Freiwillig Versichert?

Folgender Sachverhalt :

Meine Frau beendet ihre Lehre und meldet sich Arbeitslos.( Frau ist über das Arbeitsamt Krankenversichert)
Frau wird schwanger, kind wird geboren … Sie befindet sich im
Erziehungsurlaub.( Frau ist umsonst Krankenversichert für die nächsten 2 Jahre, aufgrund des Erziehungsurlaubes)

Nach ablauf der 2 Jahre geht meine Frau zur Versicherung und fragt nach´der weiteren Vorgehensweise :
Antwort : Es bleibt alles beim alten.
( Frau nimmt dies blauäugig so hin, und meldet sich nicht Arbeitslos)

Frau wird schwanger… 9 monate später nach der Geburt ruft das Krankenhaus an und berichtet das die Krankenkasse ihnen gemeldet habe das im moment eine ungeklärte Mitgliedschaft bestünde, und wir das schnellst möglich klären müssten.

Nach etlichen Telefonaten und Briefen mit der Krankmenkasse sollte meine Frau nun rückwirkend Krankenversichert werden ( als freiwilliges Mitglied)und ich hätte die Monatlichen Beträge nachzahlen müssen.

Soweit so gut ( das währe annehmbar gewesen)
Doch nun sollen wir selbst während des Erziehungsurlaubes Monatlich Krankenversicherungsbeiträge zahlen!!Mit der Begründung das meine Frau sich nicht ja nicht Arbeitslos gemeldet habe und sich desshalb freiwillig Versichern musste.

IST DAS ALLES SO RECHTENS?MUSS ICH NUN DIE VERSICHERUNGSBEITRÄGE WÄHREND DES ERZIEHUNGSURLAUBES ZAHLEN???

Vielen Dank schonmal vorab !!

MFG PAULE

Folgender Sachverhalt :

Meine Frau beendet ihre Lehre und meldet sich Arbeitslos.(
Frau ist über das Arbeitsamt Krankenversichert)
Frau wird schwanger, kind wird geboren … Sie befindet sich
im
Erziehungsurlaub.( Frau ist umsonst Krankenversichert für die
nächsten 2 Jahre, aufgrund des Erziehungsurlaubes)

Bei Arbeitlosen gibt es keine Befreiung während der Elternzeit
sondern nur für die Dauer des Erziehungsgeldbezuges.

Nach ablauf der 2 Jahre geht meine Frau zur Versicherung und
fragt nach´der weiteren Vorgehensweise :
Antwort : Es bleibt alles beim alten.

Das würde bedeuten, dass die Kasse über die zwei Jahre hinaus
die Beitragsfreiheit eingeräumt hat, also wurde die Mitgliedschaft
nicht beendet ??? Was war mit der Krankenversichertenkarte ??

( Frau nimmt dies blauäugig so hin, und meldet sich nicht
Arbeitslos)

Frau ?? - Ist sie eigentlich verheiratet ?? - wenn ja, wo ist
Ehemann versichert

Frau wird schwanger… 9 monate später nach der Geburt ruft
das Krankenhaus an und berichtet das die Krankenkasse ihnen
gemeldet habe das im moment eine ungeklärte Mitgliedschaft
bestünde, und wir das schnellst möglich klären müssten.

Stopp !! - 9 Monate - solange wartet kein Krankenhaus auf eine
Kostenübernahmeerklärung der Kasse, also hat die zuerst eine ausgestellt. Was war in diesen neun Monaten mit Mutterschaftsgeld ??
Wo wurde das „neue“ Kind versichert ??

Nach etlichen Telefonaten und Briefen mit der Krankmenkasse
sollte meine Frau nun rückwirkend Krankenversichert werden (
als freiwilliges Mitglied)und ich hätte die Monatlichen
Beträge nachzahlen müssen.

Soweit so gut ( das währe annehmbar gewesen)
Doch nun sollen wir selbst während des Erziehungsurlaubes
Monatlich Krankenversicherungsbeiträge zahlen!!Mit der
Begründung das meine Frau sich nicht ja nicht Arbeitslos
gemeldet habe und sich desshalb freiwillig Versichern musste.

Wie gesaft, für Arbeitslose gibt es keinen Erziehungsurlaub, sondern
nur die beitragsfreie Zeit während des Erziehungsgeldbezuges

IST DAS ALLES SO RECHTENS?MUSS ICH NUN DIE
VERSICHERUNGSBEITRÄGE WÄHREND DES ERZIEHUNGSURLAUBES ZAHLEN???

Ob das Rechtens ist kann ich nicht sagen, behaupte aber mal, dass
hier die Kasse „gepennt“ hat - sehr mysterilös das Ganze.

Vielen Dank schonmal vorab !!

MFG PAULE

bitte
Czauderna

Folgender Sachverhalt :

Meine Frau

Wie Günter schon schreibt, wenn Ihr verheiratet seid und Du gesetzlich versichert bist, sind Deine Frau und alle eure Kinder bei Dir familienversichert.

Ich bin Soldat und hab freie Heilfürsorge, desshalb sind meine Frau und meine Kinder nicht über mich mitversichert!

Vor der Geburt unseres ersten kindes hat sich meine Frau arbeitslos gemeldet.
Folge : Alles verlief ohne Probleme,bis das Erziehungsgeld nach 2 Jahren auslief, nun ging meine Frau zur Krankenkasse und fragte nach was sie nun zu tun hätte!! ( arbeitslos melden, Wie ist man weiter versichert usw…)
Die Krankenkassenangestellte sagte ihr sie müsse sich um nichts kümmern, sie bleibt beitragsfrei und sie müsse sich auch nicht arbeitslos melden.
Es schien alles ok zu sein.

1-2 Monate nach diesem Gespräch wurde meine Frau schwanger und besuchte aufgrund dessen auch häufig einen Arzt.
Alle Arztrechnungen wurden anscheinend anstandslos von der Krankenkasse beglichen, ansonsten hätte sich ihr Arzt ja mal an uns gewendet.Und ein schreiben von der Krankenkasse haben wir auch nie erhalten. ( Also ging ich davon aus das es alles so richtig sei)

Als meine Frau dann unsere Tochter im Krankenhaus zur welt brachte , wollte die krankenkasse aufeinmal nicht zahlen und das Krankenhaus rief bei uns an.

Aussage Krankenkasse zu diesem Thema : Es besteht seit ablauf des Erziehungsgeldes vom 1.Kind eine ungeklärte mitgliedschaft.

nun sagt die Krankenkasse : Da sie sich nach dem ablauf des erziehungsgeldes vom 1. kind nicht arbeitslos gemeldet haben, müssen sie sich freiwillig krankenversichern ( rückwirkend bis zu diesem datum )

Für die Zeit jetzt ( Erziehungsgeld für kind 2) soll sie nun da sie nicht arbeitslos gemeldet war monatlich einen Krankenkassenbeitrag von ungefähr 127 Euro zahlen.

Weil laut aussage Krankenkasse : Sie waren nicht arbeitslos gemeldet und somit nicht pflichtversichert, Da sie freiwillig weiterversichert waren müssen sie nun zahlen!!Auch während des Erziehungsgeldes)

Ich hoffe damit habe ich die offenen Fragen geklärt^^

MFG

Paule

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
also, da liegt eindeutig ein Fehler der Kasse vor.
Ich würde das schriftlich der Geschäftsleitung darlegen
und um eine „kundenfreundliche“ Lösung bitten -
Die Auskunft (mündlich) der Kasse war schon fast an der Grenze
der groben Fahrlässigkeit. Darauf würde ich hinweisen und
vorschlagen für die Zeit nach Ablauf des Erziehungsgeldes
den Mindestbeitrag anzusetzen und diesen in zumutbaren Raten
(ohne Säumniszuschläge) abzuzahlen.
Da auf die Versicherung nicht verzichtet werden kann, bietet
sich die zweite Lösung, nämlich ggf. Rückzahlung der Leistung
(muesste aber weniger sein als der Beitrag) nicht an.
Ich würde auch einen Rechtsanwalt (Fachanwalt Sozialrecht)
zu Rate ziehen. Es gibt nämlich auch theoretisch die Möglichkeit,
dass die Kasse bis zum Tage der Feststellung des falschen
Versicherungsverhältnisses auf die aufgelaufenen Beiträge
verzichten muss. Die Kasse kann im Rahmen der Mitarbeiterhaftung
den Betrag ggf. ausgleichen.
Dem Mitglied kann hier bei diesem Sachverhalt nicht entgegengehalten
werden, dass ja die Kasse das Versicherungsrisiko getragen habe,
denn das Mitglied hatte sich ja pflichtgemäss nach Ablauf des Erziehungsgeldes bei der Kasse gemeldet und nach sich nach der
Weiterversicherung erkundigt. Dem Mitglied kann nicht unterstellt werden, das es wissen muss, dass eine über das Ende des Erziehungsgeldbezuges hinaus, Beitragsfreiheit nicht möglich ist.
Im Gegentiel, die Kasse hat hier wie gesagt schon fast grob fahrlässig
eine falsche Auskunft erteilt, man könnte sogar sagen einen falschen
Bescheid erteilt. Denn die Aussage, dass sich das Mitglied nicht
weiter kümmern müsse und die Versicherung so weiterbestehe wie bisher
kann als Bescheid in mündlicher Form angesehen werden.
Also, ich würde kämpfen.
Gruss
Czauderna

Die Auskunft (mündlich) der Kasse war schon fast an der Grenze
der groben Fahrlässigkeit.

Mündliche Aussagen sind nur schwer zu beweisen, wenn sie bestritten werden. Oft wollen Menschen nichts mehr von ihrem Geschwätz von gestern wissen, wenn es ungelegen kommt. Darum rate auch ich dringend:

Ich würde auch einen Rechtsanwalt (Fachanwalt Sozialrecht)
zu Rate ziehen.

Also, ich würde kämpfen.

Ich auch. Das kann es nicht sein.

Gruß
Carsten

Ich bin Soldat und hab freie Heilfürsorge, desshalb sind meine
Frau und meine Kinder nicht über mich mitversichert!

In diesem Fall haben Ehefrau und Kinder aber einen Beihilfeanspruch und können die Restkosten privat absichern.

Vor der Geburt unseres ersten kindes hat sich meine Frau
arbeitslos gemeldet.

Also kein Einkommen und damit ist zumindest der Beihilfeanspruch gegeben. Für die Ehefrau eines Soldaten (=Bundesbeamter) 70 %, für die Kinder 80 %.

Ich würde ganz schnell bei der zuständigen Beihilfestelle anrufen und klären , ob und was die Beihilfe rückwirkend ersetzt. Selbst wenn Ihr nicht verheiratet seid, Deine Kinder haben auf jeden Fall einen Beihilfeanspruch.

Vielen Dank für die Auskünfte, ich werd mich jetzt wie angeraten an einen Anwalt wenden und die Sache klären LASSEN.

MFG

Paule