Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Hallo liebe Experten,

vielleicht kann mir ja einer von Euch beim Thema Krankenversicherung weiterhelfen.
Meine konkrete Frage: Was passiert eigentlich mit den in der Familienversicherung Mitversicherten, wenn ein freiwillig gesetzlich Versicherter (mit privater Zusatzversicherung) stirbt?
In meinem Fall ist mein Vater Hauptversicherter in der DAK gewesen. Meine Mutter und mein Bruder waren über ihn familienversichert. Nun ist mein Vater überraschend verstorben. Ich nehme an, dass meine Mutter nun als Hauptversicherte angemeldet werden muss.
Ist die DAK denn verpflichtet, sie auch dann weiterzuversichern, wenn ihr Einkommen durch Erbe und Rentenansprüche oberhalb der Einkommensgrenze liegt? Genaues zum Einkommen kann ich derzeit noch nicht sagen, da ich noch keinen Überblick über das habe, was mein Vater ihr hinterlassen hat.
Sie möchte auf jeden Fall die alte Konstellation beibehalten, bei der sie gesetzlich versichert ist und zusätzlich eine private Zusatzversicherung hat.
Ich denke, ich werde mich in Kürze einfach mit der Krankenkasse auseinandersetzen müssen, möchte aber vorab schon einmal die Situation ein wenig prüfen…
Wäre toll, wenn mir einer diese Fragen beantworten könnte.

Lieben Dank und viele Grüße!

Hallo!

In meinem Fall ist mein Vater Hauptversicherter in der DAK
gewesen.

Mein aufrichtiges Beileid!

Meine Mutter und mein Bruder waren über ihn

familienversichert. Nun ist mein Vater überraschend
verstorben. Ich nehme an, dass meine Mutter nun als
Hauptversicherte angemeldet werden muss.
Ist die DAK denn verpflichtet, sie auch dann
weiterzuversichern, wenn ihr Einkommen durch Erbe…

Es gibt keine Einkommen durch Erbe, weder steuer- noch sozialversichrungsrechtlich.

… und
Rentenansprüche oberhalb der Einkommensgrenze liegt? Genaues
zum Einkommen kann ich derzeit noch nicht sagen, da ich noch
keinen Überblick über das habe, was mein Vater ihr
hinterlassen hat.

Wenn die Witwenrente über 345€ liegt, ist Sie gesetzliche Krankenversicherungspflichtig (Verallgemeinert)und muss sich gesetzlich versichern. Die Familienversicherung folgt entsprechend für mitversicherte.

Sie möchte auf jeden Fall die alte Konstellation beibehalten,
bei der sie gesetzlich versichert ist und zusätzlich eine
private Zusatzversicherung hat.

Die Zusatzversicherung ist hier irrelevant für die Beurteilung.

Gruß
CM

Hallo,
natürlich hat die Witwe das Recht, wenn nicht sogar (als Rentnerin)
die Pflicht sich bei der bisherigen Krankenkasse, also der DAK
weiter zu versichern.
Gruß
Czauderna