Hallo zusammen,
ein Arbeitsloser macht sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig, vergisst jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig weiter gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Kann er sich denn nach erneuter Arbeitslosigkeit (Restanspruch ALG I besteht) freiwillig weiterversichern, wenn er sich wieder selbständig macht?
Ich bedanke mich für die Beantwortung.
Viele Grüße, Monaco