Meine Sachbearbeiterin in der Firma behauptet, dass Sie mich nicht freiwillig in der GKV melden kann, da ich Ihrer Meinung nach unter dem Satz liege.
Irgendwie bin ich da anderer Meinung!
Sie legt in diesem Fall das SV-Brutto KV/PV zugrunde und behauptet, dass ich dadurch natürlich unter dem Satz liege.
Ich bin aber der Meinung, dass die 42750€ dort die Höchstgrenze sind, die dort augenblicklich stehen kann, da die Beitragsbemessungsgrenze ja bei 42750€ liegt und ab dort keine Abgaben mehr in die KV/PV gezahlt werden.
Meiner Meinung nach, müßte Sie doch das SV-Brutto RV/AV zugrunde legen und dadurch wäre ich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47250€ und dadurch müßte Sie mich doch freiwillig versichert melden, oder?
Also ich bin mal gespannt wer hier Recht hat, die Frau vom Fach oder der blöde Angestellte
Wäre dankbar, wenn mir jemand sagen könnte,wo ich das nachlesen kann bzw der Sachbearbeiterin direkt vorlegen kann!Habe leider schon verzweifelt gegooglet und nix gefunden, Ihr seid mein letzte Hoffnung.
Wäre dankbar, wenn mir jemand sagen könnte,wo ich das
nachlesen kann bzw der Sachbearbeiterin direkt vorlegen
kann!Habe leider schon verzweifelt gegooglet und nix gefunden,
Ihr seid mein letzte Hoffnung.
Hallo,
verbindlich entscheidet doch Deine KK, nicht die Sachbearbeiterin.
Wieso versteht eine Mitarbeiterin der Personalabteilung die Gehaltsabrechnung nicht???
Aber trotzdem kann bei dem Einkommen Pflichtversicherung bestehen. Denn es zählen bei der Beurteilung der JAE-Grenze nur Zahlungen mit, die mit hinreichender Sicherheit kommen werden. Wenn in dem Gehalt also irgendwelche Tantiemen, Provisionen, Überstundenvergütungen etc. enthalten sind, bei denen die Sicherheit nicht besteht, zählen die nicht mit.
deine Sachbearbeiterin redet wirres Zeug ! Die JAE für 2007 beträgt 47.700 EUR. Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle REGELMÄßIG anfallenden Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, wie -Lohn und Gehalt-,-verm.wirks. Leistungen-, -PAUSCHALEN z.B. Überstunden-,Spesen-,Fahrtkostenpauschale-, -SONDERZAHLUNGEN, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13.+14.Gehalt, (für Klinikpersonal sind auch Bereitschaftsdienstvergütungen hinzuzuzählen).
NICHT berücksichtigen darfst du, Fahrtkostenersatz, Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, Vergütungen für Überstunden und Zuschläge die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden.
Leg´s mal deiner Sachbearbeiterin vor und geb ihr etwas Nachhilfeunterricht.
Gruß
deine Sachbearbeiterin redet wirres Zeug ! Die JAE für 2007
beträgt 47.700 EUR. Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle
REGELMÄßIG anfallenden Einkünfte aus dem
Beschäftigungsverhältnis, wie -Lohn und Gehalt-,-verm.wirks.
Leistungen-, -PAUSCHALEN z.B.
Überstunden-,Spesen-,Fahrtkostenpauschale-, -SONDERZAHLUNGEN,
wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13.+14.Gehalt, (für
Klinikpersonal sind auch Bereitschaftsdienstvergütungen
hinzuzuzählen).
Das entspricht auch meinem Wissen, daher lege ich ja die 49000€ zugrunde, da dies zahlungen sind, welche jedes Jahr geleistet werden!
NICHT berücksichtigen darfst du, Fahrtkostenersatz, Zuschläge
für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, Vergütungen für
Überstunden und Zuschläge die mit Rücksicht auf den
Familienstand gezahlt werden.
Eben durch diese kommt bei mir ja ein Unterschied zwischen dem Gesamt und Steuerbrutto zustande, welche ich dort nicht eingerechnet habe.
Leg´s mal deiner Sachbearbeiterin vor und geb ihr etwas
Nachhilfeunterricht.
Also ich denke wenn ich Ihr das jetzt so vorlege, kann ich Sie als noch nicht umstimmen.
Gibts das irgendwo zum nachlesen?Gesetztestexte oder ähnliches?
verbindlich entscheidet doch Deine KK, nicht die
Sachbearbeiterin.
Dachte eigentlich, die Firma muß einen der KK als freiwillig krankenversichert melden.
Deiner Aussage nach, würde die KK ja von alleine mich freiwillig verischern, aber woher wollen die wissen, wie das Gehalt zusammengestellt ist und ob 2007 die Entgeldgrenze ebenfalls überschritten wird?
Wieso versteht eine Mitarbeiterin der Personalabteilung die
Gehaltsabrechnung nicht???
Tja, das Frage ich mich auch
Wie schon gesagt, gibt es irgendwelche Unterlagen, die ich Ihr vorlegen kann um SIe auf den richtigen Weg zu bringen?
Denn es zählen bei der Beurteilung der JAE-Grenze
nur Zahlungen mit, die mit hinreichender Sicherheit kommen
werden. Wenn in dem Gehalt also irgendwelche Tantiemen,
Provisionen, Überstundenvergütungen etc. enthalten sind, bei
denen die Sicherheit nicht besteht, zählen die nicht mit.
Die von mir genannten 49000€ ist das Gehalt ohne Zuschläge, also nur das Gehalt mit zb.Urlaubs- und Weihnachtsgeld!
Hallo,
der Arbeitgeber liegt hier falsch - es ist das tatsächliche Brutto
zu berücksichtigen, und wenn dieses Brutto die gültige
Versicherungspflichtgrenze von 2006 und 2007 überschreitet dann
tritt nach dem derzeit geltenden Recht ab dem 01.01.2007
Krankenversicherungsfreiheit ein.
Sollte der Arbeitgeber hier Zweifel haben, kann er sich eine
verbindliche Auskunft bei der zuständigen Krankenkasse holen.
Gruss
Czauderna
Das Problem ist, soll ich jetzt einfach meine GKV kündigen unter dem Punkt das eine fr.versicherung vorliegt?Auch wenn ich keine Bestätigung von Seiten des AG bzw der KK habe?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das Problem ist, soll ich jetzt einfach meine GKV kündigen
unter dem Punkt das eine fr.versicherung vorliegt?Auch wenn
ich keine Bestätigung von Seiten des AG bzw der KK habe?
Wenn Dein AG Dich nicht versicherungsfrei meldet, dann kannst Du nur im Sinne des § 175 SGB V kündigen, also zum Zweck des Kassenwechsels. Diese Kündigung ist nur dann wirksam, wenn Du eine neue Krankenkasse nachweisen kannst!
Das was Günther oben sagt, das ist richtig. Dein AG muss Dich versichewrungsfrei melden.
Die Aussage über die Grenzen in Deiner Gehaltsabrechnung sind falsch, weil es die Werte sind, bis zu denen Du Beiträge abgeführt hats.
Falls Dein AG nicht einlenkt, dann musst Du das von Deiner KK prüfen lassen.
Sprich mal mit dem Vorgesetzen der Dame, die hier defintiv falsch liegt!
Hallo,
der Arbeitgeber liegt hier falsch - es ist das tatsächliche
Brutto
zu berücksichtigen, und wenn dieses Brutto die gültige
Versicherungspflichtgrenze von 2006 und 2007 überschreitet
dann
tritt nach dem derzeit geltenden Recht ab dem 01.01.2007
Krankenversicherungsfreiheit ein.
Sollte der Arbeitgeber hier Zweifel haben, kann er sich eine
verbindliche Auskunft bei der zuständigen Krankenkasse holen.
Hallo,
habe nun nochmals probiert mit der Sachbearbeiterin zu sprechen, doch leider ohne Erfolg!
Habe mich dann mal direkt mit meiner jetztigen GKV in Verbindung gesetzt und ihnen meine 3 letzten Lohnabrechnungen zukommen lassen.
Irgendwie komisch, sie leget auch zuerst das SV-Brutto KV/PV zugrunde!!
Sie meinte ich müßte ein SV-Brutto KV von über 47700 Euro haben.
Hab ich ja auch aber leider wird halt nur ein Beitrag bis zu 42750€ einbehalten…
Also irgendwie bin ich mit meinem Latein am Ende.
Sie wollte sich dann jetzt nochmals mit meiner Sachbearbeiterin in Verbindung setzen und sich dann nochmals bei mir melden.
Naja, wir schauen mal was da am Ende noch so für Beträge zugrunde gelegt werden
Hallo,
das wurde so von der Kasse gesagt ???
Mein lieber Mann, was sind das denn für Spezialisten.
Die Beitragsbemessungsgrenze KV/PV hat mit der Frage der
Versicherungspflicht oder Freiheit nix zu tun.
Wenn mit dem Bruttoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze
überschritten wird dann steigt der Beitrag nicht mehr, man
zahlt dann den Höchstbeitrag - das gleiche gilt für die
Renten- und Arbeitslosenversicherung, nur hier ist die
Beitragsbemessungsgrenze wesentlich höher als bei der
Krankenversicherung.
Für die Frage der Versicherungspflicht wird das Bruttogehalt
(tatsächlich) herangezogen, allenfalls kann man sich noch
auf das steuerprflichtige Brutto einigen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ja leider wurde mir das somitgeteilt.Desweiteren sagte mir die nette Dame, dass Sie eh nichts an der Sache aktuell machen kann, außer mal nachfragen, bis der AG mich nicht freiwllig gemeldet hat!
Auf meine Frage was nun ist, wenn der AG hier einen Fehler macht und mich nicht meldet, meinte Sie, es würde jedes Jahr eine Buchprüfung stattfinden und spätestens da würde soetwas auffallen und dann würde es ärger geben!
Finden die Prüfungen wirklich jedes Jahr statt?Aber was bringt mir es, wenn der Fehler erst in einem halben Jahr entdeckt wird? Rückwirkend wird mich ja bestimmt keine PKV mehr nehmen!Kann ich dann den mir entstandenen Schaden auf irgendeine Art geltend machen?
Wie schonmal in einem anderen Beitrag vorher geschrieben, wäre ich sehr dankbar, wenn mir mal jemand einen Link oder einen § zur Verfügung stellen könnte in welchem das eindeutig lesbar ist welches Brutto nun genommen wird!
Irgendwie geht mir das ganze ziemlich auf die Nerven!
DAnke und einen schönen Abend
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) ist die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung.
Arbeitnehmer unterliegen nur dann der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsgentgeltgrenze nicht überschreitet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 6 und 7 SGB V). Bei Überschreitung sind sie versicherungsfrei. Seeleute und Beschäftigte im Bergbau sind unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts versicherungspflichtig.
Für die Beurteilung, ob die JAG überschritten wird, sind die Arbeitsentgelte aus allen vom Versicherten innerhalb eines Jahres ausgeübten krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungen einzubeziehen. Auf das Jahresarbeitsentgelt wird nur regelmäßig zu zahlendes Arbeitsentgelt angerechnet; obwohl Arbeitsentgelt, werden Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, nicht auf das Jahresarbeitsentgelt angerechnet.
Das individuelle Jahresarbeitsentgelt umfasst die Bezüge, die Arbeitsentgelt i.S. der Sozialversicherung darstellen und mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden (Einschlüsse und Ausschlüsse s. u.).
Hallo,
ja leider wurde mir das somitgeteilt.Desweiteren sagte mir die
nette Dame, dass Sie eh nichts an der Sache aktuell machen
kann, außer mal nachfragen, bis der AG mich nicht freiwllig
gemeldet hat!
Auf meine Frage was nun ist, wenn der AG hier einen Fehler
macht und mich nicht meldet, meinte Sie, es würde jedes Jahr
eine Buchprüfung stattfinden und spätestens da würde soetwas
auffallen und dann würde es ärger geben!
Finden die Prüfungen wirklich jedes Jahr statt?Aber was bringt
mir es, wenn der Fehler erst in einem halben Jahr entdeckt
wird? Rückwirkend wird mich ja bestimmt keine PKV mehr
nehmen!Kann ich dann den mir entstandenen Schaden auf
irgendeine Art geltend machen?
Wie schonmal in einem anderen Beitrag vorher geschrieben, wäre
ich sehr dankbar, wenn mir mal jemand einen Link oder einen §
zur Verfügung stellen könnte in welchem das eindeutig lesbar
ist welches Brutto nun genommen wird!
Irgendwie geht mir das ganze ziemlich auf die Nerven!
Danke und einen schönen Abend
Ich habe den o.g. Text mal reingestellt - er entspricht dem was im
SGB V und den entsprechenden Rundschreiben auch so beschrieben
ist.
Hier ist die Rede von Jahresarbeitsentgelt im Sinne der
Sozialversicherung - ergo nicht nur die Beitragssbemessungsgrenze in
der KV, sondern auch die in der RV/ALV - wer demnach mit seinem Entgelt zwischen ersterer und letztere liegt ist nicht mehr
Krankenversicherungspflichtig - vereinfacht gesagt.
Gruss
Czauderna
Ich habe den o.g. Text mal reingestellt - er entspricht dem
was im
SGB V und den entsprechenden Rundschreiben auch so beschrieben
ist.
Hier ist die Rede von Jahresarbeitsentgelt im Sinne der
Sozialversicherung - ergo nicht nur die
Beitragssbemessungsgrenze in
der KV, sondern auch die in der RV/ALV - wer demnach mit
seinem Entgelt zwischen ersterer und letztere liegt ist nicht
mehr
Krankenversicherungspflichtig - vereinfacht gesagt.
Gruss
Czauderna
Hallo,
nach Rücksprache mit der Krankenkasse und mit nochmaliger Rücksprache mit dem AG, besteht nun doch eine freiwillige KV.
Vielen Dank an alle die sich die Mühe gemacht haben.
Noch eine Frage zum Schluß,
fanden am 18. und 19.01 die angekündigten Lesungen an?Habe keine Information durch die Medien mitbekommen und welche Stichtag für die PKV zählt im Augenblick?Der 26.10.06 scheint ja zum jetztigen Zeitpunkt hinfällig zu sein.
Hallo,
Noch eine Frage zum Schluß,
fanden am 18. und 19.01 die angekündigten Lesungen an?Habe
keine Information durch die Medien mitbekommen und welche
Stichtag für die PKV zählt im Augenblick?Der 26.10.06 scheint
ja zum jetztigen Zeitpunkt hinfällig zu sein.
Danke und Gruß
Hallo benull,
nach aktuellem Stand gilt weder der 26.10.06, noch der 19.01.07, sondern der 02.02.07 als neuer Stichtag. Falls Du also mit dem Gedanken einer PKV spielst, steht Dir der Weg aus dieser Richtung frei!
nach aktuellem Stand gilt weder der 26.10.06, noch der
19.01.07, sondern der 02.02.07 als neuer Stichtag. Falls Du
also mit dem Gedanken einer PKV spielst, steht Dir der Weg aus
dieser Richtung frei!