Freiwillige Freistellung - Anspruch auf Alogeld?

Hallo,

vor drei Monaten hat meine Firma Insolvenz angemeldet. Von diesem Zeitpunkt an noch bis zum 30.09.2012 habe ich Anspruch auf Insolvenzausfallgeld durch die Agentur für Arbeit. Da dieses nun in zwei Tagen ausläuft, bin ich davon ausgegangen, dass ich ab dem 01.10.2012 von der Arbeit freigestellt bin.
Der Insolvenzverwalter erklärte nun, dass eine Freistellung voraussichtlich erst in 3 - 4 Wochen erfolgen wird, da unsere Arbeit im Moment noch benötigt wird.
Ich habe mich jetzt bereits um eine neue Stelle gekümmert und habe dort auch Erfolg gehabt. Nun möchte oder kann der neue Arbeitgeber mich aber nur einstellen, wenn ich durch meinen alten Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt worden bin.
Der Insolvenzverwalter hat nun angeboten, dass man sich, wenn das gewünscht ist, auch ab sofort freiwillig von der Arbeit freistellen lassen kann. Nun meine Frage: Habe ich in diesem Fall einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder kann die Agentur für Arbeit mir dieses verweigern, weil ich mich selbst für die Freistellung bereits zum jetzigen Zeitpunkt entschieden habe?

PS: Ein Aufhebungsvertrag kommt nicht in Frage,da ich mit diesem gleichzeitig auf alle meine eventuellen Ansprüche wie beispielsweise Abfindungen verzichten würde.

Vielen Dank schonmal für jede Antwort! :smile:

das ist aber eine schöne Sch…
Sie werden doch gar nicht weiter vom Arbeitsamt bezahlt, will die Firma jetzt wieder bezahlen???
Irgendwas stimmt da aber gewaltig nicht. Sie sollen arbeiten, wer bezahlt Sie denn?? das Arbeitsamt wird es nicht machen, die zahlen nur drei Monate.
Wenn Sie sich freiwillig von der Arbeit vorzeitig frei stellen lassen, ist ganz grosser Mist.
sie müssten erst wieder ein volles Jahr arbeiten, um überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben. Sollte die neue Firma Sie nach drei, oder auch 9 Monaten raus schmeissen, dann bekommen Sie Sperre.
Ich kann Ihnen nicht sagen, ob Sie weiter arbeiten müssen bei dem altem Arbeitgeber, kann es mir aber beim besten Willen nicht vorstellen. Sicher kann ich Ihnen aber sagen, wenn Sie den Wisch unterschreiben, dann haben Sie den Anspruch auf Arbeitslosen 1 verspielt.
Ich befinde mich zur Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma (6 Monate und immer in der gleichen Firma).
Diese Firma stellt auch gerne die Leute von uns ein und ich habe mich erkundigt.
Obwohl ich fast 4 Euro in der Stunde mehr verdienen würde… sollte man mich innerhalb eines Jahres kündigen, oder ich nach Probezeit keine Verlängerung bekomme… ich würde keinen Anspruch auf arbeitslosen 1 mehr haben, da ich die Firma gewechselt habe.
Das ist ja wirklich sehr verzwickt.
Ich würde ganz ehrlich mich krank melden und bei der Arge Morgen nach fragen, irgendwie stimmt da was nicht.

Trotzdem
L.G.
Agnes

Hallo was du schreibst ist nicht plausibel !
Du willst vorher freigestellt werden um zum 1.10. eine neue stelle anzutreten und bekommst die sofortige freistellung, dann mach die 5 tage urlaub und fange an im neuen job, verzichte auf das ALG 1 für die drei tage !
Gruß
Michael

Hallo Andrea_ratlos :wink:

wenn du eine neue Stelle hast, warum fragst du nach dem ALG1??? Ist es doch nicht so sicher???
Bei einer Freistellung bist du weiterhin bei deinem AG angestellt. Heißt also auch, daß er einwilligen muß das du überhaupt woanders arbeiten darfst. Hol dir das schriftlich falls es doch noch vor Gericht geht.
Hat demnach nichts mit deinem Anspruch auf ALG1 zu tun.
Sollte dein alter AG tatsächlich deine Stelle streichen oder ganz schließen muß er dir kündigen. Da er sowieso schon insolvent ist hast sowieso wenig Chancen auf eine Abfindung. Du kannst also, falls es zwischenzeitlich mit der neuen Stelle auch nicht geklappt hat, zum Arbeitsamt gehen und dich anmelden.
Beachte deine Meldepflicht. Sobald du ahnst überhaupt keine Stelle mehr zu haben dann geh gleich bei denen vorbei oder ruf an. Sonst können Sie dir gleich mal ein paar Tage/Wochen ALG1-Geld streichen.

Alles Gute

Gruß Lore

Guten Morgen,

dass ist wieder typisch Insolvenzverwalter.

Der „Gute“ versucht Ihre Leistungen zu erlangen und nimmt offensichtlich dabei in Kauf, dass er Sie nicht bezahlen kann.

Das nennt man Eingehunsbetrug.

Ich würde dem Insolvenzverwalter eine kurze Frist setzen und androhen, dass ich die Arbeitsleistung zurückhalten werde, falls die rückständigen Löhne und Gehälter nicht nachgezahlt werden.

Wenn Sie’s richtig machen (aber nur dann), wäre der Insolvenzverwalter verpflichtet aus der Masse Ihre Löhne zu befriedigen. Natürlich müssen Sie wissen, dass der Insolvenzverwalter seine Honorierung vorher entnehmen darf. Wenn Sie also dann nichts mehr bekommen, dann wissen Sie auch warum.

Viel Glück.

Hallo,

also ich kann nur Grundsätzliches dazu sagen. ALGI Bezug ist nur möglich, wenn man dem Arbeitsmarkt mind. 15 Std pro Woche zur verfügung steht.

Verschuldet man Alosigkeit vorsätzlich, wird zudemeine Sperrzeit geprüft. Hierüber kann man sich vorab durch eine Leistungsberatung schlau machen.

VG
Claudia