Hallo,
wie sieht das eigentlich aus wenn ein AN über der Beitragsbemessungsgrenze lag und sich freiwillig gesetzlich versichert. Nehmen wir an der AN zahlt die Beiträge monatlich selber an die KK und der AG gibt seinen Teil mit dem Lohn dazu.
Wenn dieser AN nun arbeitslos wird, was ist dann? Nehmen wir an ein ALG1-Bescheid liegt noch nicht vor. Meldung an die KK war schon, die Information war, dass er dann weiterhin die vollen Beiträge zahlen muss. Kann das sein? Knapp 700€ sind ein haufen Geld wenn der AG nichts dazusteuert und er obendrein kein Geld bekommt.
Grüße
Jessica