Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Hallo zusammen,

ein Arbeitsloser macht sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig, vergisst jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig weiter gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Kann er sich denn nach erneuter Arbeitslosigkeit (Restanspruch ALG I besteht) freiwillig weiterversichern, wenn er sich wieder selbständig macht?

Ich bedanke mich für die Beantwortung.

Viele Grüße, Monaco

Hallo,

ja, wenn die Vorversicherungszeit in den letzten 24 Monaten erfüllt ist. Zum 01.01.2011 ist übrigens eine deutliche Anhebung der Beiträge geplant!

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Gruß

RHW