Freiwillige Ausreisung bei angedrohter Abschiebung

Hallo zusammen,

hatte mit einem Bekannten eine Diskussion über das Thema Abschiebung. Mich würde interessieren, ob ein „Geduldeter“ ohne Pass/Ausweis, dem seit etlichen Jahren die Abschiebung angedroht wird, die Möglichkeit hat, freiwillig zu gehen.

Wir haben in unserem Bekanntenkreis so einen Fall, er ist Staatenloser (eigentlich aus Rumänien), und möchte nun nach Rumänien zurück.

Das Problem, dass ich sehe, ist der fehlende Pass. Er versucht seit mehr als zehn Jahren einen Pass zu bekommen, was stets abgelehnt wird. Hat er einen Anspruch auf einen Pass?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke

Hallo!

Also im deutschen Ausländerrecht bin ich jetzt nicht ganz so fit, aber allgemein kann ich sagen, dass ein Staatenloser nunmal staatenlos ist, auch wenn er aus Rumänien stammt. Ihm wird daher auch kein rumänischer Pass zustehen, allenfalls müsste man nach rumänischem Recht klären, ob er die rumänische Staatsbürgerschaft bekommt.
(Nebenbei bemerkt: man wird ihn auch nirgendwo hin abschieben können, da er und solange er staatenlos ist).

Allenfalls steht ihm ein deutscher Fremdenpass zu, ich glaube Reisedokument für Ausländer heißt das jetzt in Deutschland oder so ähnlich, vielleicht weiß das noch jemand besser. Um nach Rumänien einzureisen wird er aber wahrscheinlich ein Visum benötigen.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

danke für deine Antwort!

Rumänien hat sich bereit erklärt, alle Staatenlosen, die das wünschen, wieder in die rumänische Staatsbürgerschaft aufzunehmen. Das stellt also nicht das Problem dar.
Das Problem ist, dass er die rumänische Staatsbürgerschaft in Rumänien beantragen muss. Es muss also eine Möglichkeit gefunden werden, nach Rumänien zu kommen.
Er hat weder Pass noch Ausweis. Nur eine Duldung.

Weiß vielleicht jemand, ob er das Recht auf ein Visum hat?

Bin für jeden Tip zu diesem Thema dankbar!

Danke

Hallo,

erstmal muss ich sagen, dass Deinem Bekannten nicht seit etlichen Jahren die Abschiebung angedroht werden kann. Dies geschieht nur einmal. Dann wird der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig und da bei ihm die Durchsetzung dieser Ausreisepflicht nicht möglich ist, wird er geduldet.

Die Möglichkeit der Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer durch die Ausländerbehörde wird daran scheitern, dass er keinen Aufenthaltstitel hat und ihm wohl auch keiner erteilt wird. Dies ist nämlich Voraussetzung nach § 5 AufenthV.

Wenn die rumänischen Behörden ihm gesagt haben, dass er die Wiedereinbürgerung beantragen kann, dann müssen sie ihm auch weiterhelfen,wenn dies nur in Rumänien geht, was ich mir nicht vorstellen kann. Es kann sein, dass die Behörden in Rumänien die Angelegenheit prüfen müssen, aber den Antrag wird er ganz bestimmt auch bei der rumänischen Botschaft in Deutschland stellen können. Ich kenne das aus meiner beruflichen Erfahrung nur so.

Hat er denn bei der Ausländerbehörde angegeben, dass er freiwillig ausreisen will? Vielleicht können die ihm ja bei der Passersatzpapierbeschaffung behilflich sein.

Ist aber eine schwierige Situation, wenn die Leute aus ihrer Staatsangehörigkeit ausgetreten sind oder entlassen wurden.

Am besten er wendet sich nochmal an die rumänischen Behörden. Sagen die, dass der Antrag nur in Rumänien gestellt werden kann, dann sollte er sich das schriftlich geben lassen und damit dann zur Ausländerbehörde. Vielleicht können die bei den Behörden was ausrichten.

Gruß Maike

Hallo!

Allenfalls steht ihm ein deutscher Fremdenpass zu, ich glaube
Reisedokument für Ausländer heißt das jetzt in Deutschland

…da hatte ich einen Denkfehler. Das muss am illegalen Aufenthalt scheitern. Es müsste aber ein eigenes (deutsches) Reisedokument für die Heimreise geben, wobei sich das Problem stellt, dass für einen Staatenlosen eine Reise nach Rumänien eben keine Heimreise im juristischen Sinne ist.

Gruß
Tom