Freiwillig zum Zoll

Hallo,
ich fliege morgen wieder einmal für ca 3 Monate nach Japan. Vor der Landung muss man einen Zettel ausfüllen und versichern, keine Drogen, mehr als 10.000 Dollar, Waffen usw. dabei hat. Man kann angeben, keines dieser Güter dabei zu haben, oder aber doch. Sollte man etwas dabei haben, muss man genau schreiben, um was es sich handelt. Bei der Ankunft zeigt man diesen Zettel dann dem Zoll.

Ich habe mich aber schon immer gefragt was passiert, wenn z.B jemand mit Drogen oder Waffen im Gepäck sich überlegt, anzugeben etwas dabei zu haben und freiwillig zu Zoll geht. Ist dies dann auch eine Straftat?

Für mich ist es diesmal auch wichtig, weil ich überlege ein in Deutschland verschriebenes Medikament (Ritalin, ein Betäubungsmittel!) mitzunehmen. Für eine ärztliche Bescheinigung ist es zu spät und ich habe nur das Rezept. Ich möchte auf keinen Fall eine Straftat begehen und zur Sicherheit direkt zum Zoll gehen und nachfragen. Wenn ich damit aber schon eine Straftat begehe, würde ich das Medikament gar nicht erst mitnehmen.

Vielen Dank für Antworten.

Hi

Das ist dann keine Straftat, wenn du die nötigen Papiere dabei hast, im besten Fall das Material schon angemeldet ist und nur noch kontrolliert werden muss.

Was soll das denn heißen, für eine Bescheinigung ist es zu spät? Das dauert doch keine Stunde (eigentlich keine 10 Minuten, aber gehen wir von einer vollen Praxis aus) fliegst du in vier Stunden, oder was?

lg
Kate

Hi,

natürlich IST es eine Straftat wenn Du Drogen beim Zoll anmeldest! Du kommst dann sicher in die Hall of Fame als dümmster Drogenschmuggler aller Zeiten.

Was den 3-Monatsvorrat Ritalin angeht, hast Du ja Dein Rezept dabei. Also weiss der Zoll schon mal dass ein Arzt es Dir verschrieben hat. Dann wird er gucken ob die Menge mit dem Zeitraum zusammen passt. Das sollte in Japan dann kein Problem sein.

Gruss
K

Hi!

Was den 3-Monatsvorrat Ritalin angeht, hast Du ja Dein Rezept
dabei. Also weiss der Zoll schon mal dass ein Arzt es Dir
verschrieben hat. Dann wird er gucken ob die Menge mit dem
Zeitraum zusammen passt. Das sollte in Japan dann kein Problem
sein.

Und der japanische Zoll respektive der japanische Arzt (ich habe selten Ärzte beim Zoll gesehen) werden ein deutsches Rezept so akzeptieren?
Ich wußte gar nicht, dass Rezepte so „international“ sind …

Meine Erfahrung: Ohne offizielle (sprich: international anerkannte) Dokumente wird’s schwierig.

Grüße,
Tomh

Ich dachte bis jetzt, dass man ein Rezept abgibt, um ein Medikament zu erhalten !-)

OT: Rezept zurück
Hallo libero,

Ich dachte bis jetzt, dass man ein Rezept abgibt, um ein
Medikament zu erhalten !-)

Wenn’s ein Privatrezept ist, dann bekommt man es abgestempelt wieder zurück.

Grüße,
Tinchen

1 Like

Hallo Kasi

natürlich IST es eine Straftat wenn Du Drogen beim Zoll
anmeldest!

Falsch: Die Anmeldung ist nicht strafbar sondern der Besitz und die Weitergabe. Und dafür wirst Du auch Anmeldung bestraft.

Du kommst dann sicher in die Hall of Fame als
dümmster Drogenschmuggler aller Zeiten.

Vollste Zustimmung.

Einen schönen Montag!

Dein
Ebenezer

Hi!

Und der japanische Zoll respektive der japanische Arzt (ich
habe selten Ärzte beim Zoll gesehen) werden ein deutsches
Rezept so akzeptieren?
Ich wußte gar nicht, dass Rezepte so „international“ sind …

Genauso denke ich:
Woher soll einen Beamten auf Japan wissen, dass dieses ihn überreichten Papier ein deutsches Rezept sein soll?
Woher soll er wissen, dass dort ein Medikament vermerkt ist?
Woher soll er wissen, dass der Ausländer, der vor ihm steht, krank ist?
Kurz: An eine Übersetzung ins Japanische geht nichts daran vorbei.

Meine Erfahrung: Ohne offizielle (sprich: international
anerkannte) Dokumente wird’s schwierig.

…oder so.

Schöne Grüße,
Helena

Hi,

„Falsch: Die Anmeldung ist nicht strafbar sondern der Besitz und die Weitergabe. Und dafür wirst Du auch Anmeldung bestraft“

Touché!

Gruss
N

Hi,

der japanische Zoll wird lesen können. Er wird auch wissen was ein Rezept ist und dass man darauf (wie in Japan auch) Medikamente bekommt. Auf dem Rezept wird „Ritalin“ stehen. Auf den Packungen steht „Ritalin“. 1 und 1 zusammenzählen kann auch ein japanischer Zöllner. So wie auch der deutsche Zoll internationale Papiere akzeptiert wenn sie offensichtlich das aussagen was der Zoll wissen will.

Gruss
K

Hi,

siehe Antwort oben. Warum darf man z.B. in Kanada mit einem deutschen Führerschein als Tourist Auto fahren? Die Polizisten dort sprechen doch gar kein Deutsch! Und woher sollen sie wissen was ein deutscher Führerschein ist?

Merkscht’ was? :wink:

Gruss
K

Hi Kasi,

Warum darf man z.B. in Kanada mit einem
deutschen Führerschein als Tourist Auto fahren? Die Polizisten
dort sprechen doch gar kein Deutsch! Und woher sollen sie
wissen was ein deutscher Führerschein ist?

Vllt. was er international anerkannt ist?
Selbstredend kenne ich nicht alle Gesetze aller Ländern.
Ganz sicher ist aber, dass wenn er dieses Rezept übersetze hat ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich geringer, Probleme am Zoll zu haben.

Merkscht’ was? :wink:

Ja. Es hat schneit hier ;o)

Schöne Grüße,
Helena

Hi!

Warum darf man z.B. in Kanada mit einem
deutschen Führerschein als Tourist Auto fahren? Die Polizisten
dort sprechen doch gar kein Deutsch! Und woher sollen sie
wissen was ein deutscher Führerschein ist?

Den Führerschein (also ein offizielles, „staatliches“ Dokument, Urkunde, oder wie auch immer) mit einem „Rezept“ - also einem Stückchen Papier, mit irgendeinem Stempel und irgendeiner Unterschrift - zu vergleichen, ist schon sehr gewagt.

Der Führerschein Deines Landes muß im ankommenden Land auch akzeptiert werden (ist ja auch nicht überall so); ich habe bisher weder gelesen, gesehen, noch gehört, dass auch „Rezepte“ anerkannt werden.
„Mißverständnisse“ würden sich vielleicht sogar aufklären lassen, nur die Zeit und die Nerven dafür wären es mir persönlich nicht Wert.

Grüße,
Tomh

PS: Auf meinem rosa Führerschein steht zumindest „Permis de conduire“ und „Driving licence“ drauf.

Hi,

"Hatte selbst BtM-Sache dabei. War überhaupt kein Problem. Ich hab´s bei der Einreise angegeben. Der Officer hat den Produkt-Namen auf meine Einreisekarte geschrieben und mich dann gehen lassen. Das Teil hatte ich übrigens auch in Singapur dabei. Und selbst dort war es ihnen ziemlich egal. Entscheidend ist letztlich, daß es noch in der Original-Verpackung ist (sieht einfach glaubwürdiger aus) und eine vernünftige Menge ist (dann ist es auch kein Problem wegen „Eigengebrauch“ und so).

Wenn Du sicher gehen willst, dann kopier Dir einfach das Rezept (oder wenn Privat: nimm das Original mit); oder - noch besser - ein ärztliches Bestätigungschreiben (in Englisch), daß Du Dir dann auch noch vom Gesundheitsamt beglaubigen lassen kannst. Das dürfte dann wohl 150%-ig sein." http://www.japanisch-netzwerk.de/Thread-Medikamente-…

Sag ich doch :wink:

Gruss
K