Freiwillig Weiterversichern nach ALG 2 - Was beachten?

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin beim Finanzamt als Kleinunternehmer (arbeite im Medienbereich) gemeldet und seit einiger Zeit im ALG 2 Bezug. Nun läuft meine Bewilligung zum Monatsende aus und ich möchte auch keinen Weiterbewilligungsantrag stellen, da beruflich einige gute Projekte anstehen.
Folgende finanzielle Situation:
Nach Verrechnung meiner Einnahmen des letzten Bewilligungszeitraumes mit dem Jobcenter verbleiben 5000 Euro auf meinem Girokonto. An Einnahmen für das laufende Jahr erwarte ich min. 8000 Euro. Das ist natürlich nicht sehr viel, aber immerhin wäre ich für ca. ein Jahr endlich aus dem Bezug raus. Ich bin Single und meine Ausgaben liegen im Monat bei 600-700 Euro (ohne Krankenkasse), so dass es reichen würde.

Ich bin bei der Barmer und möchte dort auch bleiben.

  1. Stelle ich den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung einfach ganz kurz und knapp in einem schriftlichen Schreiben? Formulare habe ich im Netz nicht gefunden

  2. Was gilt es zu beachten um den Beitrag möglichst gering zu halten? Da gibt es ja eine Mindestbemessungsgrundlage. Was ist mit dieser Häretefalleinstufung? Welche Unterlagen benötigt die Krankenkasse dafür? Die Steuererklärung für 2015 habe ich noch nicht gemacht. Würde auch die von 2014 reichen?
    Fragen über Fragen…

Ich hoffe, dass Ihr mir dabei etwas weiterhelfen könnt.

Beste Grüße
Maternus

Hallo,
in dem Moment, in dem das ALG-2 endet, musst Du dich freiwillig weiterversichern und das könnte für dich zu einem Problem werden. Die Kasse wird deinen Status feststellen, d.h. sie muss beurteilen ob du hauptberuflich Selbständig bist oder nicht. Hier werden verschiedene Kriterien abgeprüft, z.B. die Frage, wie viel Stunden du wöchentlich aufbringst und ob die Einnahmen aus dieser Tätigkeit deine Haupteinnahmequelle darstellt. Wenn dies (hauptberuflich Selbständig) zutrifft, dann wirst du grundsätzlich in die höchste Beitragsstufe eingestuft - Du kannst aber sofort schon die Einkommensbezogene Einstufung beantragen.
Da gibt es dann zwei Mindestbeitragsbemessungsgrenzen - einmal die „normale“, die in 2016 bei 2178,75 € liegt und dann die Härtefallgrenze, die in 2016 bei 1452,50 € liegt - günstiger geht es dann nicht mehr als hauptberuflich Selbständiger.
Sollte die Kasse dich allerdings nicht zu diesem Personenkreis zählen, dann gilt für dich die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für sonstig, freiwillig Versicherte und die liegt in 2016 bei 968,33 €.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

danke erstmal für Deine Antwort.
Die Einnahmen aus dieser Tätigkeit werden meine Haupteinnahmequelle sein. Wahrscheinlich kommt auch was auf Lohnsteuerbasis hinzu, aber das sind vielleicht max. 1000 Euro im Jahr (Zeitvertrag über eine Woche).
Für die 8000 Euro liegt die Gesamtarbeitszeit so bei ca. 200 Stunden. Das ist natürlich nicht viel von der Arbeitszeit, kommt aber duch die projektbezogene Tätigkeit. Ich habe halt nicht durchgehend zu tun. Aber wenn ich Aufträge habe, dann sind es sehr gut bezahlte Jobs.
Wenn ich das dann auf 12 Monate aufteile relativiert sich die Summe natürlich.

Gruß
Maternus