Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zu folgendem Fall:

Ein Freiberufler hat sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Der Beitrag wird dabei aufgrund eines fiktivem Einkommens von ca. 1800 EUR berechnet.

Tatsächlich liegt das Einkommen im Schnitt jedoch unter 1800 EUR pro Monat.

Müsste dann nicht auch der Beitrag entsprechend geringer ausfallen?

Grüße,
Sebastian

Noch eine Frage:

Wie lange ist diese Person an die GKV gebunden? Ist ein Wechsel in eine private möglich?

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zu folgendem Fall:

Ein Freiberufler hat sich freiwillig in einer gesetzlichen
Krankenkasse versichert. Der Beitrag wird dabei aufgrund eines
fiktivem Einkommens von ca. 1800 EUR berechnet.

1.837,50€?

Tatsächlich liegt das Einkommen im Schnitt jedoch unter 1800
EUR pro Monat.
Müsste dann nicht auch der Beitrag entsprechend geringer
ausfallen?

Das ist der Mindestbeitrag! Darunter geht es nur bei Bedürftigkeit…
Frank Wilke

Noch eine Frage:

Wie lange ist diese Person an die GKV gebunden?
Ist ein Wechsel in eine private möglich?

Hat diese Person einen Wahltarif? Dann wäre sie unter Umständen für drei Jahre an die GKV gebunden!
Ansonsten wäre grundsätzlich ein Wechsel möglich, Kündigung bis zum Monatsletzten des Vorvormonats.

Frank Wilke

Noch eine Frage:

Wie lange ist diese Person an die GKV gebunden?
Ist ein Wechsel in eine private möglich?

Hat diese Person einen Wahltarif? Dann wäre sie unter
Umständen für drei Jahre an die GKV gebunden!

Wo mir bislang noch keiner eine Rechtsquelle nennen konnte! Die Bindefrist gilt nach allen mir vorliegenden Informationen nur für einen Wechsel innerhalb der GKV, nicht für einen Übertritt zur PKV!

Gruß
CM

Hallo,
bei diesen Wahltarifen ist es tatsächlich so, dass man sich auch
für die drei Jahre auch an diese Kasse bindet - Bei uns steht das in den
Tarifbedingungen drinne die der Versicherte unterschreibt.
Selbst das außerordentliche Kündigungsrecht wird damit außer
Kraft gesetzt - das Gante ist vom BVAS abgesegnet - wer damit nicht
einverstanden ist muss den Wahltarif ja nicht abschließen.
Gruß
Czauderna

Ein sehr interessanter Aspekt, da diese Bestimmungen das SGB V aushebeln. Irgendwann gibt es garantiert dazu mal eine höchstrichterliche Entscheidung!

Sorry, Frank, ich nehme alles zurück!

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Sorry, Frank, ich nehme alles zurück!

Hatte die Sekundanten schon bestellt! :wink: