Hallo,
vor drei Monaten hat meine Firma Insolvenz angemeldet. Von diesem Zeitpunkt an noch bis zum 30.09.2012 habe ich Anspruch auf Insolvenzausfallgeld durch die Agentur für Arbeit. Da dieses nun in zwei Tagen ausläuft, bin ich davon ausgegangen, dass ich ab dem 01.10.2012 von der Arbeit freigestellt bin.
Der Insolvenzverwalter erklärte nun, dass eine Freistellung voraussichtlich erst in 3 - 4 Wochen erfolgen wird, da unsere Arbeit im Moment noch benötigt wird.
Ich habe mich jetzt bereits um eine neue Stelle gekümmert und habe dort auch Erfolg gehabt. Nun möchte oder kann der neue Arbeitgeber mich aber nur einstellen, wenn ich durch meinen alten Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt worden bin.
Der Insolvenzverwalter hat nun angeboten, dass man sich, wenn das gewünscht ist, auch ab sofort freiwillig von der Arbeit freistellen lassen kann. Nun meine Frage: Habe ich in diesem Fall einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder kann die Agentur für Arbeit mir dieses verweigern, weil ich mich selbst für die Freistellung bereits zum jetzigen Zeitpunkt entschieden habe?
PS: Ein Aufhebungsvertrag kommt nicht in Frage,da ich mit diesem gleichzeitig auf alle meine eventuellen Ansprüche wie beispielsweise Abfindungen verzichten würde.
Vielen Dank schonmal für jede Antwort!