Wenn bei uns zum Einsatz gerufen wird, fahren die angehörigen zur Wache. Mit gelben Schil auf dem Dach (freiwillige Feuerwehr im Einsatz) und eingeschalteter Warnblinkern. Mich interessiert, ob das eine lokale Besonderheit ist, oder ob das irgendwo geregelt ist. Warum gibt man diesen Leuten eigentlich kein Magnetblaulicht?
Die sind zwar auf dem Weg zum Einsatz haben aber kein Einsatzfahrzeug.
Grüße
Hallo L.B.,
Mit gelben Schil auf dem Dach (freiwillige Feuerwehr im Einsatz) und eingeschalteter Warnblinkern
das von Dir beschriebende ist eine Unsitte in der Feuerwehrwelt. Da freiwillige Feuerwehrleute normalerweise für ihr Privatfahrzeug keine Sondersignalanlage genehmigt bekommen, benutzen sie das von Dir genannte als Ersatz.
Problematisch ist hier, dass weder Dachaufstzer noch Warnblinkanlage dem Fahrer einen Vorrang vor dem normalen Verkehr einräumen, wie es eine eingeschaltete Sondersignalanlage (Blaulicht UND Martinshorn) tut und das ganze dem Fahrer nur eine Scheinsicherheit bietet. Kommt es zu einem Unfall ist er zumindest Teilschuld.
Die Privatfahrzeuge der Angehörigen der FF werden aus zwei Gründen nicht flächendeckend mit einer Sondersignalanlage ausgestattet:
-
Kostenfrage: Den Einbau müssten die Gemeinden bezahlen. Wie Du Dir denken kannst käme das bei ca. 1.000.000 Mitgliedern in der Freiwilligen Feuerwehr ziemlich teuer.
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Hat der Gesetzgeber die Regeln für die Erlaubnis zur Führung einer solchen Anlage enge Grenzen gesetzt um Missbrauch zu verhindern. In Moskau hat jeder bessere Promi eine solche Anlage in seinem Auto und setzt sie nach gutdünken ein. Dies hat den Erfolg, dass niemand mehr auf das Blaulicht reagiert.
Hoffe ich konnte Dir helfen!
Charlie80
Hallo L.B.,
Mit gelben Schil auf dem Dach (freiwillige Feuerwehr im Einsatz) und eingeschalteter Warnblinkern
das von Dir beschriebende ist eine Unsitte in der
Feuerwehrwelt. Da freiwillige Feuerwehrleute normalerweise für
ihr Privatfahrzeug keine Sondersignalanlage genehmigt
bekommen, benutzen sie das von Dir genannte als Ersatz.
hi
darüber müssen wir mal sprechen
…wie es eine eingeschaltete
Sondersignalanlage (Blaulicht UND Martinshorn) tut und das
ganze dem Fahrer nur eine Scheinsicherheit bietet. :
seit wann gibt es bei sonderrechtsfahren sicherheit bzw scheinsicherheit??
klar ist, um so mehr von den regeln abgewichen wird ( unsicherheit eingebracht wird) um so mehr muss der sonderrechtsfahrer sicherheit wieder einbringen. Das problem ist, dass einige wie die bekloppten mit blaulicht fahren und dabei selbst in gefahr sind. ein unfall und der einsatz ist geschichte.viele denken durch risikoreiche raserei zeit zu sparen das ist ein irrtum. genau aus diesem grund darf nicht jeder privat wegerecht in anspruch nehmen.
ganz im gegensatz von sonderrechten. sonderrechte hat jeder feuerwehrangehörige der im alarmfall zur wache fährt. denn zur feuerwehr zählt ( mannschaft und gerät) also alles, was dazu benötigt wird um einen einsatz zu fahren. dazu zählt nun mal auch der privat pkw. das problem ist, das die in anspruchnahme von sonderrechten nicht kenntlich gemacht werden kann.
das ist ach gut so.
jeder kennt das du stehst an der ampel auf der linksabbieger spur. von hinten kommt einer an links will links an dir vorbeiziehen du bekommst grün . wass passiert. du fährst los ( auch wenn es nur anrucken ist um ihn zu ärgern) oder ziehst los mit dem gedanken ( aber nicht mit mir) . es kann zu einem unfall kommen.
da diese reaktionen in deutschland sehr verbreitet sind ist es richtig, das dort eine harte linie gefahren wird.
hauptmannfuchs
Wenn bei uns zum Einsatz gerufen wird, fahren die angehörigen
zur Wache. Mit gelben Schil auf dem Dach (freiwillige
Feuerwehr im Einsatz) und eingeschalteter Warnblinkern.
Zunächst mal gilt der §35 der StVO für die Feuerwehr, sofern dringende Eile zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist.
Feuer, Rettung? – Ja klar.
Ölspur? – Eher nicht.
Achtung: Diese Sonderrechte gelten für „die Feuerwehr“, sie sind nicht an das Feuerwehrauto gebunden.
Was sind das für ominöse Rechte?
Ganz einfach: Die Befreiung von den Vorschriften der StVO.
Ganz wichtig: Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden!
Bei rot über die Ampel? Ja, darf er. Aber wehe, wenn was passiert: Dann war die Ausübung des Sonderrechts wohl doch nicht ohne Gefährdung möglich und somit hinfällig.
Etwas weitgehenderes ist das Wegerecht. Das gilt nur bei eingeschaltetem Sondersignal, Blaulicht UND Martinhorn.
Und das darf nur nach §38 der StVO genutzt werden, wenn höchste Eile geboten ist, um (na, lies selber nach).
Und es darf nur an Fahrzeugen der Feuerwehr montiert sein, nicht an (Privat-)Fahrzeugen von Mitgliedern der Feuerwehr.
Das Schild „Feuerwehr im Einsatz“ ist meines Erachtens bestenfalls schmückendes Beiwerk, es verleiht keine Sonder- oder Wegerechte.
Ebenso ist es, wenn es leuchtet, eine Beleuchtungseinrichtung, für die ich in der StVZO keine Rechtsgrundlage sehe. Demnach wäre sie unzulässig.
Warnblinklicht dürfte er anschalten, wenn er andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will.
Aber wer so fährt, dass er andere durch sein Fahrzeug gefährdet, verstößt ja gegen die Bedingung, die ihm in §35 der StVO gegeben wurde!
Das Ganze Thema wird bei der FF heiß diskutiert.
Warum gibt man diesen Leuten eigentlich
kein Magnetblaulicht?
Weil es:
- missbraucht werden könnte
- alleine, ohne Horn, keine Wegerechte bringt
Und wo wir gerade mal dabei sind:
Neben den Regeln der StVO und StVZO gibt es noch die im StGB:
„§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
Weiß also der Feuerwehrmann, dass er nur durch extremes Heizen verhindern kann, dass ein Haus samt Bewohnern abbrennen würde (etwa weil er der einzige verfügbare Fahrer in seiner Löschgruppe ist), dann darf er sich überlegen, wie weit er bei seiner Anfahrt die StVO überschreiten darf, um einerseits Menschenleben zu retten, andererseits nicht selbe welche zu vernichten.
Dieser „Not kennt kein Gebot“ Paragraph ist aber der letzte Notnagel und sollte äußerst selten angewandt werden, da vor Gericht kaum zu begründen ist, warum ausgerechnet an seinem eigenen schnellen Vorkommen das Schicksal der Brandopfer gehangen habe.
Hallo,
weiß der Kommandant, der KBM/KBI oder der KBR davon?
Das was diese Leutchen machen ist zum einen gefährlich, zum anderen NICHT erlaubt.
Bei solcher Vorgehensweise kann sogar der gesetzliche Unfallschutz der GUV und der allg. Versicherungsschutz weg sein, sollte dabei was passieren!
Wenn die Feuerwehrführung des Landkreises oder das zuständige Sachgebiet des Landkreises das mitbekommen gibts normalerweise Riesenärger…
Ebenso wie „offene“ Pipser.
Die Leute wurden wegen ihrer hartnäckigen Dummheit bei uns bereits strafrechtlich belangt.
Grüße
miamei
Hallo Hauptmannfuchs
hi
darüber müssen wir mal sprechen
ok
seit wann gibt es bei sonderrechtsfahren sicherheit bzw
scheinsicherheit??
Mit „Scheinsicherheit“ bezog ich mich auf diejenigen Kameradinnen und Kameraden die glauben, dass sie für andere Verkehrsteilnehmer durch Ihre Dachaufsetzer / eingeschaltete Warnblinkanlage als Feuerwehrangehörige auf dem Weg zum Einsatz befinden erkennbar sind und deshalb Sonderrechte in einem größeren Umfang oder vielleicht sogar Wegerecht in Anspruch nehmen könnten als es in einem PKW ohne Dachaufsetzer tun würden.
Problem hier: Dachaufsetzer, eingeschaltete Warnblinkanlage u.ä. kennt der Gesetzgeber nicht. Sollte es zu einem Unfall kommen würde der Feuewehrangehörige genauso behandelt als wenn er sowas nicht genutzt hätte.
Außerdem wissen viele Leute noch nicht einmal wie sie sich richtig verhalten wenn ein Einsatzfahrzeug mit richtig genutzter Sondersignalanlage naht. Deshalb muss der Fahrer eines solchen Fahrzeuges trotz des Rechts auf Vorrang immer mit größter Vorsicht fahren.
Mit diesen lustigen gelben Schildern können sie dann erst recht nichts anfangen.
Sollte es zu einem Unfall und anschließenden Prozeß kommen hätte der FFler automatisch verloren.
Bei korrekt genutzter Sondersignalanlage und richtigem Verhalten auf der Einsatzfahrt, hat der Fahrer nach einem Unfall juristisch wesentlich bessere Karten und hat wenigstens die Chance vor Gericht ungeschoren davon zu kommen.
Mit „Scheinsicherheit“ bezog ich mich auf diejenigen
Kameradinnen und Kameraden die glauben, dass sie für andere
Verkehrsteilnehmer durch Ihre Dachaufsetzer / eingeschaltete
Warnblinkanlage als Feuerwehrangehörige auf dem Weg zum
Einsatz befinden erkennbar sind und deshalb Sonderrechte in
einem größeren Umfang oder vielleicht sogar Wegerecht in
Anspruch nehmen könnten als es in einem PKW ohne Dachaufsetzer
tun würden.
jeder angehende feuerwehrangehöriger lernt schon in der truppmann 1 ausbildung, dass er mit seinem pkw keinerlei wegerechte hat, und dass er sich an die normen der stvo halten soll.
Problem hier: Dachaufsetzer, eingeschaltete Warnblinkanlage
u.ä. kennt der Gesetzgeber nicht. Sollte es zu einem Unfall
kommen würde der Feuewehrangehörige genauso behandelt als wenn
er sowas nicht genutzt hätte.
das kann unter umständen strafverschärfend sein.
beispiel:
du fährst ago im rückspeigel ein auto mit warnblinkanlage.
Was denkt der normale automobilist?
entweder einer mit eine panne oder wer sich auskennt in der stvo
einer wird abgeschleppt mit maximal 50 kmh.
du setzt zum überholen an und von hinten rauscht dir einer mit 160 sachen in den kofferraum.
der feuerwehrmann hat nun erklärungsnot.
Außerdem wissen viele Leute noch nicht einmal wie sie sich
richtig verhalten wenn ein Einsatzfahrzeug mit richtig
genutzter Sondersignalanlage naht.Deshalb muss der Fahrer
eines solchen Fahrzeuges trotz des Rechts auf Vorrang immer
mit größter Vorsicht fahren. :
damit gebi ich dir absolut recht
Mit diesen lustigen gelben Schildern können sie dann erst
recht nichts anfangen.
genau ich halte das immer von weitem für ein taxi 
Sollte es zu einem Unfall und anschließenden Prozeß kommen
hätte der FFler automatisch verloren.
nicht unbedingt wenn er sich trotz schild an die regeln der stvo hält
Bei korrekt genutzter Sondersignalanlage und richtigem
Verhalten auf der Einsatzfahrt, hat der Fahrer nach einem
Unfall juristisch wesentlich bessere Karten und hat wenigstens
die Chance vor Gericht ungeschoren davon zu kommen.
da stimme ich auch zu.
hauptmann
Ein wichtiger Punkt erscheint mir noch:
Wer mit Warnblinklicht fährt, kann selbst keine Fahrtrichtung mehr anzeigen, bzw. bei Einseitiger Btrachtung wird der Warnblinker als Abbiegesignal falsch intepretiert!
Ich finde die beschriebenen Maßnahmen auch deutlich über das Ziel heraus geschossen, und mehr irreführend bzw. gefährdend als hilfreich. So etwas ist mir auch noch nicht untergekommen in meinem Geburtsort mit FF
Meiner Meinung nach, genügt der normale PKW ohne weitere Kennzeichnung vollkommen, um die einem zustehenden Sonderrechte nach § 35 Abs. 1, (die in einem Fahrzeug ohne spezielle Signaleinrichtung, halt recht beschränkt sind) auszuüben.
Z.B. wenn man mäßig schneller fährt als erlaubt, oder mal früher an einer Ampel losfährt, wenn weit und breit niemand zu sehen ist.
Mit einer Ausnahme: Ich würde empfehlen, einen kleinen Aufkleber „freiwillige Feuerwehr xxx“ auf der Kofferaumklappe bzw. Heckscheibe anzubringen, damit zumnindest Polizeistreifenfahrzeuge davon absehen, die Verfolgung bei kleineren Verkehrsverstößen direkt auf zu nehmen. Oder damit übereifrige andere Verkehrsteilnehmer davon absehen, z.B. bei einem Rotlichtverstoß einen bei der Polizei anzuschwärzen.
Wenn man mal beblitzt wird etc. kann man sich immer noch später ein Schreiben ausstellen lassen, dass man auf einer Einsatzfahrt war.
(Das sollte die Polizei auch ohne weiters nachkontrollieren können.
Hallo
Z.B. wenn man mäßig schneller fährt als erlaubt, oder mal
früher an einer Ampel losfährt, wenn weit und breit niemand zu
sehen ist
Dafür sind aber die gelben Dachaufsetzer schon gut. Nicht um ein nicht vorhandenes Wegerecht durchzusetzen, sondern um auf das Sonderrecht hinzuweisen. Sozusagen als Entschuldigung für die anderen Verkehrsteilnehmer, warum man eben schneller unterwegs ist oder bei Rot über die Ampel fährt (klare Verkehrsverhältnisse vorausgesetzt).
Oder damit
übereifrige andere Verkehrsteilnehmer davon absehen, z.B. bei
einem Rotlichtverstoß einen bei der Polizei anzuschwärzen.
Deshalb: Gelbes Schild. Find ich eindeutiger als ein dauerhafter Aufkleber.
Hans