Hallo an Alle!
mich würde folgendes interessieren: Person A ist mit dem Gründungszuschuss selbständig, nach ca. 10 Monate wurde festgestellt es funktioniert nicht. Person A hat die freiwille Arbeitslosenversicherung abgeschlossen. Wie verhält es sich mit evtl. Arbeitslosengeldbezug. Welche Vorausetzungen müssen gegeben sein.
Vielen Dank.
Grüße
Lara