Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Hallo,

wie sieht das eigentlich aus wenn ein AN über der Beitragsbemessungsgrenze lag und sich freiwillig gesetzlich versichert. Nehmen wir an der AN zahlt die Beiträge monatlich selber an die KK und der AG gibt seinen Teil mit dem Lohn dazu.

Wenn dieser AN nun arbeitslos wird, was ist dann? Nehmen wir an ein ALG1-Bescheid liegt noch nicht vor. Meldung an die KK war schon, die Information war, dass er dann weiterhin die vollen Beiträge zahlen muss. Kann das sein? Knapp 700€ sind ein haufen Geld wenn der AG nichts dazusteuert und er obendrein kein Geld bekommt.

Grüße
Jessica

Hallo,
nein, das muss er sicher nicht. Mit dem ende der Beschäftigung ist er arbeitslos, ob er/sie sich nun beim Arbeitsamt meldet oder nicht.
Das bedeutet, die Krankenkasse befragt ihn zunächst, nach der Höhe seiner Einkünfte und ob er ggf. einen Antrag auf ALG. 1 gestellt hat.
Bezieht er keine Leistungen, bzw. hat keinen Antrag gestellt wird er nach seinen Einkünften eingestuft, hat er keine oder nur geringe, dann zahlt der nach einer fiktiven Beitragsbemessungsgrenze von 875,00 €
mtl. derzeit ca. 147,00 € mtl. - hat er Leistungen beantragt und hat er keine Sperrzeit bekommen, dann wird ihm die Krankenkasse bis zur Antragsbewilligung die Beiträge stunden - ab Leistungsbeginn ist er dann
krankenversicherungspflichtig und die Beiträge werden vom Arbeitsamt gezahlt.
Das Ganze gilt für einen unverheirateten, der keinen Anspruch auf Familienversicherung geltend machen kann.
Gruss
Czauderna

Hallo,

danke für die Antwort.

Und wie sieht es für einen Verheirateten aus dessen Tochter bei der Ehefrau mitversichert ist die zurzeit in Elternzeit (1. Jahr) ist?

Grüße
Jessica

Hallo,

für den Fall, dass er als Arbeitsloser weniger als 375,00 € Einnahmen im Monat hat und keine Leistungen (ALG1) bezieht, kann es sogar auch kostenfrei in die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna