aus Berlin) und dem „drigenden Handlungsbedarf“ bin ich da wiederum skeptisch. Klar, der VN geht wenig Risiko ein, aber ich neige immer zu etwas mehr Bedenkzeit bei meinem Kunden.

Ausgesucht hat er übrigens folgende Tarife

Hallesche NK/ NK3 ambulant KT43 TG ab 43 Tag PVN Pflege
Pflicht NK stat 1 Bett NK Höchzte Zahl Leist

versteckte SB bei Heilmitteln, Heilpraktiker und Zahnbehandlung. 11 Jahre Einschränkungen bei Zahnersatz. Sehr umfangreiche Zahnfragen (nur mit Statusbericht des Zahnarztes beantragen). Heilmittelpreisverzeichnis und negative Einschränkung der Kriegsklausel.

M.E. ist das eine aggresive Kalkulation - optimales Preis-Leistungsverhältnis spricht gegen Beitragsstabilität. Hier besteht m.E. Nachholbedarf in der Beitragsanpassung!

Positiv ist die Fahrtenregelung ambulant und der neue Hilfsmittelkatalog.

AOldenb.

A80/100
K20
Z100/80
KTV 6
PVN

Hier fehlt die Fahrtenregelung ambulant, stationär ist die Transportregelung leicht eingeschränkt! Der Versicherer ist sehr klein, sehr jung und hat einen sehr sehr jungen Bestand. Der beitrag erscheint etwas zu günstig für die Leistungen! Naturheilverfahren sind unter Vorbehaltsklausel zurzeit erstattungsfähig!

SüdDeutsche

A80
S101
AZ75
TA6
PPN

Sehr gut - außer der Hilfsmittelkatalog und die Fahrtenregelungen!

Arag
201
240
529
37
PVN

M.E. geht das gar nicht! Zurzeit sind die etwas merkwürdig im Umgang. Die behaupten ständig, dass Ihr Hilfsmittelkatalog offen ist und machen dann im Leistungsfalll ganz andere Sachen. Ich sehe ARAG - auch wirtschaftlich - eher kritisch! § 5.2. ist geändert und wird nun als Möglichkeit für Managment von kranken genutzt. Ob das richtig und rechtlich o.k. ist bezweifel ich!

DKV
M4BR4
M4-BR
TC/43
PVN

Gemanagte Krankenversicherung mit sehr stringenter Annahmepolitik.

Falls sich da jemand auskennt, wäre mal eine Meinung sehr
nett.
Preise lagen alle generell dicht zusammen

Was waren Ihre Kriterien???

Thorulf Müller

[email protected]

Hr. Müller ist manchmal etwas sehr eigen und hat auch
teilweise Ansichten und Bewertungen, die ich nicht teile, aber
fachlich steckt er glaube ich hier fast alle in die Tasche,
daher sehen Sie es als den Preis für die Auskunft an.

Danke für die Blumen!

Ich habe sie
dann gefragt ob sie mich nicht gleich ummelden kann, dieses
verneinte sie. Ich habe dann auf Nachfrage erfahren das Sie
das Sozialgesetzbuch auch nicht darf. Ist das richtig ?? ich
bezweifele das.

Wenn es nur eine Lohnerhöhung war, dann ist das richtig!

Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
aus diesem Vorgehen ???

Im Prinzip richtig und machbar!

Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch
das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig
versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was
ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese
Klausel greift und ich wieder zurück muss.

Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
(soweit ich weiss 2 Monate vorher ???) und dann nicht
weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
befürchten ???

Schmeiss den Typen raus - der hat von PKV keine Ahnung! Du musst weder 2 Monate vorher kündigen noch hat er Dich über die Vor- und Nachteile aufgeklärt.

Zum Thoralf

Thorulf - so viel Zeit muss sein!

noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit
deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib
doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist.

Wenn Du von meinem KnowHow profitieren willst, dann musst Du Dich mit dem abfinden, was ich hier preisgebe. Ich erstelle kostenlos keine umfassenden Analysen!

Ich versuche hier nur die größten Katastrophen zu verhindern. Das Zeigen der richtigen Tür ist kostenpflichtig!

Thorulf Müller

[email protected]

Korrektur Frist/Termin

Eine weitere Frage
Sollten die 3 Jahres Frist greifen meinte mein Makler, dass
dieses Jahr in dem ich zwar nicht als freiwillig Versicherter
gemeldet war, es aber denoch (durch die Lohnerhöhung)
überschritten habe, mit angerechnet wird (also nur noch 2
Jahre warten) Ist das korrekt??

01.01.2009!

Die Frist beginnt am 01.01.2007, da die Versicherungsfreiheit erst am 01.01.2007 beginnen kann. Dann muss er drei jahre freiwilliges Mitglied sein. Der Termin wäre also der 01.01.2010!!!

Aber - wir reden über etwas, was als Gesetzestext noch gar nicht vorliegt!

Thorulf Müller

[email protected]

Die Frist beginnt am 01.01.2007, da die Versicherungsfreiheit
erst am 01.01.2007 beginnen kann. Dann muss er drei jahre
freiwilliges Mitglied sein. Der Termin wäre also der
01.01.2010!!!

Aber - wir reden über etwas, was als Gesetzestext noch gar
nicht vorliegt!

Das ist genau der Punkt, erstmal abwarten wann was kommt.

Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
(soweit ich weiss 2 Monate vorher ???) und dann nicht
weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
befürchten ???

Schön, das ihr Makler auch da nichts zu gesagt hat, bei einem
Statuswechsel (pflichtversichert auf Freiwillig) entfällt die
Kündigungdfrist.

Hallo Cassie,
das ist nicht richtig. Kündigungsfrist entfällt nur bei Selbständigen, nicht bei Arbeitnehmern. Dieser muß innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse seinen Austritt erklären (§ 190 Abs. 3 SGB V). Wird diese Frist verpaßt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.

Gruß
Denis

Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
(soweit ich weiss 2 Monate vorher ???) und dann nicht
weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
befürchten ???

Schön, das ihr Makler auch da nichts zu gesagt hat, bei einem
Statuswechsel (pflichtversichert auf Freiwillig) entfällt die
Kündigungdfrist.

Hallo Cassie,
das ist nicht richtig. Kündigungsfrist entfällt nur bei
Selbständigen, nicht bei Arbeitnehmern. Dieser muß innerhalb
von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse seinen Austritt
erklären (§ 190 Abs. 3 SGB V). Wird diese Frist verpaßt, setzt
sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.

Sorry, aber er hat definitv keine Kündigungsfrsit zum Ende des übernächsten Monat, wie vom Makler erwähnt!

Gut, er hat keine Kündigungsfrist, aber er muß kündigen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kü-Frist entfällt auch bei AN bei Statuswechsel
o.w.T.

Hallo,
wenn erst im Laufe eines Kalenderjahres die Versicherungspflichtgrenze
überschritten wird, dann scheidet der Arbeitnehmer bei durchgehendem
Beschäftigungsverhältnis zum 31.12. des lfd. Kalenderjahres aus der
Krankenversicherungspflicht aus wenn er auch die Versicherungspflichtgrenze des folgendes Jahres mit seinem Einkommen übersteigt. Nach derzeitig noch geltendem Recht kann er ab dem 01. Januar des folgenden Jahres in eine Privatkrankenkasse wechseln.
Bei seiner alten GKV-Kasse muss er keine Kündigungsfrist einhalten,
aber er muss mitteilen (gesetzliche Grundlage kann auf Wunsch am
Montag nachgeliefert werden), dass er auf eine freiwillige Weiterversicherung bei der GKV-Kasse verzichtet.
Gruss
Czauderna

Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
aus diesem Vorgehen ???

Im Prinzip richtig und machbar!

Ich muss gestehen: Ich mach das auch so. Platt gesagt: Wenn die Annahme im Briefkasten ist - soll ein Bein abfallen, die Versicherung ist im Sack! Schafft der VN den Übergang in die freiwillige Versicherung doch nicht, wird’s halt rückabgewickelt.

Wenn Du von meinem KnowHow profitieren willst, dann musst Du
Dich mit dem abfinden, was ich hier preisgebe. Ich erstelle
kostenlos keine umfassenden Analysen!
Ich versuche hier nur die größten Katastrophen zu verhindern.
Das Zeigen der richtigen Tür ist kostenpflichtig!

Ein echter „Thorulf“. Und da zeigt sich wieder mein Problem: Solange ich nicht bekannt (berüchtigt?) bin, gibt’s mein dürftiges Know-How kostenfrei.

Sorry, etwas off-Topic, aber jetzt hab ich’s getippt - dann schick ich’s auch ab.

Frank

Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
aus diesem Vorgehen ???

Im Prinzip richtig und machbar!

Ich muss gestehen: Ich mach das auch so. Platt gesagt: Wenn
die Annahme im Briefkasten ist - soll ein Bein abfallen, die
Versicherung ist im Sack! Schafft der VN den Übergang in die
freiwillige Versicherung doch nicht, wird’s halt
rückabgewickelt.

Korrekt - und nach der letzten Aussage der Regierung sogar unproblematisch. Es gibt keinen Gesetzentwurf und damit auch keinen Stichtag. Man sollte nur die Fälle im Auge behalten und aktiv rückabwickeln, weil das bein am 02.01.2006 abfallen könnte und der Kunde als Selbstzahler zum Arzt gehen könnte.

Wenn Du von meinem KnowHow profitieren willst, dann musst Du
Dich mit dem abfinden, was ich hier preisgebe. Ich erstelle
kostenlos keine umfassenden Analysen!
Ich versuche hier nur die größten Katastrophen zu verhindern.
Das Zeigen der richtigen Tür ist kostenpflichtig!

Ein echter „Thorulf“. Und da zeigt sich wieder mein Problem:
Solange ich nicht bekannt (berüchtigt?) bin, gibt’s mein
dürftiges Know-How kostenfrei.

Sorry, etwas off-Topic, aber jetzt hab ich’s getippt - dann
schick ich’s auch ab.

Das ist in Ordnung Frank - Ihr bekommt ´ja als Belohnung für Mitarbeit u.U. auch mal einen Abschluss. Ich habe mich aber grundsätzlich gegen die Vermittlungsprovisonen entschieden und das weitesgehend auch bereits umgebaut!

Bei seiner alten GKV-Kasse muss er keine Kündigungsfrist
einhalten,aber er muss mitteilen (gesetzliche Grundlage kann auf Wunsch
am Montag nachgeliefert werden), dass er auf eine freiwillige
Weiterversicherung bei der GKV-Kasse verzichtet.

Danke Günther,
das meinte ich. Nach § 190 Abs. 3 SGB V muss er seinen Austritt erklären und weiter steht wörtlich: „Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.“ Es steht auch noch was von einer zweiwöchigen Frist, sicher handelt es sich nicht um eine Kündigungsfrist im klassischen Sinne, aber vielleicht kann ein Mitarbeiter der GKV sagen was es mit dieser Frist auf sich hat und ob sie in der Praxis so angewendet wird. Es heißt nicht umsonst: Nicht alles wird so heiss gegessen wie es gekocht wurde.

Gruß
Denis

Danke Günter,
das meinte ich. Nach § 190 Abs. 3 SGB V muss er seinen
Austritt erklären und weiter steht wörtlich: „Wird der
Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als
freiwillige Mitgliedschaft fort.“ Es steht auch noch was von
einer zweiwöchigen Frist, sicher handelt es sich nicht um eine
Kündigungsfrist im klassischen Sinne, aber vielleicht kann ein
Mitarbeiter der GKV sagen was es mit dieser Frist auf sich hat
und ob sie in der Praxis so angewendet wird. Es heißt nicht
umsonst: Nicht alles wird so heiss gegessen wie es gekocht
wurde.

Gruß
Denis

Hallo,
ich bin GKV-Mitarbeiter und es ist in der Praxis tatsächlich so,
dass sich die freiwillige Versicherung tatsächlich anschliesst,
wenn der Versicherte innerhalb der genannten Frist nicht
eine entsprechende Willenserklärung abgibt. Allerdings kommt es
schon in der Praxis vor, dass die Arbeitgeber erst nach dem
01.01. eines Jahres diese Meldungen an die Kasse erstatten,
dann beginnt die Frist nach Mitteilung bzw. nach Kenntnisnahme.
Das knn bedeuten (wenn die Kasse nicht in Anspruch genommen wurde),
dass wir auch rückwirkend eine Mitgliedschaft in der GKV beenden
können, wenn ein Wechsel in die PKV erfolgen soll.
Gruss
Czauderna