Ich trete ab März eine neue Arbeit an bei der ich mehr als 43200 p. a. verdienen werde. Ich bin gesetzlich pflichtversichert und meine Krankenkasse sagte das ich nun über der Beitrargsbemessungsgrenze liege und deswegen mich freiwillig versichern lassen MUSS!
Erste Frage: Wieso muss?
Und was ist überhaupt diese Beitrargsbemessungsgrenze? Welche Nachteile/Vorteile gibt es als „freiwillig Versicherter“?
Heißt das dann das der Krankenversicherungsbeitrag nicht vom Brutto-Gehalt abgezogen wird weil dieser selbst von meinem Konto dann abgebucht wird (von der Krankenkasse)? Aber nur die Hälfte, die andere Hälfte zahlt der AG, oder?
Gruß,
Minami
Hallo Minami76,
Ich trete ab März eine neue Arbeit an bei der ich mehr als
43200 p. a. verdienen werde. Ich bin gesetzlich
pflichtversichert und meine Krankenkasse sagte das ich nun
über der Beitrargsbemessungsgrenze liege und deswegen mich
freiwillig versichern lassen MUSS!
Erste Frage: Wieso muss?
Das ist geregelt im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) wenn mich nicht alles täuscht.
Und was ist überhaupt diese Beitrargsbemessungsgrenze? Welche
Nachteile/Vorteile gibt es als „freiwillig Versicherter“?
Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Die BBG bestimmt bis zur welchen maximalen Höhe das Bruttogehalt herangezogen wird.
Verdienst Du über die BBG, dann berechnet Deine Krankenkasse Deinen Beitrag max. bis zur BBG.
Bsp.: Du verdienst 60.000 EUR/ Jahr. Deine KK rechnet aber nur bis 43.200 EUR.
Heißt das dann das der Krankenversicherungsbeitrag nicht vom
Brutto-Gehalt abgezogen wird weil dieser selbst von meinem
Konto dann abgebucht wird (von der Krankenkasse)? Aber nur die
Hälfte, die andere Hälfte zahlt der AG, oder?
Die Beitragszahlungsweise ändert sich nicht, nur die Höhe. (ggf. Höchstbeitrag)
Vielleicht solltest Du darüber nachdenken, ob Du nach Ablauf der 3-Jahresfrist nicht in die Private Krankenvollversicherung (PKV) wechseln solltest. Dieses muss aber genau überlegt sein. Sprich mit einer Gesellschaft Deines Vertrauens darüber, bzw. mit verschiedenen Gesellschaften.
Vor allem ein Augenmerk dann auf die Leistung richten. Nicht nur auf den Preis!
Gruß,
Minami
Auch Gruß
Winni
Ich trete ab März eine neue Arbeit an bei der ich mehr als
43200 p. a. verdienen werde. Ich bin gesetzlich
pflichtversichert und meine Krankenkasse sagte das ich nun
über der Beitrargsbemessungsgrenze liege und deswegen mich
freiwillig versichern lassen MUSS!
1.) Ist die Beitragsbemessungsgrenze dafür irrelevant, interessant ist die Pflichtversicherungsgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze von derz. 48150€
2.) Bist Du mutmaßlich für mind. 3 Jahr PFLICHTversichert in der GKV (nicht freiwillig wie die GKV angeblich sagt). Von daher stellt sich das Problem GKV oder PKV derz. nicht für Dich.
Hallo,
zunächst einmal - die Auskunft der Kasse war so nicht richtig.
Das endgültige Ende der Krankenversicherungspflicht tritt erst ein wenn
man drei Jahre hintereinander die entsprechende Grenze überschreitet,
auch dann erst stellt sich die Frage weiter GKV oder Wechsel in PKV.
Versichern muss - das stimmt dagegen total.
Seit dem 01.04.2007 gibt es eine Pflicht zur Versicherung per Gesetz.
Die Frage ob gut oder schlecht ist nicht so einfach zu beantworten -
vielleicht ist das Beste daran, das der Beitrag bei einer gewissen
Höhe des Einkommens (Brutto) stehenbleibt (Beitragsbemessungsgrenze).
Schlecht wäre dann aber, dass bei Krankengeldbezug u.U. das Krankengeld keine vollkommene Lohnersatzfunktion darstellt - wegen Begrenzung auf
Beitragsbemessung.
Gruß
Czauderna