Hallo,
ich bin selbständig und habe Fragen zur freiwilligen Krankenversicherung bei einer gesetzl. Krankenkasse:
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Zählen für den Beitrag die Bruttoeinnahmen oder die Einkünfte (nach Abzug der Betriebskosten) wie im EStB vermerkt? Das SGB V spricht immer nur von „Einnahmen“, aber eigentlich steht der Krankenkasse doch nur der EStB zur Verfügung und dort sieht man nur die Einkünfte, also das um die Betriebsausgaben bereits verminderte Einkommen…
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Nehmen wir an, man bezahlt 2009 zuviel Beiträge, weil die vorläufige Beitragsbemessung nicht den Realitäten entspricht, was ja idR erst durch EStB 2009 ersichtlich wird. Kann ich dann quasi 2010 die zuviel gezahlten Beiträge zurückfordern? Oder sollte man die Krankenkasse immer möglichst zeitnah über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten, so dass nicht zu hohe Ausgleichszahlungen auflaufen können? Wie handhabt man das als Selbständiger?
- Zählen für den Beitrag die Bruttoeinnahmen oder die Einkünfte
Es zählt der Gewinn.
was ja idR erst durch EStB 2009 ersichtlich wird. Kann ich
dann quasi 2010 die zuviel gezahlten Beiträge zurückfordern?
Fordern kannst Du sie, Du wirst aber nichts zurückbekommen (so war es zumindest bei meiner besseren Hälfte).
Oder sollte man die Krankenkasse immer möglichst zeitnah über
die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten, so dass
So machen wir es.
nicht zu hohe Ausgleichszahlungen auflaufen können? Wie
handhabt man das als Selbständiger?
Wir geben etwas zu geringe Einnahmen an, und nehmen dann eine Nachzahlung in Kauf.
Hallo,
ja, das ist richtig - wir nehmen den letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid - da nehmen wir die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb, wenn vorhanden Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit und ggf. auch noch Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen und Kapitalerträge sowie Renten - dort dann aber immer die Bruttoeinnahmen. Die daraus resultierenden Beträge werden (im Normalfall) durch 12 geteilt und schon haben wir unser monatlich beitragspflichtiges Einkommen. Das gilt dann bis zu dem Zeitpunkt an dem uns der nächste Einkommensteuerbescheid vorgelegt wird .
Stellt sich bei diesem heraus, dass das Einkommen niedriger war dann
wird der Beitrag für die Zukunft nach dem niedrigen Einkommen berechnet.
Wird wieder ein Einkommensteuerbescheid vorgelegt und es stellt sich heraus dass das Einkommen im abgelaufenen zeitraum höher war dann wird dieses höhere Einkommen für die Zukunft herangezogen usw., usw.
Gruß
Czauderna